Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 23.07.2015, TOP 6

 

An der Beratung nehmen teil:

Eugen Bauer vom Staatlichen Straßenbaumt Rosenheim, Straßenbau

Andreas Stephan, Leiter Abteilung Z – Zentrales

Johannes Dirscherl, Leiter Sachgebiet Z 4 - Abfallwirtschaft und Kreisstraßen

 

Der Landrat begrüßt Herrn Bauer vom Staatlichen Bauamt Rosenheim und erläutert den Sachverhalt gemäß der Sitzungsvorlage. Er betont, dass der Umbau der Seeschneider Kreuzung nicht mehr mit dem Ausbau der Kreisstraße gekoppelt, sondern zeitlich vorgezogen werden soll.

 

Herr Bauer stellt das Vorhaben anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) vor.

 

Der Landrat begrüßt die Variante mit einem Mindestradius von 200m, da dies landschonender sei und die betroffenen Grundstückseigentümer weniger belasten würde. Ferner befürworte er auf dieser von Radfahrern hoch frequentierten Strecke die direkte Verbindung durch den straßenbegleitenden Radweg.

 

KR Martin Lechner stimmt dem Landrat zu. Auf seine weiteren Fragen antwortet Herr Dirscherl, dass der Grunderwerb förderungsfähig sei. Herr Bauer ergänzt, dass die RAL (Richtlinie für die Anlage von Landstraßen) auch die Vorschriften für Radwege beinhalte. Die Gehwege werden jedoch in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) geregelt.

 

KRin Ilke Ackstaller hält den Mindestradius von 200m ebenfalls für ausreichend, dies sei auch im Interesse der betroffenen Landwirte. Sie begrüßt ebenfalls den straßenbegleitenden Radweg und merkt an, dass die Anbindung zum Kreisverkehr und dem bereits vorhanden Radweg aus Richtung Ebersberg gewährleistet werden müsse. Ferner möchte sie wissen, auf welcher Straßenseite der Radweg verlaufen werde. Herr Stephan dazu, dass der Kreisverkehr so konstruiert werde, dass der Radweg an beiden Seiten verlaufen könne.

 

KR Alexander Müller stimmt dem straßenbegleitenden Radweg ebenfalls zu.

 

KR Philipp Goldner bemerkt, dass er einen Radweg zwischen Nettelkofen und Grafing Bahnhof für unverhältnismäßig halte. Der Landrat dazu, dass der Radweg nur zwischen Nettelkofen und Seeschneid angedacht sei.

 

KRin Dr. Renate Glaser möchte wissen, wie breit die Ortsdurchfahrt in Nettelkofen sei. Herr Bauer dazu, dass diese 6,5m breit sei und in den Kurven bis zu 8m.

 

KRin Bianka Poschenrieder merkt an, dass der Radweg auch im Hinblick auf eine gute Querung, auf der rechten (in Richtung Nettelkofen) Straßenseite verlaufen sollte.

 

Auf die Frage von KR Martin Lechner antwortet Herr Bauer, dass das Grundstück bzw. die alte Straße nicht für eine Ausgleichsfläche geeignet sei. Es könnte allerdings als Gestaltungsfläche oder für den neuen Radweg verwendet werden.

 

Der Landrat lässt den Beschlussvorschlag gemäß der Diskussion im Gremium anpassen.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den Trassenvarianten.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt vorrangig die Variante 2 (Radius 200m) weiterzuverfolgen.

 

3.    Es soll ein straßenbegleitender Radweg gebaut werden: von Nettelkofen aus gesehen: links  = westlich/ der EBE 08.

 

4.    Im nächsten Schritt werden Kostenschätzungen für

- den Ausbau Nettelkofen bis Seeschneider Kreuzung

- den straßenbegleitenden Radweg

- den Kreisverkehr an der Seeschneider Kreuzung vorgelegt.

 

5.    Dem KSA/Kreistag wird empfohlen, die Maßnahme von der Warteliste zu nehmen.

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Grundstücksverhandlungen zu führen.