Vorberatung        

FSK-Ausschuss am 30.03.2011, TOP 6ö

FSK-Ausschuss am 04.07.2011, TOP 7ö

FSK-Ausschuss vom 10.10.2012 TOP 3ö

FSK-Ausschuss vom 09.10.2013, TOP 5ö

FSK-Ausschuss vom 08.10.2014, TOP 6ö

Jugendhilfeausschuss am 26.06.2014, TOP 10ö

Jugendhilfeausschuss vom 23.10.2014, TOP 9ö

Jugendhilfeausschuss vom 05.03.2015, TOP 5ö

SFB-Ausschuss am 07.10.2015, TOP 9ö

Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 20ö

SFB-Ausschuss am 09.03.2016, TOP 8ö

 

An der Beratung nehmen teil:

Christian Salberg, Leiter Sachgebiet S3 – Kreisjugendamt

Stefanie Geisler, Leiterin Abteilung S – Soziales und Bildung

 

Herr Salberg stellt den Sachverhalt laut Sitzungsvorlage vor.

 

Frau Angela Freis gibt zu bedenken, dass es lange Zeit bräuchte, um eine Vertrauensbasis zwischen den Schülern und den Sozialpädagogen zu schaffen. Herr Salberg dazu, dass dieses Problem bekannt sei. Die Kontinuität sei aber keine Frage des Trägers, sondern des Personals. Das Jugendamt habe ebenso großes Interesse daran, das gleiche Personal möglichst lange zu halten.

 

Frau Geisler bestätigt auf die Frage von Frau Ulrike Bittner, dass es das Projekt SaS auch an den beiden Sonderpädagogischen Schulen gäbe.

 

Bei der Ausschreibung, so Herr Salberg, sollen nicht nur die finanziellen, sondern auch die qualitativen Aspekte berücksichtigt werden. Es handle sich im Übrigen um ein europäisches Ausschreibungsverfahren. Der Verwaltung sei es wichtig, die Wertung der Angebote transparent und nachvollziehbar darstellen zu können. KR Martin Esterl werde daher als neutrale Person die Wertung der Verwaltung prüfen.

 

Auf die Frage von Herrn Winfried Rohrbach antwortet Herr Salberg, dass die Diakonie bereits positive Signale als zukünftiger Träger gezeigt hätte.

 

KRin Franziska Hilger weist darauf hin, dass diese Leistung hoheitlich beim Freistaat läge und dieser daher auch in die Pflicht genommen werden müsse.


Der Jugendhilfeausschuss gibt einstimmig folgendes Meinungsbild ab:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt einer Fortführung des Projektes „Sozialpädagogische Arbeit an weiterführenden Schulen (SaS)“ zu.

 

  1. Der Vertrag wird für den Zeitraum von drei Jahren (mit einer Verlängerungsoption um zwei Jahre) ausgeschrieben.

 

  1. Ab dem Schuljahr 2016/2017 wird das Projekt um eine vierte Vollzeitstelle erweitert.