Vorberatung |
Kreis- und
Strategieausschuss am 10.10.2016, TOP 11 ö |
An der Beratung nimmt teil: |
Andreas Wenzel, Leiter Sachgebiet 33, Öffentliche Sicherheit, Gemeinden |
Der Landrat begrüßt Herrn Wenzel und stellt ihn dem Kreistag als Nachfolger von Paul Hofmann vor. Herr Hofmann sei nun nach 25 Jahren Sachgebietsleiter für den Bereich öffentliche Sicherheit und Gemeinden in den Ruhestand gegangen.
Herr Wenzel stellt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage vor.
KR Dr. Wilfried Seidelmann bittet, im Beschlussvorschlag den Betrag um „pro Stunde“ zu ergänzen.
Der Landrat lässt über den angepassten Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Die
Gebührenordnung für Feldgeschworene vom 27.07.1992 zuletzt geändert am
15.10.2001, wird wie folgt geändert:
„Der
Kreistag des Landkreises Ebersberg erlässt aufgrund von Art. 19 des Gesetzes
über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz –AbmG) vom 06.08.1981
(BayRS 219-2-F), zuletzt geändert mit Gesetz vom 26.07.1995 (GVBl. S. 371)
folgende Änderung der
Gebührenordnung
für Feldgeschworene
§
1
Die
mit Kreistagsbeschluss vom 27.07.1992 erlassene Gebührenordnung für
Feldgeschworene (bekanntgemacht im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg,
Nr.
17/1992) zuletzt geändert am 15.10.2001 (bekanntgemacht im Amtsblatt des
Landkreises Ebersberg Nr. 31/2001) wird wie folgt geändert:
Der
in § 2 Abs. 1 genannte Betrag „13,-- €/Stunde“ wird durch „15,-- /Stunde“
ersetzt.
§
2
Diese
Änderung der Gebührenordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.“