Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

KT 17.12.2012, TOP 5 ö

An der Beratung nimmt teil:

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

 

Der Landrat führt in das Thema ein:

 

Im Jahr 2012 seien mit allen Fraktionen und Parteien im Kreistag Kriterien entwickelt worden, die die Fiskalsteuerung erkennbar machen soll.

 

Die Verschuldung sollte kein Ausmaß erreichen, welches die Handlungsspielräume des Kreistages durch zu stark steigende Schuldendienste einengen könnte.

 

Mit der Finanzleitlinie soll der Haushalt aktiv gestaltet werden können und nicht durch Fremdbeeinflussung gelenkt werden.

 

Die Finanzleitlinie sei auch einmalig in Bayern und wahrscheinlich auch weit darüber hinaus. Vorbild sei damals die europäische Schuldenbremse gewesen, die kaum das Papier wert sei, auf das sie gedruckt sei.

 

Die Kriterien im Landkreis seien „Made in Ebersberg“, also quasi „Management by Hausverstand“. Alle Fraktionen und Parteien hätten sich damals aktiv eingebracht.

 

Der Landrat nennt die fünf Kriterien an denen die Verschuldung gemessen werde: Schuldenabbau, Ergebnisüberschuss, Schuldendienst, Schuldenstand und Eigenfinanzierungsanteil.

 

Selbstverständlich brauche der Landkreis auch Disziplin und vielleicht werde die eine oder andere Ampel mal gelb oder kurzzeitig auch rot. Entscheidend sei jedoch, dass die Finanzleitlinie Verschuldung transparent mache.

 

Gleichwohl dürfe sich der Landkreis nicht von der Leitlinie lähmen lassen. Investitionen würden die Zukunft des Landkreises auch gestalten. Die Leitlinie setze auch hier kluge Grenzen, so dass Kredite innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden müssen. Im Landkreis werden die Schulden von der Generation zurückgezahlt, die sie auch mache.

 

Somit leiste die Finanzleitlinie nicht nur einen Beitrag zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushaltes, sondern sichere auch generationengerechtes Handeln durch die Politik.

 

Frau Keller erläutert den weiteren Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll).

 

KR Reinhard Oellerer appelliert, dass die Finanzleitlinie nur funktionieren könne, wenn sie der Kreistag und die Verwaltung nicht ignorieren. Unter Punkt 4 „Folgekosten Investitionen“ sollte die Abfolge noch besser dargestellt werden, z.B. in der AG Politik und Verwaltung.

 

KR Dr. Wilfried Seidelmann pocht auf mehr Transparenz und bittet, dass die landkreiseigenen Gesellschaften ihre Abschlüsse zeitnah liefern. Die Kreisräte, auch in ihrer Funktion als entscheidendes Organ, sollten von den Gesellschaften mehr Transparenz bekommen.

 

KR Martin Lechner möchte wissen, wer die Höhe der Verzinsung der Gebühren der KAW (vgl. Punkt 8 der DA) steuere und hätte den Zinssatz gerne in der Finanzleitlinie festgelegt. Frau Keller dazu, dass sich die Zinshöhe durch Einholung von Kreditangeboten ergebe. Dies könne im ULV-Ausschuss dargelegt werden. Eine Zinshöhe in der DA festzulegen, könne sie allerdings nicht empfehlen.

 

Der Landrat schlägt vor, dass das Thema extra aufbereitet werde und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Finanzleitlinie des Landkreises Ebersberg. Die Finanzleitlinie tritt am 01.03.2016 in Kraft. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage 5 zur Niederschrift.