An der Beratung nehmen teil:

Angela Prommersperger, Integrationsbeauftragte

Lydia Pfeifer-Ritzmann, Seniorenbeauftragte

Stefanie Geisler, Leiterin Abteilung S – Soziales, Bildung

 

Der Landrat begrüßt Frau Prommersperger und Frau Pfeifer-Ritzmann.

 

Frau Prommersperger stellt sich als neue Integrationsbeauftragte zusammen mit Frau Mirjana Šimić vor. Bisher sei sie als Sozialarbeiterin und Mediatorin tätig gewesen.

 

Frau Pfeifer-Ritzmann stellt sich ebenfalls vor. Seit 23 Jahren sei sie im Haus als Diplom Sozialpädagogin tätig und nun die neue Seniorenbeauftragte. Unter anderem habe sie in früheren Tätigkeiten Beratungen in den Bereichen Asyl, Hilfe zur Arbeit und im Zentralen Sozialdienst durchgeführt.

 

 

Frau Geisler berichtet, dass KR Vincent Kalnin in der Sitzung des SFB-Ausschuss am 30.06.2016 unter TOP 4 ö angeregt habe, bei der Wohnraumplanung für Senioren die Aufnahme von Mitbewohnern zu prüfen.

 

Diese Anregung sei mit der Gruppe der kommunalen Seniorenbeauftragten und der Gruppe der zukünftigen ehrenamtlichen Wohnberater besprochen worden und habe zu folgendem Ergebnis geführt:

 

„In der Gruppe der Seniorenbeauftragte wurde der Vorschlag differenziert bewertet:

    Die Überlegung, dass die Wohnberater vor Ort wahrnehmen können, ob Wohnraum zu Verfügung stünde, wurde als pragmatische Überlegung diskutiert.

    Ein Ansprechen der Senioren durch die ehrenamtlichen Wohnberater, ob dieser Wohnraum für Mitbewohner zur Verfügung stünde, wurde zwischen „Grenzüberschreitung und unangemessen“ und „pragmatischer Anregung“ sehr kontrovers bewertet.

 

In der Gruppe der ehrenamtlichen Wohnberater war der Tenor, sich unbedingt auf den ursprünglichen Auftrag beziehen zu wollen.

 

Die zukünftigen Wohnraumberater gaben zu bedenken, dass ihr Auftrag von den Senioren „Beratung zu Wohnraumanpassung“ wäre und nicht „Akquise von Wohnraum“. Sie befürchten im Kontakt mit den Bürgern ihrem Auftrag nicht gerecht werden zu können, wenn sie den Gedanken der Wohnraumvermietung mittragen sollen.

 

Beide Gruppen waren jedoch der Idee gegenüber offen, dass ein Infoblatt für die Möglichkeit des „Aufnehmens von Mitbewohnern“ im Rahmen der Wohnberatung übergeben wird, falls eine entsprechende Beratung im Landkreis vorgehalten werden könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall, so dass derzeit vorgeschlagen wird, von dieser Information abzusehen.“