An der Beratung nimmt teil: |
Norbert Neugebauer, Leiter Sachgebiet F 1 – Büro Landrat |
Herr Neugebauer erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Eine Erhöhung von 13 €/h auf 15 €/h scheine angezeigt. In den Nachbarlandkreisen liege der Stundensatz zwischen 13,80 € und 18,70 €.
KR Alexander Müller stellt in Frage, dass der Kreistag einen Stundensatz beschließe, den die Gemeinden dann umsetzen müssen. Bei 15 €/h, dass sei höher als der Mindestlohn, handle es sich auch kaum mehr um eine ehrenamtliche Tätigkeit.
KR Christian Eckert hält aufgrund der schweren Tätigkeit, die die Feldgeschworenen leisten und der horrenden Kosten, die das Vermessungsamt verlange, sogar einen Stundensatz von 20 € für angebracht.
Der Landrat weist daraufhin, dass die Beschlussfassung in die Zuständigkeit des Kreistages falle. Der Betrag sei ein maßvolles Mittelmaß, welches auch aus den Reihen der Bürgermeister initiiert worden sei.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die
Gebührenordnung für Feldgeschworene vom 27.07.1992 zuletzt geändert am
15.10.2001, wird wie folgt geändert:
„Der
Kreistag des Landkreises Ebersberg erlässt aufgrund von Art. 19 des Gesetzes
über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz –AbmG) vom 06.08.1981
(BayRS 219-2-F), zuletzt geändert mit Gesetz vom 26.07.1995 (GVBl. S. 371)
folgende Änderung der
Gebührenordnung
für Feldgeschworene
§
1
Die
mit Kreistagsbeschluss vom 27.07.1992 erlassene Gebührenordnung für
Feldgeschworene (bekanntgemacht im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg,
Nr.
17/1992) zuletzt geändert am 15.10.2001 (bekanntgemacht im Amtsblatt des
Landkreises Ebersberg Nr. 31/2001) wird wie folgt geändert:
Der
in § 2 Abs. 1 genannte Betrag „13,-- €“ wird durch „15,-- Euro“ ersetzt.
§
2
Diese
Änderung der Gebührenordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.“