Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 23.07.2015, TOP 4 ö

An der Beratung nimmt teil:

Martin Wagner, Zweiter Bürgermeister in Vaterstetten

 

Der Landrat begrüßt den Zweiten Bürgermeister von Vaterstetten Herrn Wagner.

 

Herr Wagner erläutert den Sachverhalt und die Planung der Gemeinde Vaterstetten anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll).

 

KR Alexander Müller beantragt, dass im Entwurf der vorgesehenen Vereinbarung folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

  • § 2 Abs. 2 Satz 1: .... Südwestumfahrung (Fiktivplanung) in Höhe von 2,5 Mio Euro.
  • § 2 Abs. 2 Sätze 2, 4 und 5 werden gestrichen.
  • § 3 Abs. 2 Satz 1: .... an der freien Strecke im Istzustand zur...
  • § 5 Satz 2: .... steht der Gemeinde den Parteien ein Rücktrittsrecht...

 

KR Martin Lechner begrüßt, dass sich der Landkreis an einer Lösung für Weißenfeld beteilige und die Kostenbeteiligung endgültig festgezurrt werde.

 

KRin Bianka Poschenrieder bemerkt, dass die SPD-Fraktion bisher immer gegen dieses Vorhaben gewesen sei und sie die enorme Bodenversiegelung nicht befürworten könne. Das Verkehrsaufkommen beträfe hauptsächlich Weißenfeld und die meisten Autofahrer würden ehrfahrungsgemäß den kürzeren Weg nehmen.

 

Der Landrat dazu, dass die direkte Straße nach Weißenfeld zurückbebaut werden soll, so dass eine Abkürzung durch den Ort nicht mehr möglich sein werde.

 

KR Phillip Goldner sieht das Vorhaben als echte Ortsentlastung, allerdings führe dies zu einer brutalen Zerschneidung der Landschaft und die gigantischen Kosten in dreifacher Höhe der Umfahrung von Grafing stünden in keinem Verhältnis.

 

KR Alexander Müller kann sowohl die Maßnahme als auch die wesentlich längere Strecke vertreten, da für die Orte eine Entlastung und für die Pendler eine Erleichterung geschaffen werde. Ferner sei ein ampelfreier Verkehrsabfluss umweltfreundlicher als ein Ampelstau. Die Gemeinde müsse allerdings sicherstellen, dass Abkürzungen dann nicht mehr möglich seien.

 

Der Landrat weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein komplett neues Straßennetz handle und die Streckenlänge ca. gleich lang geblieben sei. Die Gemeinde habe bei ihren Berechnungen die Ausgleichsflächen und Planungskosten zu Gunsten des Landkreises nicht einbezogen. Mit der Vereinbarung soll der Beitrag des Landkreises nun endgültig eingefroren werden.

 

Der Landrat lässt den Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage ändern:

  • Unter Nr. 1: .... wird im Oktober im Mai...
  • Unter Nr. 3: .... in der vorgeschlagenen geänderten Version....

Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Die Maßnahme wird im Mai 2016 von der Warteliste genommen.

 

2.    Die Maßnahme wird in das Straßenbauprogramm aufgenommen.

 

  1. Die Sonderbaulastvereinbarung wird in der geänderten Version genehmigt. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage 5 zur Niederschrift.