Vorberatung |
LSV-Ausschuss am 20.05.2015, TOP 8 nö |
An der Beratung nehmen teil: |
Hr. Haas-Kahlenberg, Ingenieurbüro Haas-Kahlenberg GmbH Herbert Jungwirth, Leiter Sachgebiet Z 3 – Liegenschaftsverwaltung Monica Spachmann, Mitarbeiterin Sachgebiet Z 3 - Liegenschaftsverwaltung Andreas Stephan, Leiter Abteilung Z - Zentrales |
Der Landrat erläutert den Sachverhalt gemäß der Sitzungsvorlage. Er betont, dass die Mitarbeiter des Landratsamtes das höchste Gut seien. Um entsprechende Leistungen für die Bürger und auch Kreisräte zu erbringen, seien aber auch vernünftige Büroräume notwendig.
Die Möglichkeit der Heimarbeit werde regelmäßig geprüft und auch genutzt. Sie sei aber nicht in allen Bereichen möglich. Die Vernetzung und Infrastruktur im Landratsamt sei für viele Sachgebiete erforderlich. Dies habe sich deutlich bei den Überlegungen gezeigt, welche Sachgebiete mittelfristig in den Holzpavillon an der Realschule ziehen könnten. Es sei ihm auch wichtig, dass die ausgelagerten Sachgebiete baldmöglichst wieder ins Haupthaus integriert werden.
Der Landrat schlägt daher vor, die Erweiterung des Nordtraktes anzugehen, das Vorhaben auf die Warteliste zu setzen und mit konkreten Planungen zu beginnen.
Herr Haas-Kahlenberg stellt die Machbarkeitsstudie zur Aufstockung des Nordtrakts mittels einer Präsentation vor (Anlage 2 zum Protokoll). Mit Variante 1 könnten ca. 40 und mit Variante 2 ca. 60 Arbeitsplätze geschaffen werden.
Aufgrund
berechtigter Einwände seitens des Gremiums zu den Zahlen der Nutzfläche über
alle Geschosse in der Machbarkeitsstudie, ist folgende Stellungnahme im
Nachgang zur Sitzung vom Ingenieurbüro abgegeben worden:
„Bei den untersuchten Varianten wurde in der
Machbarkeitsstudie bei der geschossweisen Betrachtung auch der Büroanteil
berücksichtigt, der unmittelbar an den Westtrakt angrenzt und dem Aufzugschacht
gegenüberliegt. Dieser als Brückenbau über der Lieferantenzufahrt anzusetzende,
aber etwas abgesetzte Büroanteil mit einer Grundfläche von rd. 18 m2
wurde bei der Ausweisung der Gesamtnutzfläche über alle Geschosse nicht
berücksichtigt. Dies ist jedoch nicht zu rechtfertigen und als Fehler zu
bewerten. Gleichwohl bezieht sich die Machbarkeitsstudie bei allen weiteren
Aussagen ausschließlich auf die maximale Bürofläche, die für jedes Geschoss mit
221 m2 ausgewiesen ist. Die abgeminderten Gesamtnutzflächen wirken
sich deshalb auf die Ergebnisse an keiner Stelle aus.“
Der Landrat ergänzt, dass für die benötigten Stellplätze nach der Stellplatzverordnung der Stadt Ebersberg derzeit eine Lösung mit der Stadt angedacht werde. Eine Parkgarage am Jugendzentrum zu errichten, sei jedoch zu teuer und nicht nötig.
KR Christian Eckert schlägt vor, das Dach zu nutzen und dort z.B. eine Photovoltaikanlage zu errichten oder auch Erholungsräume (Dachterrasse) für Mitarbeiter zu schaffen. Denkbar wäre auch ein Raucherbereich. Dazu Herr Stephan, dass den Rauchern der Innenhof zur Verfügung stehe. Sofern die entsprechenden Mittel zur Verfügung stünden, wären auch Erholungsräume umsetzbar.
Der Landrat könnte sich auch eine Nutzung des Daches zur Stromgewinnung vorstellen.
Auf die Fragen aus dem Gremium antwortet die Verwaltung, dass laut Arbeitsschutzgesetz pro Arbeitsplatz mit 8 m2 gerechnet werden müsse. Das Landratsamt plane mit rund 20 m2 für Doppelzimmer und rund 15 m2 bei Einzelzimmern.
KR Franz Greithanner regt an, mit der Mindestvorgabe zu planen, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen.
Die genaue Ausführung, wie z.B. Holzständerbauweise, werde zu gegebener Zeit im LSV-Ausschuss geplant. Ein weiteres Stockwerk sei derzeit nicht genehmigungsfähig. Bereits jetzt läge man mit Variante 2 ein Stockwerk über dem Bebauungsplan. Die Statik des bisherigen Bestandes sei für drei Etagen in Betonbauweise ausgelegt.
Zuschüsse werde es für dieses Projekt nicht geben.
Das Parkdeck werde für die Dienstwägen genutzt. Die Nähe zum Haus sei für viele Sachgebiete notwendig, die zum Teil schwere Materialen mitführen müssen. Ferner befinde sich dort auch die Müllentsorgung.
Der Landrat hält die Umsetzung des Bauvorhabens bis Ende 2018 / Anfang 2019 für realistisch. Dies hänge aber auch von den Beschlüssen der Kreisgremien ab.
KR Philipp Goldner bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kreis- und Strategieausschuss am 15.02.2016.
Frau Spachmann teilt mit, dass mit Kosten in Höhe von 5,5 Mio € gerechnet werde. Entgegen der Machbarkeitsstudie sei erfahrungsgemäß ein Puffer von 25 % aufgeschlagen worden.
Der Landrat lässt mit Einverständnis des Gremiums im Beschlussvorschlag unter der Nr. 1 die Variante 2 ergänzen.
Der
LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Die Maßnahme
„Aufstockung Nordtrakt“ zur Schaffung von notwendigen Arbeitsplätzen (Variante
2: drei Stockwerke) wird
weiterverfolgt und mit Kosten in Höhe von 5,5 Mio. Euro auf die Warteliste genommen.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, Möglichkeiten der Bebauung mit der Stadt Ebersberg zu besprechen.
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die nächsten Schritte z. B. die Einbindung einer
Projektsteuerung sowie die Einleitung eines VOF-Verfahrens vorzubereiten und
dem LSV-Ausschuss in einer der nächsten beiden Sitzungen zur weiteren Beratung
und Beschlussverfassung vorzulegen.