Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nimmt teil:

Marion Wolinski, Leiterin Sachgebiet S 2 - Sozialhilfeverwaltung

 

Frau Wolinski erläutert den Sachverhalt gemäß der Sitzungsvorlage.

 

Eine aktuelle Übersicht, inwiefern die anderen oberbayerischen Landkreise die Förderung ambulanter Pflegedienste handhaben, liegt den Kreisräten als Tischvorlage vor.

 

Der Landrat ergänzt, dass die Verwaltung vier Beschlussalternativen vorschlage. Er weist noch einmal daraufhin, dass es sich bei dieser Förderung um eine freiwillige Leistung des Landkreises handle. Der AK freiwillige Leistungen habe das Thema zur Beratung in diesem Fachausschuss zurückgegeben.

 

KR Alexander Müller meldet sich zu Wort, dass noch nicht ersichtlich sei, welche Auswirkungen eine Einstellung der Fördermittel auf die ambulanten Pflegedienste haben würde. Er tendiere für die Überprüfung der Wirksamkeit der Investitionskostenförderung.

 

KR Rolf Jorga würde es begrüßen, wenn mehr Angaben zur Verwendung der Zuschüsse vorgelegt werden könnten, z.B. über eine Gewinn- und Verlustrechnung. Die Zuschüsse sollten vor allem sinnvoll verwendet werden. Er schlägt vor, die bisherige Förderung zu überprüfen und nur konkrete Projekte zu fördern. Frau Wolinski dazu, dass eine genauere Prüfung der finanziellen Situation ambulanter Pflegedienste für die Verwaltung sehr zeitintensiv wäre. Letztendlich handle es sich um einen Zuschuss zur Personalförderung.

 

KR Reinhard Oellerer spricht sich ebenfalls dafür aus, eine effizientere Form der Förderung aufzuzeigen.

 

KR Dr. Wilfried Seidelmann bittet, die Förderung auf jeden Fall beizubehalten. Er befürworte aber auch klare Förderrichtlinien, z.B. könnten die Fördermittel nach den Pflegestufen gestaffelt werden.

 

KRin Marina Matjanovski meldet sich zu Wort, dass der Bedarf an ambulanten Pflegediensten hoch sei. Die Pflegebedürftigen sollten die Möglichkeit haben, vorrangig zu Hause bleiben zu können. Eine Staffelung der Förderkriterien nach Pflegestufen könnte sie sich auch vorstellen.

 

Die Frage von KRin Marina Matjanovski zur Anzahl der ambulanten Pflegedienste im Landkreis, beantwortet Frau Wolinski insofern, dass dies geschätzt an die 20 Pflegedienste seien. Das Landratsamt kenne allerdings i.d.R. nur diejenigen, die einen Antrag auf Förderung stellen würden. Die genaue Anzahl müsste beim Verband der Pflegekassen erfragt werden.

 

KRin Bianka Poschenrieder bittet, alle Pflegedienste über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Dazu KR Alexander Müller, dass neben der Information aber auch darauf hingewiesen werden sollte, dass sich im Jahr 2018 die Förderrichtlinien ändern könnten.

 

Der Landrat lässt aufgrund der Beratung über die Beschlussalternative Nr. 3 abstimmen.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionskostenförderung der ambulanten Pflegedienste unter Einbeziehung der Handhabe in vergleichbaren Landkreisen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und dem SFB erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.