Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 28.09.2016, TOP 5 Ö

SFB-Ausschuss am 05.10.2016, TOP 8 Ö

Jugendhilfeausschuss am 13.10.2016, TOP 6 Ö

LSV-Ausschuss am 20.10.2016, TOP 4 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 14.11.2016, TOP 8 Ö und TOP 9 ö

An der Beratung nimmt teil:

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

 

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein. Sein Ziel sei es, die Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr um zwei Punkte auf 47,5 Punkte zu senken.

 

Er begründet dies u.a. damit, dass die Umlagekraft derzeit gut sei. Die Bezirksumlage sollte zwar aufgrund der Betreuung von unbegleiteten jungen Flüchtlingen um zwei Punkte steigen, allerdings werde der Freistaat den Kommunen entgegenkommen, so dass die Bezirksumlage für das Jahr 2017 gleich bleiben werde.

 

Mit einer Kreisumlage von 47,5 Punkten habe der Landkreis Ebersberg voraussichtlich den dritt niedrigsten Hebesatz in Oberbayern. Nur der Landkreis München mit 44 und der Landkreis Rosenheim mit 47 Punkten seien in der derzeitigen Planung noch niedriger.

 

Trotz der geplanten Investitionen sollen im Jahr 2017 keine neuen Kredite aufgenommen werden, so dass die Schulden um 10% abgebaut werden könnten. Allerdings werden im Jahr 2018 neue Investitionen v.a. im Bereich Bildung hinzukommen und neue Kredite erforderlich.

 

Frau Keller fasst die Haushaltsplanungen anhand einer Präsentation zusammen und stellt sich den Fragen des Gremiums (Anlage 1 zum Protokoll).

 

Das Gremium diskutiert die Höhe der Kreisumlage kontrovers.

 

KR Martin Wagner spricht sich für eine Senkung der Kreisumlagepunkte aus, da die steigenden Einnahmen in den Gemeinden verbraucht seien und sich die Verschuldungen in den Gemeinden wieder massiv erhöhen werden.

 

KR Christian Eckert äußert Bedenken, die Kreisumlage um zwei Punkte zu senken.

 

KR Dr. Ernst Böhm ist ebenfalls für die Senkung der Kreisumlage, die Schulden sollten auch dauerhaft die 50 Mio €-Grenze nicht überschreiten. Er merkt an, dass Grundstücksgeschäfte auch dem Landkreis zustehen sollten um die Einnahmeseite des Landkreises mit günstigem Einkauf und gewinnbringendem Verkauf zu verbessern. Es könnte auch nicht sein, dass die Kreisklinik dauerhaft durch den Landkreis bezuschusst werde. Auch durch zukünftige Vermietungen von Büroflächen könnte das Kreissparkassengebäude lohnend bewirtschaftet werden. Fraglich sei auch, ob die Schulen tatsächlich immer so viele Quadratmeter Fläche benötigen.

 

KR Reinhard Oellerer wendet ein, dass die Festlegung der Kreisumlage nicht bereits in der ersten Lesung zum Haushalt diskutiert werden sollte, sondern wie bisher erst, wenn konkrete Zahlen vorliegen würden. Die Schulden werden in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen. Er plädiere für eine nachhaltige und langfristige Finanzpolitik und beantragt, die Kreisumlage nur auf 48,5 Punkte zu senken. Die Vertreter der Bayern Partei schließen sich diesem Antrag an.

 

KR Udo Ockel kann die Senkung auf 47,5 Punkte nachvollziehen. Dies sei ein guter Kompromiss, der den Gemeinden helfen würde.

 

KR Alexander Müller äußert, dass für das Jahr 2017 die Senkung der Kreisumlage leistbar sein werde. Diese Absenkung werde aber im Hinblick auf den Investitionsplan nicht von Dauer sein. Entweder werden die Schulden steigen müssen oder die Kreisumlage. Er möchte aber auch nicht, dass die nachfolgenden Generationen bedingungslos die heutigen Schulden tragen werden müssen. Herr Müller bittet, in der Haushaltssatzung die addierten Zahlen klarer darzustellen. Frau Keller antwortet dazu, dass sie dies aufgreifen werde.

 

KR Dr. Ernst Böhm schlägt vor, mit durchgehender Skontierung bei den Investitionen die Effizienz zu steigern. Der Landrat sagt dazu, dass der Landkreis das RAL-Gütezeichen einführen werde und dort u.a. ein Kriterium sei, Rechnungen innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

 

Der Landrat äußert auch, dass durch die Zinssteuerung des Landkreises in den letzten Jahren bereits Einsparungen in Millionenhöhe erfolgt seien und damit auch die Gemeinden entlastet werden konnten. Er führt auch an, dass der Landkreis München bei seiner Kreisumlage in Höhe von 44 Punkten, keine Kreisklinik und keine Schulen einrechnen müsste. Der Landkreis Ebersberg bezuschusse die Kreisklinik auch nur bei Investitionen und nicht für den laufenden Betrieb. Der Landrat betont, dass ihm ein guter Kompromiss wichtig sei und alles was der Landkreis umsetze, ja auch für die Gemeinden sei.

 

KR Roland Frick weist darauf hin, dass sich der Kreistag in der Vergangenheit gegen den Verkauf der Kreisklinik entschieden habe. Die Kreisumlage sei schon immer mal nach oben, mal nach unten gegangen. Sollte die Kreisumlage in den kommenden Jahren wiederum steigen, müsse man als Kreisrat wieder neu entscheiden.

 

Der Landrat stellt die Möglichkeiten zum Umgang mit dem Erlös des BRK-Gebäudes zur Diskussion (vgl. Anlage 1 Folie 23). Er lässt mit Einverständnis des Gremiums über u.a. Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

Dem Kreistag werden folgende Beschlüsse vorgeschlagen:

 

A.   Der erwartete Nettoerlös aus dem Grundstücksverkauf des BRK-Geländes in Höhe von 1.633.000 € wird im Jahr 2017:

 

1.   dem gemeinsamen Kommunalunternehmen zur Realisierung von günstigem Wohnungsbau in Höhe von 233.000 € zunächst für zwei Jahre angeboten. Mit dem Angebot ist die Erwartung einer jährlichen Verzinsung in Höhe von 1 % verbunden.

 

2.   zur Finanzierung des Kaufs des KSK-Gebäudes in Höhe von 1,4 Mio € eingesetzt.

 

&

einstimmig angenommen

 

 

 

B.   Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 wird auf 48,5 Punkte festgesetzt.

 

&

abgelehnt

gegen 3 Stimmen

 

 

C.   Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 wird auf 47,5 Punkte festgesetzt.

 

&

angenommen

gegen 3 Stimmen

 

 

D.   Die Haushaltssatzung 2017

 

a)    mit dem doppischen Haushaltsplan des Landkreises Ebersberg einschließlich Investitionsplan und Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2020 und

 

b)    mit dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Liegenschaften der Kreisklinik Ebersberg“

 

werden in der Fassung des Protokolls des Kreistages beschlossen.

 

E.    Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.