Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nehmen teil:

Margrita Schwanke-Berner, Leiterin Sachgebiet Z 2 – Personalservice

Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro Landrat

Marion Wolinski, Leiterin Sachgebiet S 2 - Sozialhilfeverwaltung

 

Der Landrat eröffnet den zweiten Teil der öffentlichen Sitzung um 13:40 Uhr.

Der Tagesordnungspunkt 11 wird zusammen mit diesem TOP behandelt.

 

Frau Schwanke-Berner erläutert den Stellenplan 2017 anhand einer Präsentation (Anlage 11 zum Protokoll).

 

Der Landrat ergänzt, dass die geplanten Reservestellen jeweils vor der konkreten Besetzung vom Controlling noch einmal geprüft werden. Den ersten Vorschlag der Verwaltung zu neuen Stellen habe er deutlich nach unten korrigiert, um nur das nötigste einzubringen. Allerdings sei in den Jahren 2002-2012 kaum Personal aufgebaut worden, obwohl die Aufgaben stetig steigen würden. Die Hälfte der derzeit beantragten Stellen sei aufgrund der Beschlüsse in den Fachausschüssen bereits im Haushalt enthalten.

 

Frau Keller und Frau Schwanke-Berner beantworten die Fragen der Kreisräte.

 

Auf Nachfrage von KR Reinhard Oellerer teilt Frau Keller mit, dass die Personalkosten im Bereich Asyl bei ca. 1 Mio € liegen würden. Die genaue Aufstellung sei Bestandteil des Kreistagsprotokolls vom 24.10.2016 bzw. wird diesem Protokoll ebenfalls hinzugefügt (Anlage 11.1 zum Protokoll).

 

KR Thomas Huber kann die Kosten für Personal nachvollziehen. Der Landkreis tue auch viel für Bildung und Demografie, wofür aber auch viele Stellen für gutes und qualifiziertes Personal benötigt werden. Er führt auch an, dass der Landkreis für die staatlichen Aufgaben Finanzzuweisungen als Ersatz des Verwaltungsaufwands nach Art. 7 Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhalten würde.

 

KR Albert Hingerl möchte festgehalten haben, dass die SPD-Fraktion dem Haushalt nur unter Vorbehalt zustimmen könne, solange die Kreisumlage noch nicht bekannt sei.

 

Der Landrat äußert dazu, dass bis zur zweiten Lesung des Haushaltes 2017 noch Veränderungen unabhängig von den Teilbudgets möglich seien. Der Stellenplan sei aber auch im Hinblick auf die Kreisumlage kritisch betrachtet worden.

 

Der Landrat stimmt dem Vorschlag von KRin Waltraud Gruber zu, dass der Stellenplan im Jahr 2017 einmalig in einer nichtöffentlichen Sondersitzung vor den Haushaltsplanungen 2018 genauer erläutert werde.

 

KR Thomas Huber regt an, dass eine Personalbemessung sukzessive durch die einzelnen Abteilungen durchgeführt werde. Dazu teilt Frau Schwanke-Berner mit, dass die Verwaltung derzeit bereits Angebote für eine Personalbemessung einhole. KR Alexander Müller bittet, in diesem Zuge auch den Benchmark-Vergleich durchzuführen.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen zum Stellenplan gibt, weist der Landrat daraufhin, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur allgemeinen Asylsozialberatung nach der Geschäftsordnung des Kreistages nicht zulässig sei. Das Gremium könne aber gerne dazu beraten.

 

Frau Wolinski nimmt Stellung zum Antrag gemäß der versandten Sitzungsvorlage. Sie stellt auch richtig, dass eine Halbierung der Stellen für Asylsozialbetreuung bei der Caritas nie Thema gewesen sei.

 

KR Reinhard Oellerer widerspricht, dass der Landkreis bei der Asylsozialbetreuung gut aufgestellt sei. Bisher hätten die Ehrenamtlichen sehr viel leisten müssen, damit die Situation nicht eskaliere. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ziele unter anderem darauf ab, zusätzliches Personal zu gewinnen. Vor allem auch, da diese Stellen bei externer Besetzung von der Regierung bezuschusst werden würden. Mit ein/zwei Sozialarbeitern mehr könnten Eskalationen bereits im Vorfeld verhindert werden. Die unterschiedlichen Aufgaben von Asylmanagement und Sozialarbeit seien auch nie klar definiert worden. Nach der Asylsozialberatungsrichtlinie stünden dem Landkreis fünf Sozialarbeiter zu, die viel bewirken könnten.

 

KR Thomas Huber äußert, dass der Landkreis Ebersberg im Vergleich mit anderen Landkreisen gut aufgestellt sei. Dass die Sozialbetreuung auf freie Träger und Verwaltung aufgeteilt sei, halte er für den richtigen Ansatz. Gut wäre aber auch, wenn die Stelle Ehrenamtskoordinator schnellst möglich wieder nachbesetzt werden könnte.

 

Auf die Frage von KR Albert Hingerl antwortet der Landrat, dass Stellenmehrungen gemäß des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Stellenplan nicht relevant seien, nur für den Haushalt.

 

KR Alexander Müller betont ebenfalls, dass es ohne die vielen Ehrenamtlichen nicht funktionieren würde. Der Betreuungsschlüssel 1:150 sei zu wenig. Entscheidend sei aber auch, schnell dezentrale Unterkünfte zu finden.

 

Der Landrat führt aus, dass das Thema Asyl für alle Beteiligten schwierig sei. Sowohl die Verwaltung als auch die Helferkreise mussten sich erst strukturieren. Die Mitarbeiter im Landratsamt haben einen unglaublichen Einsatz gezeigt, auch nachts, an den Wochenenden oder auch im Urlaub. Die vielen neuen Mitarbeiter mussten aber auch erst gewonnen und eingearbeitet werden. Er finde die Mischung Verwaltung - freie Träger auch gut. In Notsituationen habe er nur einen direkten Zugriff auf seine eigenen Mitarbeiter.

 

KR Roland Frick kann den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachvollziehen. Für die Ehrenamtskoordination sollte es nicht nur einen, sondern besser zwei Ansprechpartner geben. Er fügt hinzu, dass die Entscheidung, die Traglufthalle in Pliening zum 30.04.2017 zu schließen, unter anderem auf drei Gründen beruhen würde: Zum einen soll den Asylbewerbern die Angst genommen werden, für immer dort bleiben zu müssen. Aber auch der Bevölkerung solle die Sorge genommen werden, dass sie 220 Asylbewerber in der Traglufthalle integrieren müsste. Zum anderen sei zu berücksichtigen, dass Integration nur in kleineren Einheiten stattfinden könne.

 

KR Waltraud Gruber appelliert, die Stellen in der allgemeinen Asylsozialarbeit nach dem Betreuungsschlüssel 1:150 der Asylsozialberatungsrichtlinie umzusetzen und im Haushalt zu berücksichtigen. Die Stellen Ehrenamtskoordinator und Migrationsberatung sollten jeweils um eine weitere Stelle aufgestockt werden.

 

KR Albert Hingerl glaubt nicht, dass in den nächsten Jahren eine reine dezentrale Unterbringung möglich sein werde. Die Probleme mit den großen Unterkünften werden weiterhin bleiben, da in den Gemeinden keine kleinen Unterkünfte vorhanden seien. Der Landrat entgegnet, dass im Jahr 2017 die Unterkunft für 100 Personen in Vaterstetten gebaut werden soll und für weitere 70 eine Unterkunft in Pöring in Umsetzung sei.

 

KR Dr. Ernst Böhm rechnet vor, wenn jede Gemeinde nur 500 m2 zur Verfügung stellen würde und damit jeweils acht Wohnungen für fünf Leute geschaffen werden würden, könnten an die 800 Personen dezentral untergebracht werden.

 

Der Landrat beschließt die Beratung. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird vom Gremium zur Kenntnis genommen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Die beantragten 10 neuen Stellen:

 

Stelle Z2.12 Bürgerservice/Empfang

 

Stelle Z3.36 Hausmeister

 

Stelle Z3.37 Liegenschaftsamt – Verwaltungsstelle

 

Stelle Z.6 Bildungskoordinator (zu 100 % für 2 Jahre gefördert und ist bereits im entsprechenden Budget in Aufwand und Ertrag geplant)

 

Stelle Z.7 Sachbearbeitung Schulentwicklung/Beschulung Asyl

 

Stelle S2.33 Verwaltungsstelle FQA (Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht)

 

Stelle S3.78 – Koordinationsfachkraft Familienstützpunkte / Jugendhilfeplanung (Stelle ist bereits im Budget des Kreisjugendamtes eingeplant)

 

Stellen S3.79 und S3.80 – Ersatzbetreuung Kindertagespflege (Stellen sind bereits im Budget des Kreisjugendamtes eingeplant)

 

Stelle KJR.3 – Sachbearbeitung (Stelle ist bereits im Budget des KJR eingeplant)

 

werden genehmigt.

 

2.   Es werden 9 Asylstellen eingezogen, 4 noch unbesetzte Stellen werden dem Jugendamt für uM zugeordnet und weitere 4 Reservestellen Asyl dem Personalservice. Haushaltsmittel werden nicht veranschlagt.

 

3.   Die Stellen Z2.17 – Z2.20 (4 weitere Reservestellen) werden genehmigt und im Personalservice ausgewiesen. Haushaltsmittel werden nicht veranschlagt.

 

4. Der haushaltsrechtliche Stellenplan 2017 des Landkreises wird auf Grundlage des vorgelegten Entwurfes verabschiedet. Die Beschlussfassung darüber erfolgt zusammen mit dem Kreishaushalt 2017.