Sitzung: 11.07.2016 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Nein: 3
Vorlage: 2016/2643
Vorberatung |
ULV-Ausschuss
am 30.9.2009, TOP 12 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 7.10.2013, TOP 16 NÖ ULV-Ausschuss
am 2.10.2013, TOP 17 NÖ Gemeinsame
Ortsbesichtigung der Mitglieder des ULV-Ausschusses sowie des Kreis- und
Strategieausschusses am 16.10.2013 am Kastensee Kreis- und
Strategieausschuss am 24.02.2014, TOP 15 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 07.04.2014, TOP 7 Ö, und TOP 13 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 14.07.2014 TOP 19.2 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 10.11.2014 TOP 14 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 01.12.2014 TOP 17 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 12.10.2015 TOP 12 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 09.11.2015, TOP 19 NÖ |
An der Beratung nimmt teil: |
Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro
Landrat |
Der Landrat erläutert den Sachverhalt gemäß der Sitzungsvorlage und betont, dass nun ein Abschluss der Verhandlungen gefunden werden solle. Hauptziel solle allerdings sein, das Strandbad für die Allgemeinheit zu sichern.
KR Martin Esterl bemerkt, dass dem Antrag der SPD-Fraktion, den Badebetrieb dauerhaft zu gewährleisten und den Zugang zum See zu sichern, nun Folge geleistet werde.
KR Alexander Müller meldet sich zu Wort, dass die CSU / FDP-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.
KRin Waltraud Gruber teilt mit, dass die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen dem Verkauf nicht zustimmen werde. Eine langjährige Verpachtung wäre ausreichend gewesen.
KR Christian Eckert ist ebenfalls gegen einen Verkauf.
KR Georg Reitsberger befürwortet den Verkauf.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Dem
Verkauf der Grundstücke Fl-Nr. 4672/3 und 4672/4 Gemarkung Glonn wird gegen die
Einräumung eines notariell gesicherten Geh- und Fahrtrechts zu Gunsten des
Landkreises zum See zugestimmt.
2. Der
Landkreis kann über dieses Geh- und Fahrtrecht hinaus einen freien Zugang zum
See in der Zeit vom 01.10. – 30.04. eines Jahres zur Verfügung stellen. Dies
gilt auch während der Badesaison (01.05. – 30.09.), soweit ein öffentlicher
Badebetrieb wegen schlechten Wetters nicht stattfindet. Die
Verkehrssicherungspflicht hat in dieser Zeit der Landkreis.
3. Der Landkreis hat ein Ankaufsrecht (Verkaufspreis zuzüglich einer in der Urkunde zu vereinbarenden Indexsteigerung) seiner verkauften Flächen (Fl.-Nrn. 4672/3 und 4672/4 Gemarkung Glonn) für den Fall, dass der Eigentümer die Flächen am See mit dem Strandbadbetrieb verkauft bzw. den Badebetrieb dauerhaft einstellt.
4. Ein
zusätzlicher Pachtvertrag für die Nutzung des Sees wird nicht abgeschlossen.
5. Im Übrigen wird der überarbeitete und diskutierte Notarentwurf beschlossen.