Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

Rechnungsprüfungs-Ausschuss am 08.06.2016, TOP 4 nö

KSA am 11.07.2016, TOP 9 ö

An der Beratung nimmt teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Sachgebiet F 1 – Büro Landrat

 

Herr Neugebauer berichtet laut Sitzungsvorlage.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg für das Wirtschaftsjahr 2014 mit den auf den Seiten 22 bis 24 des Berichts vom 31.03.2016 ausgewiesenen Summe gem. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

 

Die Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage 4 und 4a zur Niederschrift.

 

2.   Der Jahresfehlbetrag 2014 i.H.v. 145.528,24 € wird in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 WkKV durch eine entsprechende Verringerung der Kapitalrücklagen (Eigenkapital) gedeckt.