Vorberatung        

Kreistag am 27.07.2016, TOP 6 ö

An der Beratung nehmen teil:

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

Dr. Stefan Detig, Rechtsanwalt

 

Der Landrat erteilt Frau Keller und Herrn Dr. Detig das Wort.

 

Frau Keller stellt den Sachverhalt mittels einer Präsentation vor (Anlage 2 zum Protokoll).

 

Auf die Fragen aus dem Gremium ergänzen Frau Keller und Herr Dr. Detig, dass alle Partner die Unternehmenssatzung beschließen müssen.

 

Die Beteiligten haften nach außen gesamtschuldnerisch mit dem vollen Betrag. Im Innenverhältnis mit dem Stammkapital zueinander, sofern die Satzung nicht etwas anderes regeln werde.

 

Die kommunalrechtliche Beurteilung des Satzungsentwurfs durch die Regierung von Oberbayern liege mit positivem Ergebnis bereits vor.

 

KR Reinhard Oellerer sieht einen Rollenkonflikt mit dem Beteiligungsmanagement, sollte Frau Keller in den Vorstand berufen werden. Ferner bittet er, dass sein Vorschlag, auch Sachkundige in den Verwaltungsrat zu berufen, in der Satzung festgehalten werde. Bei dem im Satzungsentwurf unter § 7 Abs. 6 beschriebenem Stimmenverhältnis bittet er zudem, dass sämtliche möglichen Konstellationen durchgespielt werden.

 

KRin Waltraud Gruber ist es ein Anliegen, dass die ökologischen Baustandards auch gemäß der Bauleitlinie des Landkreises eingehalten werden. Dazu Frau Keller, dass das gKU mit den einzelnen Gemeinden vertraglich alles vereinbaren könne, was sich finanziell darstellen lasse.

 

KR Walter Brilmayer weist daraufhin, dass es letztendlich eine Abwägungsfrage der Gemeinden sei. Zum einen möglichst wenig Flächen zu versiegeln aber auf der anderen Seite aus Kostengründen keine Keller bei der Standardbauweise zu errichten.

 

KR Alexander Müller ist ebenfalls der Ansicht, dass ein Mittelweg gefunden werden müsse zwischen Umweltstandards einhalten und gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum in der Mitpreisobergrenze einschließlich 30 % Förderung herzustellen.

 

KR Albert Hingerl ist guter Dinge, dass das gKU ebenso wie die Wohnungsgenossenschaft Ebersberg eG (GWG) erfolgreich sein werde. Der Kreistag beschließe nur über die Satzung. Mit allem Weiteren hätten sich die Gründerkommunen und das gKU auseinanderzusetzen. Er bittet, diesen auch das entsprechende Vertrauen entgegenzubringen.

 

Für KR Roland Frick ist ein Standardbau ohne Keller inakzeptabel. Auch die GWG baue im sozialen Wohnungsbau mit Keller. Ebenso sollte bei der Größe der Wohnungen mehr Augenmerk auch auf Familien mit Kindern gelegt werden. Diese bräuchten aber auch entsprechende Stauräume.

 

KRin Waltraud Gruber merkt an, da der Landkreis beteiligt sei, sollte er auch Einfluss darauf nehmen, welche Materialien, z.B. Modulbauweise mit Holz, verwendet werden.

 

Dazu KR Albert Hingerl, wenn der Landkreis realistischen Einfluss auf die Baustandards nehmen möchte, dann müsse er auch Geld zuschießen. Der Landkreis habe aber keinen Einfluss und könne somit nichts vorgeben. Der Standard der GWG sei seiner Meinung nach gut.

 

KR Georg Reitsberger meldet sich zu Wort, dass das „Wellblechhaus“ Haus des Jahres sei. So niedrig werde der Standard wohl hoffentlich nicht sein.

 

Der Landrat beschließt den Tagesordnungspunkt.