An der Beratung nehmen teil:

Jochen Specht, Mitarbeiter Sachgebiet S 3 – Kreisjugendamt

Stefanie Geisler, Leiterin Abteilung S – Soziales, Bildung

Florian Robida, Teamleiter im Sachgebiet S 3 – Kreisjugendamt

Christian Salberg, Leiter Sachgebiet S 3 - Kreisjugendamt

 

Der Landrat führt in das Thema ein. Dieses Leuchtturmprojekt des Landkreises sei u.a. ein wichtiges Signal für die berufliche Integration von Flüchtlingen. Der Landkreis stelle dafür 81.000 € zur Verfügung.

 

Herr Specht berichtet über den Sachstand und die ersten Erfahrungen mit dem Projekt.

 

Auf die Frage von Herrn Sanne antwortet Herr Specht, dass für den Unterricht keine Dolmetscher benötigt werden. Das Deutschniveau der Schüler sei ausreichend und werde auch im Umgang mit Muttersprachlern immer besser.

 

KR Franz Greithanner meldet sich zu Wort, dass er dieses System an sich sehr begrüßen würde. Fraglich sei jedoch der Fall, wo ein Flüchtling eine Schulausbildung mit Aussicht auf einen höheren Schulabschluss hätte abbrechen müssen, um an der assistierten Ausbildung teilzunehmen. Er möchte wissen, ob im Vorfeld überhaupt Kontakt zu den Schulen aufgenommen worden sei bzw., ob es schwierig gewesen sei das Projekt mit Schülern zu füllen.

 

Frau Geisler bittet um Verständnis, dass die Verwaltung zu einem am Verwaltungsgericht anhängigem Verfahren derzeit keine Stellung beziehen werde.

 

Herr Robida fügt hinzu, dass inzwischen die Klassen voll seien. Er bittet aber auch darum, notwendige Einzelfallentscheidungen des Kreisjugendamtes zu respektieren. Jugendhilfe bedeute vor allem, Jugendliche in ein selbständiges Leben zu führen.

 

Frau Aigner sieht problematisch, dass die Jugendhilfe mit Vollendung des 21. Lebensjahres ende und der Schüler dann womöglich noch nicht mit seiner 3-jährigen Ausbildung fertig sei. Herr Robida dazu, dass beim Ministerium deutlich gemacht worden sei, das Alter nach hinten zu öffnen. Der § 41 SGB VIII beginne allerdings erst mit dem 18. Lebensjahr und sei eine „Soll-Vorschrift“. Herr Salberg ergänzt, dass der § 41 SGB VIII konkret zur Bewältigung des Lebens angedacht sei und nicht immer die Wünsche eines einzelnen Flüchtlings berücksichtigen könne.

 

Herr Krumpholz meldet sich zu Wort, dass ein guter Schulabschluss zwar förderlich sei, für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer sollten allerdings die beruflichen Möglichkeiten vorrangig gefördert werden.

 

Herr Robida merkt an, dass eine berufliche Ausbildung nach dem Ausländerrecht zu einem Aufenthaltsrecht führe. Bei einer schulischen Ausbildung sei dies jedoch nicht der Fall. Dementsprechend müsse das Kreisjugendamt die unbegleiteten minderjährigen Ausländer beraten.