Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2016, TOP 11 ö

An der Beratung nimmt teil:

Andreas Wenzel, Leiter Sachgebiet 33, Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

 

 

Der Landrat begrüßt Herrn Wenzel und stellt ihn dem Kreistag als Nachfolger von Paul Hofmann vor. Herr Hofmann sei nun nach 25 Jahren Sachgebietsleiter für den Bereich öffentliche Sicherheit und Gemeinden in den Ruhestand gegangen.

 

Herr Wenzel stellt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage vor.

 

KR Dr. Wilfried Seidelmann bittet, im Beschlussvorschlag den Betrag um „pro Stunde“ zu ergänzen.

 

Der Landrat lässt über den angepassten Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die Gebührenordnung für Feldgeschworene vom 27.07.1992 zuletzt geändert am 15.10.2001, wird wie folgt geändert:

 

„Der Kreistag des Landkreises Ebersberg erlässt aufgrund von Art. 19 des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz –AbmG) vom 06.08.1981 (BayRS 219-2-F), zuletzt geändert mit Gesetz vom 26.07.1995 (GVBl. S. 371) folgende Änderung der

 

Gebührenordnung für Feldgeschworene

 

§ 1

 

Die mit Kreistagsbeschluss vom 27.07.1992 erlassene Gebührenordnung für Feldgeschworene (bekanntgemacht im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg,

Nr. 17/1992) zuletzt geändert am 15.10.2001 (bekanntgemacht im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg Nr. 31/2001) wird wie folgt geändert:

 

Der in § 2 Abs. 1 genannte Betrag „13,-- €/Stunde“ wird durch „15,-- /Stunde“ ersetzt.

 

§ 2

 

Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.“