Beschluss: angenommen

Abstimmung: Nein: 4

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 11.07.2016, TOP 17 ö

An der Beratung nimmt teil:

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

 

Frau Keller fasst den Sachverhalt mittels einer Präsentation zusammen (Anlage 6 zum Protokoll).

 

KR Dr. Wilfried Seidelmann meldet sich zu Wort, dass er zur Liquidierung der CliniService Ebersberg GmbH (CSE) einen Antrag am 24.06.2016 gestellt habe. Pflegekräfte werden unter Tarif bezahlt. Es sei keine Transparenz der CSE für den Kreistag gegeben. Laut Revisionsamt des Landkreises Ebersberg stünde unter Punkt 2.2 Prüfungsgegenstand und –umfang, dass die Rechnungsprüfung nicht in die CSE hineinprüfen könne, da diese ein eigenes Unternehmen sei und somit der Prüfung nach den Bestimmungen des HGB unterläge. Er bittet, den Antrag zu berücksichtigen.

 

Anmerkung der Protokollführung: dieser Antrag wurde im Kreis- und Strategieausschuss (KSA) am 11.07.2016 unter TOP 18 ö behandelt. Der KSA fasste gegen eine Stimme folgenden Beschluss: „Der Antrag der Fraktion der Freien Wähler vom 24.06.2016 ist mit den heutigen Beratungen erledigt.“

 

Frau Keller dazu, dass hier sogar eine strengere Prüfung durch die Aufsichtsräte unter Beteiligung von Wirtschaftsprüfern und dem Beteiligungsmanagement als Zwischenstelle stattfinden würde.

 

KRin Johanna Weigl Mühlfeld ist der Ansicht, dass die CliniService Ebersberg GmbH nicht nur ruhen sondern gelöscht werden sollte.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Der Landrat wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH folgenden Beschluss zu erwirken:

 

1.    Der Gesellschafter der Kreisklinik Ebersberg gGmbH stimmt zu, dass für die Zeit des Ruhens der CliniService GmbH (CSE) auf eine Prüfung nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) verzichtet wird.

 

2. Sollte die CSE wieder eine Geschäftstätigkeit aufnehmen, sind Regelungen zum Jahresabschluss und zur Prüfung vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit wieder in die Satzung einzufügen.