Der Landrat begrüßte Frau Stellmach und gratulierte zur Sachgebietsleitung.

 

Frau Stellmach erläuterte den Jahresabschluss 2016 und die Ergebnisverwendung. Die Präsentation ist als Anlage 3 beigefügt.

 

In der anschließenden Aussprache wurden folgende Punkte diskutiert:

 

  • Das positive Ergebnis sei sehr erfreulich, gleichwohl dürfe es nicht Ziel des Landkreises sein, einen derart hohen Überschuss zu erwirtschaften. Die Haushaltsplanung solle im Ist möglichst punktgenau erreicht werden.

  • Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass aufgrund der guten Ergebnisse in den letzten Jahren die Kreisumlagenpunkte mehrfach reduziert werden konnten.

  • Das gute Jahresergebnis resultiert aus den Planungen 2016 im Bereich Asyl. Weil 2016 die Erstattungen des Freistaates Bayern eingingen, die für 2015 als Aufwand entstanden sind, kam es zu Haushaltsunterschreitungen von mehr als 2 Mio. €.

  • Über die Rückstellung für die künftige Bezirksumlage in Höhe von 3,2 Mio. € solle das Kreisgremium beschließen. Frau Keller erläuterte, dass eine Beschlussfassung nicht erforderlich und auch nicht möglich sei, andernfalls müsse unter Umständen nach Beschlussfassung der Jahresabschluss noch einmal erstellt werden. Die Rückstellung erfolge auf Basis der gesetzlichen Grundlagen und die Höhe werde vom Finanzmanagement entschieden. Für den Jahresabschluss 2016 wurde in einem Aktenvermerk festgehalten, dass der festgesetzte Betrag von 3,2 Mio. € aus der Ankündigung des Bezirks resultiere, die Bezirksumlage um weitere zwei Punkte anzuheben.

Die Mitglieder des Kreis- und Strategieausschusses bedankten sich bei den Mitarbeitern des Finanzmanagements für die gute Arbeit.

 


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

 

  • Die Rückstellung für die künftige Bezirksumlage  in Höhe von 3,2 Mio. € wird bestätigt.

  • Das Jahresüberschuss aus der Ergebnisrechnung mit 10.652.371,74 € geht als Gewinnvortrag bei der Position Eigenkapital in die Bilanz ein.

  • Der Jahresabschluss 2016 wird zur Kenntnis genommen und zur örtlichen Prüfung an das Revisionsamt weitergeleitet.