Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 30.09.2016; TOP 8 ö

An der Beratung nehmen teil:

Margit Sautter, Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH

Andreas Stephan, Leiter Abteilung Z – Zentrales

Ulrike Weggel, Mitarbeiterin Sachgebiet Z 4 – Abfallwirtschaft,

 

Der Landrat begrüßt Frau Sautter zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Herr Stephan erläutert den Sachverhalt gemäß der Sitzungsvorlage.

 

KR Martin Lechner beantragt, dass der Landkreis mit der DSD verbesserte Vertragsverhandlungen führe, bessere Sackqualität geliefert werde und die Abholung 14-tägig erfolge. Ferner hätte die Verwaltung eine Vertragsverlängerung nur mit Beschluss der Kreisgremien machen können. Herr Stephan dazu, dass es hierbei tatsächlich zu einer Fehleinschätzung der Verwaltung gekommen sei. Es hätte allerdings mit allen Gemeinden Rücksprachen gegeben, was sie wollen und dies sei dann von der Verwaltung umgesetzt worden.

 

Auf die Fragen aus dem Gremium erläutert Frau Sauter, dass das DSD den Vorgaben des Kartellamtes unterliege. Nachdem die Monopolstellung aufgegeben werden musste, gäbe es in der BRD nun 10 Duale Systeme, davon habe DSD einen Marktanteil von 40%. Welches Dualsystem wo anzuwenden sei, werde gelost. Ebersberg sei nun zweimal der DSD zugelost worden.

 

Das Kartellamt gebe auch vor, dass Leistungsverträge drei Jahre Bestand haben sollen. Die letzte Verlosung für den Landkreis sei im Oktober 2014 gewesen, das System mit dem Landkreis und auch den Gemeinden abgestimmt und im Frühjahr 2015 ausgeschrieben worden. Der Zuschlag fiel für die Jahre 2016-2018 an die Fa. Remondis. Der Vertag sei derzeit auch nicht anfechtbar und es gäbe auch keinen Verhandlungsspielraum. Dies sei nur bei gesetzlichen Änderungen möglich bzw. bei der Abstimmungsvereinbarung nach § 6 VerpackungsVO. Die Abstimmung dürfe aber auch nicht der Entsorgung im Wettbewerb entgegenstehen. Eine 14-tägige Abholung sei dem Landkreis angeboten worden, sofern sich alle Gemeinden einig gewesen wären. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen.

 

Nachdem unter anderem geklärt werden konnte, dass es sich bei der Vergabe nicht um eine Vertragsverlängerung gehandelt hatte, sondern eine neue Ausschreibung erfolgt ist, wird der Beschlussvorschlag geändert.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Nr. 1 des CSU-FDP-Antrages vom 30.7.2015 (Anhörung und Diskussion) wurde umgesetzt.

 

2.      Nach Beratung wird beschlossen, derzeit keine weiteren Schritte zu veranlassen. Eine erneute Ausschreibung wird dem ULV-Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.      Der Antrag der Fraktion CSU-FDP vom 30.07.2015 ist damit erledigt.