An der Beratung nehmen teil: |
Johannes Dirscherl, Leiter Sachgebiet Z 4 – Abfallwirtschaft,
Kreisstraßen Andreas Stephan, Leiter Abteilung Z - Zentrales |
Herr Dirscherl berichtet, dass aufgrund
krankheitsbedingtem Personalausfall und einer Betriebsprüfung die
Neukalkulation der Müllgebühren noch nicht erfolgt sei. Ziel sei aber, dass die neue Gebührensatzung zum 01.07.2017 in Kraft
trete.
Bisher sei die pauschale Vergütung für die Bauhöfe eins zu eins an die Gemeinden weitergegeben worden. Diese sei allerdings steuerpflichtig, so dass zukünftig nur noch die Nettovergütung an die Gemeinden gehen werde. Für die Kommunale Abfallwirtschaft hätte dies aber keine Auswirkungen.
Beim Grün-Gut werden sich die Kosten wohl erhöhen. Auch die Kosten bei den Altlastdeponien müssten zukünftig berücksichtigt werden.
Es sei auch vorgesehen, so Herr Dirscherl, teure Abfälle wie z.B. Mineralfaser zukünftig extra zu berechnen. Aber auch die Gebühren für Wärmedämmung und verunreinigtes Styropor sollen neu bewertet werden. Tendenziell werden die Müllgebühren wohl steigen aber nicht erheblich.
Auf die Frage
von KRin Ilke Ackstaller antwortet Herr Dirscherl, dass der Erfahrungsbericht
zur Extra-Sammlung von Hartplastik noch folgen werde. Insgesamt seien allerdings
bisher geringe Mengen angefallen. Herr Stephan ergänzt, dass die Mitarbeiter an
den Bauhöfen sensibilisiert werden müssen, um die Bürger besser beraten zu
können, was alles unter Hartplastik falle.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Zeitplan zu Neukalkulation der Abfall-Gebühren wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kalkulation zu erstellen.
3. Die Gebühren werden in der nächsten Sitzung des ULV-Ausschusses gefasst werden.