Beschluss: angenommen

Abstimmung: Nein: 18

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 01.03.2016 TOP 6 ö

KSA-Ausschuss am 18.04.2016 TOP 7 ö

 

An der Beratung nehmen teil:

Manfred Weber, Sachgebiet Tiefbau, Verkehrsrecht, Gemeinde Vaterstetten

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

 

Der Landrat begrüßt Herrn Weber von der Gemeinde Vaterstetten.

 

Herr Weber erläutert das Vorhaben mittels einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll).

 

Der Landrat ergänzt, dass immer nur die Südumfahrung Weißenfeld geplant gewesen sei. Inzwischen werde jedoch mit einer Gesamtlösung für die Orte Weißenfeld und Parsdorf unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Anforderungen geplant. Die Ortsumfahrungen würden für Weißenfeld zu einer Verkehrsentlastung von 80 % und für Parsdorf zu 50 % führen.

 

Da die Baukosten in der Regel steigen, soll nun ein Festbetrag in Höhe von 2,5 Mio € mit der Gemeinde Vaterstetten vereinbart werden. Dieser Betrag werde in zwei gleich hohen Raten fällig:

 

Erste Rate: Baubeginn Bauabschnitt 2, zwischen EBE 17 (Weißenfeld-Parsdorf) und EBE 4;

Zweite Rate: Baubeginn Bauabschnitt 4 (Weißenfeld Nord-West). Weitere Kosten zu den

Ausgleichsflächen und Planungskosten sind in dem Festbetrag nicht enthalten.

 

Im ULV-Ausschuss am 01.03.2016 sei das Thema Tauschflächen noch nicht behandelt worden aber im KSA am 18.04.2016. Der Landkreis habe vor vielen Jahren für das Projekt „Ortsumfahrung Weißenfeld“ insgesamt 55.000 m2 als Tausch- und Ausgleichsflächen erworben. Diese Grundstücke sollen nun auch eingebracht werden. Dies bedeute, dass die Gemeinde die Flächen 1:1 mit den betroffenen Landwirten tauschen werde und der Landkreis bekäme dafür 1:1 Kreisstraßen zurück. Bzw. der Landkreis gibt die Tauschflächen und die zurückgestuften Straßen mit insgesamt 10 ha unsaniert an die Gemeinde. Er erhalte dafür allerdings 15 ha Kreisstraßen.

 

KR Reinhard Oellerer wendet ein, dass der Beschluss im ULV aufgrund unzureichender sachlicher Grundlage gefasst worden sei, da die Thematik mit den Tauschflächen erst im darauffolgenden KSA behandelt wurde. Solche Tauschgeschäfte sollten spezifiziert werden, um spätere mögliche Streitigkeiten mit der Gemeinde zu vermeiden.

 

KR Martin Lechner äußert sich insofern, dass die Ortsumfahrung seit 30 Jahren thematisiert werde. Die Tauschflächen seien in der Sitzungsvorlage zum ULV benannt worden. Somit sei es für ihn auch logisch gewesen, dass diese Grundstücke eingetauscht werden. Er begrüße den Ansatz, mit dem Festbetrag nun einen Schlusspunkt zu setzen.

 

KR Alexander Müller begrüßt das angedachte Vorgehen ebenfalls. Der Landkreis gäbe damit nur 2,5 Mio € für Kreisstraßen aus, die insgesamt mit einem Volumen von 17,8 Mio € erstellt werden. Die Umfahrungen seien zudem wichtig und auch notwendig für den Landkreis.

 

KR Nikolaus Adlberger legt Wert darauf festzuhalten, dass sich der Landkreis mit insgesamt rund 4,5 Mio € an dem Projekt beteilige (Festbetrag + Wert Tauschflächen).

 

KR Albert Hingerl hält eine weitere Diskussion für nicht notwendig, sofern das Vorgehen der Verwaltung korrekt nach der Geschäftsordnung Kreistag behandelt worden sei. Der Landrat stellt klar, dass mit der Behandlung im KSA die Formalien eingehalten worden seien. Ferner seien die Sitzungsvorlagen transparent gewesen.

 

KR Philipp Goldner ist der Ansicht, dass im ULV nicht klar hervorgegangen sei, welche Flächen wie getauscht werden. Die Zerschneidung der Landschaft und die Flächenversiegelung sei enorm.

 

KR Christian Eckert sieht mit der Überlassung der Tauschflächen einen Verstoß gegen das Sparsamkeitsprinzip und Schenkungsgebot. Frau Keller dazu, dass die Grundstücke in der Buchhaltung zum Kaufpreis bilanziert worden seien. Es wechsle nur die Eigentümerschaft durch Aktivtausch.

 

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld sieht bei diesem Vorhaben ebenfalls eine wahnsinnige Zerschneidung der Landschaft. Die Thematik mit den Tauschflächen sei für sie auch neu und sie werde dem Vorhaben nicht zustimmen. Auf ihre Frage zu den Varianten 1-3 antwortet Herr Weber, dass für jede Variante eine Matrix erstellt worden sei. Diese Varianten hätten im Bereich „verkehrswirksam“ zu wenig Punkte bekommen. Dies könnte dazu führen, dass von der Regierung weniger Zuschüsse gewährt werden.

 

Der Landrat ergänzt, dass bereits im ULV im April 2012 die „schwarze“ Variante zur Weiterverfolgung beschlossen worden sei.

 

KR Dr. Wilfried Seidelmann möchte, dass unter Nr. 4 des Beschlusses ergänzt werde, dass die Liegenschaften und die Bilanzierung neutral zueinander stehen werden. Der Landrat dazu, dass dies noch berücksichtigt werde.

 

KR Benedikt Mayer ist der Ansicht, dass in der Vereinbarung unbedingt das Grundstückgeschäft einschließlich der Flurnummern aufgenommen werden müsse. Ferner stellt er die Frage, wenn der Landkreis zwei Grundstücke im Wert von 1 Mio € herschenke und dafür bei den heutigen Preisen Straßen im Wert von ca. 3 Mio € zurückbekomme, wo verblieben dann die 2 Mio € Unterschied? Frau Keller erläutert dazu, dass sich nur die Eigentümerschaft ändern werde. Es sei auch davon auszugehen, dass die Gemeinde in der heutigen Zeit die Grundstücke für die Straßen zu höheren Preisen erwerben werde. Da der Landkreis doppisch buche und die Gemeinde kameral, sei nur zu klären, ob die Flächen im Aktivtausch aufgehen werden. Es werde kein Geld fließen.

 

KR Christian Eckert bemerkt, dass es schon ein Unterschied sei, ob man einen Acker habe, der vielleicht Pacht einbringt, oder eine Kreisstraße.

 

KR Martin Wagner äußert zu den Wortmeldungen, dass die Planung der Fiktivtrasse bewusst gemacht worden sei und der Landkreis dafür fertige Kreisstraßen erhalten soll. Der Landkreis werde die Grundstücke direkt mit den Landwirten tauschen. Weitere Kosten wie Ausgleichskosten und Notarkosten werden von der Gemeinde getragen. Was zusätzlich an Flächen notwendig werde, erwirbt die Gemeinde für den Landkreis und wird somit nie in den Besitz eines Grundstückes kommen.

 

Herr Weber weist noch einmal darauf hin, dass die Grundstücke damals explizit für die Verlegung der EBE 4 und EBE 17 erworben worden seien. Und obwohl gesetzlich festgelegt, nehme die Gemeinde die dann zurückgestuften alten Straßenabschnitte unsaniert zurück. Sämtliche Unterhaltskosten habe die Gemeinde zu tragen.

 

KR Albert Hingerl meldet sich zu Wort, dass die derzeitige Diskussion was mit Rechtssicherheit und Transparenz zu tun habe. Er gehe jedoch davon aus, dass das Verfahren rechtssicher ablaufe. Es sei nun aber an der Zeit, eine Entscheidung zu treffen und abzustimmen.

 

KR Reinhard Oellerer stellt noch einmal klar, dass in den beschließenden Ausschüssen auch deutlich gemacht werden sollte, um was es gehe. Im ULV am 01.03.2016 sei das Thema mit den Grundstücken nicht ersichtlich gewesen. Zudem stünde in der Vereinbarung unter § 2 Abs. 4, dass die Gemeinde die „erforderlichen Grundstücke in eigenem Namen erwirbt“.

 

Der Landrat stimmt zu, dass die Vereinbarung in diesem Punkt angepasst werden müsse. Ebenso werde der Beschlussvorschlag unter Nr. 4 bezüglich des Aktivtausches entsprechend ergänzt.

 

KR Ewald Schurer setzt ebenfalls voraus, dass das Verfahren rechtlich sauber abgewickelt wurde. Ebenso sei der heutige Verkehr nicht mehr mit dem Straßennetz der siebziger Jahre zu bewältigen. Die Gemeinde Vaterstetten läge im vollen Entwicklungsraum der Stadt München. Er sei überzeugt, dass nach Prüfung aller Varianten und der Abwägung ökologischer und ökonomischer Aspekte die bessere „Kompromisslösung“ gefunden worden sei. Die Umgehung der Biotope sei immer noch besser, als diese zu durchschneiden. Vaterstetten werde in den kommenden Jahren mit einem hohen Siedlungsdruck und Verkehrsaufkommen rechnen müssen, so dass diese Straßenführung dringend notwendig werde.

 

Nach seiner Meinung gefragt, antwortet der erste Bürgermeister von Vaterstetten und Kreisrat Georg Reitsberger, dass die Ortsumfahrungen für die Gemeinde eine riesige und auch nicht billige Aufgabe seien. Dass der Landkreis sich mit einer kleinen Summe an dem Vorhaben beteilige, halte er für gerechtfertigt und gut. Seit 30 Jahren sei zugesagt, dass Weißenfeld eine Umfahrung und somit Verkehrsentlastung brauchen würde. Inzwischen sei das Gewerbegebiet Parsdorf hinzugekommen, wobei die Gemeinde den Brückenbau selber finanzieren werde. Welche Variante am Ende kommen werde, entscheide sich erst mit dem Planfeststellungsverfahren. Er selber habe immer eine autobahnnahe Trasse befürwortet.

 

Auf die Frage von KR Max Weindl antwortet der zweite Bürgermeister von Vaterstetten und Kreisrat Martin Wagner, dass für die ersten beiden Bauabschnitte mit allen Landwirten gesprochen und ihnen auch ein Angebot unterbreitet worden sei. Im südlichen Teil müssten noch ein, zwei Gespräche geführt werden. Diese sollen bis zur Einreichung des Planfeststellungsverfahrens noch erfolgen.

 

Der Landrat ergänzt, dass bei den Planungen immer der Anspruch gewesen sei, eine Zerschneidung der Grundstücke möglichst zu vermeiden. Dazu seien bereits damals Gespräche mit allen Grundstückseigentümern geführt worden.

 

KRin Waltraud Gruber weist daraufhin, dass der Wortlaut unter § 5 der Vereinbarung ebenfalls noch geändert werden müsse, da dieser sich noch auf die Zustimmung aus dem ULV beziehe.

 

Frau Keller erwähnt noch, dass unter § 2 Abs. 4 der Vereinbarung der Art. 11 Abs. 4 BayStrWG genannt werde. Dort sei gesetzlich geregelt, dass die Straßenbaulast für Kreisstraßen an den Landkreis übergehen müsse.

 

KR Alexander Müller meldet sich zu Wort, dass Ausgleichsflächenverhandlungen noch nie Bestandteil eines Kreistagsbeschlusses gewesen wären. Diese liefen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Es wäre jedoch vertretbar, den Satz 1unter § 2 Abs. 4 der Vereinbarung zu ergänzen: „... erforderlichen Grundstücke, soweit nicht schon in Kreisbesitz, ...“. Diese Grundstücke seien auch bereits mit Flurnummern hinterlegt.

 

Der Landrat stellt klar, dass die Vereinbarung von der Verwaltung entsprechend der Diskussion angepasst werde.

 

Im Einvernehmen mit dem Gremium wird der Beschlussvorschlag unter der Nr. 4 und Nr. 5 geändert.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Die Maßnahme Ortsumfahrungen Weißenfeld/Parsdorf wird im Mai 2016 von der Warteliste genommen.

 

2.   Die Maßnahme Ortsumfahrung Weißenfeld und Parsdorf, Kreisstraßen EBE 4 und EBE 17 wird in das Straßenbauprogramm 2017 ff aufgenommen.

 

3.   Diese Maßnahme setzt die Gemeinde Vaterstetten um und erhält dazu vom Landkreis Ebersberg einen Festbetrag in Höhe von 2,5 Mio. €. Dieser Betrag wird in zwei gleich hohen Raten fällig (Rate 1: Baubeginn Bauabschnitt 2, zwischen EBE 17 (Weißenfeld-Parsdorf) und EBE 4; Rate 2: Baubeginn Bauabschnitt 4, Weißenfeld Nord-West)

 

4.   Zudem bringt der Landkreis das bereits für die Ortsumfahrung Weißenfeld erworbene Grundstück Fl.Nr. 1966/4 und die aus Fl.Nr. 1994 erworbenen Teilflächen, je Gemarkung Parsdorf, als Tauschflächen mit ein. Im Gegenzug erhält der Landkreis Flächen von der Gemeinde Vaterstetten für Kreisstraßen mit mindestens demselben Wert (Aktivtausch).

 

5.   Die Sonderbaulastvereinbarung wird in der im Kreistag besprochenen Version genehmigt. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.