Vorberatung        

Kreistag am 25.07.2016, TOP 6

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2016, TOP 4

Kreistag am 24.10.2016, TOP 13.1

Kreis- und Strategieausschuss am 14.11.2016, TOP 3

Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2016, TOP 5

An der Beratung nimmt teil:

Dr. Stefan Detig, DETIG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Der Landrat begrüßt Herrn Dr. Detig und stellt den Sachverhalt dar. Mit der Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch den Landkreis und die Gemeinden könne heute ein historischer Beschluss gefasst und das gemeinsame Kommunalunternehmen zusammen mit der Stadt Grafing als erste Partnerin zum 27.12.2016 rechtsfähig werden.

 

KRin und erste Bürgermeisterin der Stadt Grafing, Frau Angelika Obermayr, betont, dass die Stadt Grafing sehr gerne an diesem innovativen Unternehmen teilnehme.

 

Der Landrat lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Das gemeinsame Kommunalunternehmen „Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU“ wird gegründet.

 

2.    Das Stammkapital beträgt 20.000,00 Euro. Der Landkreis Ebersberg leistet eine Einlage in Höhe von 10.000,00 Euro auf das Stammkapital.

 

3.    Die Unternehmenssatzung der „Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU“ wird gemäß Anlage 1 (Stand: 15.11.2016) beschlossen.

 

4.    Der Landrat o.s.V.i.A. wird beauftragt und ermächtigt, die Unternehmenssatzung zu unterzeichnen und im Amtsblatt der Regierung von Oberbayern bekanntzumachen, sowie alle zweckdienlichen Maßnahmen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, insbesondere die Bestellung des externen Verwaltungsratsmitglieds sowie den Abschluss von Zweckvereinbarungen (z.B. Personalgestellung des Landkreises).

 

5.    Der Betrauungsakt für die Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird gemäß Anlage 2 (Stand: 19.10.2016) beschlossen.