Beschluss: angenommen

Abstimmung: Nein: 1

An der Beratung nehmen teil:

Florian Robida, Teamleiter im Sachgebiet S 3 – Kreisjugendamt

Christian Salberg, Leiter Sachgebiet S 3 - Kreisjugendamt

 

Herr Robida fasst den Sachverhalt zusammen.

 

Herr Sanne bittet, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Die Angelegenheit sei seiner Meinung nach noch nicht ausgereift.

 

Der Landrat übergibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Landrat Martin Esterl.

 

Frau Bittner hält u.a. die Anzahl von 2,0 Stellen zur Ersatzbetreuung für pädagogisch fraglich. Bisher würden 83 Tagesmütter Kinder von 0-3 Jahren in Gruppen á fünf Kindern betreuen zu denen sie auch einen festen Bezug hätten. Herr Salberg äußert dazu, dass die Ersatzbetreuerinnen regelmäßig Kontakt mit den Kindern halten sollen, um sich kennen zu lernen.

 

Herr Robida kann nachvollziehen, dass aus pädagogischer Sicht das Konzept nicht optimal sei. Sollte das Landratsamt allerdings kein Tagespflegepersonal rechtzeitig zur Verfügung stellen, würden die staatlichen Zuschüsse zurückfallen. Eine frühere Behandlung im Jugendhilfeausschuss sei zeitlich nicht möglich gewesen.

 

Frau Ehrl schlägt vor, ein Impulsgremium dazu einzuberufen. Herr Salberg antwortet darauf, dass dies zeitlich nicht ginge. Das Risiko, von der Regierung geprüft zu werden, sei zu hoch.

 

KRin Marina Matjanovski meldet sich zu Wort, dass damit eine Lücke geschlossen werden könne, um im Notfall die Abwesenheit der Eltern von der Arbeit zu minimieren.

 

Herr Sanne schlägt vor, die Stellen vorerst zu befristen. Dazu äußert Herr Robida, dass er sich eine Befristung auf zwei Jahre vorstellen könnte.

 

Herr Esterl lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Konzept zur Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege im Landkreis Ebersberg zu.

 

2.   Der Landkreis stellt auf zwei Jahre befristet hierzu eine 1,0 Erzieherin und eine 1,0 Kindertagespflegeperson an.

 

3.   Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2017 und des Stellenplans 2017 durch den Kreistag, wird der dadurch entstehende jährliche Mehrbedarf in Höhe von ca. 73.000 Euro zur Verfügung gestellt.