Vorberatung        

SFB-Ausschuss 18.03.2015, TOP 7ö

An der Beratung nehmen teil:

Lydia Pfeifer-Ritzmann, Seniorenbeauftragte

Frau Dyle, Caritas-Zentrum Ebersberg

Stefanie Geisler, Leiterin Abteilung S – Soziales, Bildung

 

Der Landrat begrüßt Frau Pfeifer-Ritzmann und Frau Dyle und erteilt ihnen das Wort.

 

Frau Pfeifer-Ritzmann stellt den Sachverhalt laut Sitzungsvorlage und unter Verwendung einer Präsentation vor (Anlage 7 zum Protokoll).

 

Frau Dyle ergänzt zur Präsentation, dass die Caritas im Landkreis drei Standorte habe, in Markt-Schwaben, in Grafing und in Ebersberg. Die Erfahrungen bestätigten auch, dass das Wohnen zu Hause im Alter vorrangig gewünscht werde.

 

Der Landrat fügt hinzu, dass die Kosten zur Wohnberatung abzüglich der Zuschüsse noch nicht im Haushalt eingestellt seien.

 

Auf die Frage von KRin Elisabeth Platzer antwortet Frau Geisler, dass bisher keine Antragsfristen für die Förderung „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ (SeLA) versäumt worden seien. Der Antrag könne nun umgehend gestellt werden und gelte für zwei Jahre.

 

Die Fragen von KR Rolf Jorga beantwortet Frau Geisler insofern, dass die Laufzeit des Projektes auf zwei Jahre begrenzt sei, da die Förderung auch nur für zwei Jahre gewährt werde und um Erfahrungswerte zu sammeln. Mit Vorstellung des Tätigkeitsberichtes nach einem Jahr, könne der Kreistag das weitere Vorgehen entscheiden. Da die Stelle der Seniorenbeauftragten über ein dreiviertel Jahr vakant war, seien bisher noch keine Beratungen erfolgt.

 

Dr. Wilfried Seidelmann hält die Beratung für sehr wichtig; sie soll auch Mut machen v.a. auch den Angehörigen, damit möglichst viele Menschen zu Hause bleiben können. Auf seine Frage zur Höhe der Förderung, antwortet Frau Geisler, dass diese max. 40.000 € betragen würden. Das sei aber davon abhängig, wie viele Landkreise einen Antrag stellen würden. Minimum würden 50 %, maximal 90 % der Kosten erstattet werden.

 

Der Landrat lässt den Beschlussvorschlag um die Nr. 6 ergänzen und darüber abstimmen.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Die Projektleitung der Wohnraumberatung wird mit 10 Wochenstunden an einen freien Träger gegeben.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, Vertragsverhandlungen mit der Caritas aufzunehmen.

 

3.   Das Projekt mit einer zweijährigen Laufzeit wird während der Förderung evaluiert.

 

4.   Der Träger soll im SFB-Ausschuss ein Jahr nach Einführung einen Tätigkeitsbericht abgeben.

 

5.   Der SFB-Ausschuss entscheidet im Anschluss über die Fortführung des Projektes, eine automatische Fortführung ist damit nicht möglich.

 

6.  Das Teilbudget des SFB-Haushaltes erhöht sich damit um 15.000 € auf 18.245.747 €.