Vorberatung |
Kreis- und
Strategieausschuss am 14.11.2016, TOP 10 ö |
An der Beratung nimmt teil: |
Brigitte Keller, Leiterin Abteilung F – Finanzen, Wirtschaft, Büro
Landrat |
Frau Keller stellt den Sachverhalt unter Verwendung einer Präsentation vor (Anlage 7 zum Protokoll).
Der Landrat lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG gilt für sämtliche Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung fort.