Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 6.10.2014, TOP 14 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 1.12.2014, TOP 13.4 ö

AG Kommunalunternehmen am 2.02.2015

Kreis- und Strategieausschuss am 13.07.2015, TOP 3 ö

AG Kommunalunternehmen am 5.10.2015

AG Kommunalunternehmen am 12.04.2016

Kreis- und Strategieausschuss am 11.07.2016, TOP 7 ö

An der Beratung nimmt teil:

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

 

Der Landrat berichtet, dass sich der Kreistag schon seit vielen Jahren mit der Realisierung von bezahlbarem Wohnraum beschäftige. Zum Thema Kommunalunternehmen und Ausgliederung von Einheiten des Landratsamtes habe es auch Anträge der CSU und SPD gegeben und es sei eine parteiübergreifende AG Kommunalunternehmen gegründet worden.

 

In der Region 14 gäbe es deutlich zu wenig Wohnraum und bis zum Jahr 2034 würden 400.000 neue Bürger erwartet werden. Davon bereits 300.000 in den kommenden zehn Jahren. Von den benötigten 20.000 neuen Wohnungen jährlich könnten allerdings derzeit nur 12.000 realisiert werden.

 

Mit der Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) für den Wohnungsbau entlaste der Landkreis die Gemeinden und agiere wieder einmal als Leuchtturm in der Region.

 

Frau Keller vertieft den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll).

 

Zu den Fragen von KR Martin Lechner antwortet Frau Keller, dass die Zuständigkeit für Schaffung von Wohnraum zwar bei den Gemeinden liege, aber der Landkreis ein Interesse an bezahlbarem Wohnraum habe. Der Landkreis beschäftige auch Mitarbeiter im unteren Einkommenssegment. Den Gemeinden unterliege das Belegungsrecht für deren Wohnungen und sie schließen einen Vertrag mit dem gKU ab. Sollten die Gemeinden die Wohnungen nicht belegen, müssten sie den Mietausfall an das gKU bezahlen. Die Bewirtschaftung würde durch das gKU erfolgen.

 

Die Frage von KRin Johanna Weigl-Mühlfeld beantwortet Frau Keller insofern, dass private Unternehmen nur für die Bebauung und/oder für die Bewirtschaftung hinzugezogen werden dürften.

 

KR Dr. Wilfried Seidelmann bemerkt, dass es im Landkreis bereits eine Grundstücksbeschaffungs- und Erschließungsgesellschaft (GBEG) gäbe, die im Jahr 2014 in „Schieflage“ geraten sei. Er möchte daher wissen, wie dies bei dem gKU verhindert werden könne. Frau Keller dazu, dass es sich dort um eine GmbH & Co.KG und somit andere Rechtsform handle. Jedes Objekt des gKU müsse wirtschaftlich im Rahmen der Mietobergrenzen vermietet werden.

 

KRin Angelika Obermayr begrüßt die Gründung des gKU und dass der Landkreis damit Verantwortung übernehmen würde. Das gKU habe auch große Vorteile für die Gemeinden und würde diese v.a. durch die Übernahme der Bewirtschaftung entlasten.

 

KR Benedikt Mayer spricht sich ebenfalls für das gKU aus. Zu seiner anschließenden Frage antwortet Frau Keller, dass z.B. in der Unternehmenssatzung eine Berichtspflicht an die Kreisgremien integriert werden könnte.

 

KR Dr. Ernst Böhm befürwortet das gKU ebenso. Beim Zuschuss durch den Freistaat Bayern sollten allerdings noch 5 % aufgeschlagen werden. Die Zahlen zu den Mietobergrenzen seien aus den Jahren 2013/2014, auch dort müsste um 20 % erhöht werden.

 

KR Alexander Müller meldet sich zu Wort, dass die CSU/FDP-Fraktion das gKU für ein vernünftiges Ansinnen halte. Der untere Wohnsektor funktioniere privat nicht. Vor der Gründung des gKU sollten allerdings Grundstücke vorhanden sein, daher der Appell an die Bürgermeister, sich dem gKU anzuschließen.

 

KR Albert Hingerl äußert sich zur „Schieflage“ der GBEG insofern, dass die Gemeinde Poing dafür bürge und die Grundstücke diese Jahr ausgelöst werden würden. Dem Landkreis sei dadurch kein Verlust entstanden, da die GBEG Angelegenheit der Gemeinde Poing sei.

 

Das Förderprogramm des Freistaates werde im Jahr 2019 auslaufen, daher sollten die Gemeinden ihre Teilnahme am gKU schnell überlegen. Es sollte aber auch weiter gedacht werden, ob es auch später noch förderfähige Grundstücke gäbe. Er richte daher seinen Appell an die Landes- und Bundespolitiker im Kreistag.

 

Auf die Frage von KR Rolf Jorga antwortet Frau Keller, dass Preissteigerungen während der Bauphase über die Kalkulation zu den Grundstücken berücksichtigt werden.

 

Die Frage von KRin Dr. Renate Glaser beantwortet Frau Keller insofern, dass die GBEG und das gKU nicht zusammengefasst werden könnten.

 

KR Ewald Schurer meldet sich zu Wort, dass der Kreistag mit der Gründung des gKU ein gemeinsames politisches Zeichen setzen würde, um die Wohnungsnot im Landkreis zu verbessern. Das Vorhaben sei gut und sollte auch einstimmig beschlossen werden.

 

Der Landrat lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen und informiert im Anschluss, dass die Wohnungsbaukonferenz der Landeshauptstadt München im Jahr 2017 in Ebersberg stattfinden werde.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Dem Beitritt des Landkreises zur Wohnbaugesellschaft Ebersberg (gemeinsames Kommunalunternehmen) wird grundsätzlich zugestimmt.

 

2.    Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, mit weiteren Kommunen aus dem Landkreis über die Gründung einer Wohnbaugesellschaft Ebersberg (gemeinsames Kommunalunternehmen) zu verhandeln sowie einen Business-Plan aufzustellen.

 

3.    Den kommunalen Gremien ist bis 10.10.2016 über die Gründungsvorbereitungen zu berichten.