Vorberatung |
ULV-Ausschuss am
23.07.2015, TOP 4 ö |
An der Beratung nimmt teil: |
Martin Wagner, Zweiter Bürgermeister in Vaterstetten |
Der Landrat begrüßt den Zweiten Bürgermeister von Vaterstetten Herrn
Wagner.
Herr Wagner erläutert den Sachverhalt und die Planung der Gemeinde
Vaterstetten anhand einer Präsentation (Anlage
4 zum Protokoll).
KR Alexander Müller beantragt, dass im Entwurf der vorgesehenen
Vereinbarung folgende Änderungen vorgenommen werden:
- § 2 Abs. 2 Satz 1: .... Südwestumfahrung (Fiktivplanung) in Höhe von 2,5 Mio
Euro.
- § 2 Abs. 2 Sätze 2, 4 und 5 werden
gestrichen.
- § 3 Abs. 2 Satz 1: .... an der freien
Strecke im Istzustand
zur...
- § 5 Satz 2: .... steht
der Gemeindeden Parteien ein Rücktrittsrecht...
KR Martin Lechner begrüßt, dass sich der Landkreis an einer Lösung für
Weißenfeld beteilige und die Kostenbeteiligung endgültig festgezurrt werde.
KRin Bianka Poschenrieder bemerkt, dass die SPD-Fraktion bisher immer
gegen dieses Vorhaben gewesen sei und sie die enorme Bodenversiegelung nicht befürworten
könne. Das Verkehrsaufkommen beträfe hauptsächlich Weißenfeld und die meisten
Autofahrer würden ehrfahrungsgemäß den kürzeren Weg nehmen.
Der Landrat dazu, dass die direkte Straße nach Weißenfeld zurückbebaut
werden soll, so dass eine Abkürzung durch den Ort nicht mehr möglich sein werde.
KR Phillip Goldner sieht das Vorhaben als echte Ortsentlastung,
allerdings führe dies zu einer brutalen Zerschneidung der Landschaft und die
gigantischen Kosten in dreifacher Höhe der Umfahrung von Grafing stünden in
keinem Verhältnis.
KR Alexander Müller kann sowohl die Maßnahme als auch die wesentlich
längere Strecke vertreten, da für die Orte eine Entlastung und für die Pendler
eine Erleichterung geschaffen werde. Ferner sei ein ampelfreier Verkehrsabfluss
umweltfreundlicher als ein Ampelstau. Die Gemeinde müsse allerdings
sicherstellen, dass Abkürzungen dann nicht mehr möglich seien.
Der Landrat weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein komplett
neues Straßennetz handle und die Streckenlänge ca. gleich lang geblieben sei.
Die Gemeinde habe bei ihren Berechnungen die Ausgleichsflächen und
Planungskosten zu Gunsten des Landkreises nicht einbezogen. Mit der
Vereinbarung soll der Beitrag des Landkreises nun endgültig eingefroren werden.
Der Landrat lässt den Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage
ändern:
- Unter Nr. 1: .... wird
im Oktoberim Mai... - Unter Nr. 3: .... in der
vorgeschlagenengeänderten Version....
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Maßnahme wird im Mai 2016 von der Warteliste genommen.
2. Die Maßnahme wird in das Straßenbauprogramm aufgenommen.
- Die
Sonderbaulastvereinbarung wird in der geänderten Version genehmigt. Sie
ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage 5 zur Niederschrift.