Sitzung: 18.04.2016 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Nein: 3
Vorlage: 2015/2459/1
Vorberatung |
ULV-Ausschuss am 01.03.2016 TOP 6ö |
An der Beratung nimmt teil: |
Manfred Weber, Sachgebiet Tiefbau, Verkehrsrecht,
Gemeinde Vaterstetten |
Der Landrat begrüßt Herrn Weber und erläutert den Sachverhalt gemäß der
Sitzungsvorlage.
Herr Weber stellt die Baumaßnahme anhand der Präsentation aus dem ULV vom
01.03.2016 vor (Anlage 5 zum
Protokoll).
Der Landrat ergänzt, dass die EBE 4 zw. Ortsausgang Ort und der
geplanten Umfahrung zurückbebaut werden soll, so dass eine Abkürzung durch den
Ort nicht mehr möglich sein werde. Für den Landkreis sei es immer nur um die
Ortsumfahrung Weißenfeld gegangen (nicht um die Ortsumfahrung Parsdorf). Als
Grundlage für den Beitrag des Landkreises sei nun eine Fiktivplanung beauftragt
worden, um den Beitrag des Landkreises zu präzisieren. Die Planung würde für
Weißenfeld 80 % und für Parsdorf 50% Verkehrsentlastung bringen.
Der Beschlussvorschlag aus dem ULV vom 01.03.2016 sei neu formuliert
worden und solle im Kreistag final eingebracht werden.
Die Gemeinde benötige die Sonderbaulastenvereinbarung, um das Planfeststellungsverfahren
einleiten zu können. Die Belange der unteren und höheren Naturschutzbehörde
seien berücksichtigt worden.
Der Landrat erklärt die vier Bauabschnitte anhand eines Luftbildes (Anlage 6 zum Protokoll). Die
bisherigen Kreisstraßen werden in Gemeindestraßen zurückgestuft. Eine vorherige
Sanierung, wie sonst üblich, werde hier nicht erfolgen.
Auf die Frage von KR Albert Hingerl antwortet Herr Weber, dass das
Planfeststellungsverfahren ca. 1,5 Jahre dauern werde. Laut
Gemeinderatsbeschluss sollen die ersten beiden Bauabschnitte in einem Zug bis
Ende 2018 / Anfang 2019 fertiggestellt werden. Mit dem 3. und 4. Bauabschnitt
könnte dann Mitte 2019 begonnen werden.
Zu den Fragen von KR Dr. Ernst Böhm äußert sich der Landrat insofern,
dass die Tauschflächen 45.629 m2 und 10.000 m2, bestehend
aus zwei Teilflächen zu 5.310 m2 und 4.690 m2, groß
seien. Diese Flächen seien bereits vor einigen Jahren als Tauschflächen für die
Ortsumfahrung Weißenfeld vom Landkreis erworben worden.
Auf die Frage von KR Reinhard Oellerer, bemerkt Herr Weber, dass er das
genaue Flächenverhältnis Gewerbegebiet – Straßenbau zum Kreistag vorbereiten
könne (ca. 30 ha zu 16 ha).
KR Georg Reitsberger meldet sich zu Wort, dass mit dem Beschluss nun
ein 30-jähriges Versprechen des Landkreises endlich eingelöst werde.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Maßnahme Ortsumfahrungen Weißenfeld/Parsdorf wird im Mai 2016 von der Warteliste genommen.
2. Die Maßnahme Ortsumfahrung Weißenfeld und Parsdorf, Kreisstraßen EBE 4 und EBE 17 wird in das Straßenbauprogramm 2017 ff aufgenommen.
3. Diese Maßnahme setzt die Gemeinde Vaterstetten um und erhält dazu vom Landkreis Ebersberg einen Festbetrag in Höhe von 2,5 Mio. €. Dieser Betrag wird in zwei gleich hohen Raten fällig (Rate 1: Baubeginn Bauabschnitt 2, zwischen EBE 17 (Weißenfeld-Parsdorf) und EBE 4; Rate 2: Baubeginn Bauabschnitt 4, Weißenfeld Nord-West)
4. Zudem bringt der Landkreis das bereits für die Ortsumfahrung Weißenfeld erworbene Grundstück Fl.Nr. 1966/4 und die aus Fl.Nr. 1994 erworbenen Teilflächen, je Gemarkung Parsdorf, als Tauschflächen mit ein.
5. Die Sonderbaulastvereinbarung wird in der
im ULV-Ausschuss geänderten Version genehmigt. Sie ist Bestandteil des
Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.