Vorberatung        

FSK-Ausschuss am 25.03.2010, TOP 4

An der Beratung nimmt teil:

Petra Heising, Fa. Empirica AG, Berlin

 

Der Landrat begrüßt Frau Heising von der Fa. Empirica AG und erteilt ihr das Wort.

 

Frau Heising erläutert die Ergebnisse zur Herleitung von Mietobergrenzen anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll).

 

Aufgrund der Fragen aus dem Gremium ergänzt Frau Heising, dass die Nähe einer Wohnung zur S-Bahn sich in den gesammelten Mieten eines Vergleichsraumes spiegle. Eine 40qm-Wohnung für eine Person könne durchaus noch als angemessen gesehen werden, das Wohnungsangebot in dieser Größenordnung werde aber vermutlich weniger.

 

Solange die Mietobergrenzen eingehalten werden, könne der Bedarfsempfänger oder die Bedarfsgemeinschaft ihre Unterkunft frei wählen. Es können durchaus auch drei Personen in einer 50qm-Wohnung leben. Einzige Beschränkung für den Vermieter sei der Mietwucher.

 

Da der Markt sich stetig ändere und die Mieten stets steigen, so Frau Heising, sollten die Mietobergrenzen spätestens alle zwei Jahre geprüft werden.

 

Der Landrat bedankt sich bei Frau Heising für ihre Ausführungen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Das Gutachten der Firma Empirica AG wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die dargelegten Richtwerte zur Angemessenheit von Unterkunftskosten sind ab 01.04.2016 anzuwenden. Die Richtwerte sowie das Gutachten (Kurzfassung) sind Bestandteil des Beschlusses und Anlage 1 und 2 zur Niederschrift.