Beschluss: einstimmig angenommen

 

Frau Keller erläuterte die Entwicklung des Teilbudgets des Kreis- und Strategieausschusses anhand einer Präsentation. Diese ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.

 

Im Übrigen trug sie folgenden Sachverhalt vor:

 

Dieser Sitzungsvorlage liegen die Abschlussberichte 2016 zugrunde. Mit der Organisationsänderung zum 1.1.2017 wurde das zentrale Controlling aus dem Bereich Finanzen herausgenommen und als unabhängige Fachstelle bei der Stabsstelle Revisionsamt angegliedert. Die Berichte bleiben unverändert und dienen dem Finanzbereich für das externe Rechnungswesen und dem zentralen Controlling für das interne Rechnungswesen. Der Bereich Finanzen prüft die Einhaltung der Budgets, die vom Kreistag zur Verfügung gestellt wurden. Im zentralen Controlling werden die Berichte ausgewertet und mit den Sachgebiets- und Abteilungsleitungen im Rahmen der Controllinggespräche besprochen und analysiert. Zu den Abschlussberichten findet auch ein jährliches Gespräch beim Landrat statt.

 

Die Organisationsveränderung bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Finanzen und zentralem Controlling. Alle Berichte und Analysen werden gegenseitig zur Verfügung gestellt, um einen optimalen Informations- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.

 

Mit der Organisationsänderung wurde die Unabhängigkeit des zentralen Controllings vom Finanzbereich und der Abteilungsleitung Zentrales und Bildung umgesetzt. Das zentrale Controlling agiert also künftig auch gegenüber dem Finanzbereich unabhängig.

 

Der Buchungsschluss war der 31.01.2017, das vorgestellte Ergebnis ist endgültig.

 

Frau Keller wies auf die Unterschreitung der Erträge in Höhe von 2.596.517 € hin und sie teilte mit, dass dies in erster Linie aus ungeplanten Aufwendungen für Zuführungen zu Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs in Höhe von 3,2 Mio € resultiert. Dieser Betrag diene als zweckgebundene Rückstellung für eine künftige Erhöhung der Bezirksumlage.

 

Frau Keller erläuterte die genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben.

 

Die Abweichung im Bereich KST 031/Energieagentur ergebe sich daraus, dass der Zuschuss für die Energieagentur auf mehrere Jahre verteilt als Einnahme geplant war, die Zahlung jedoch in einer Summe erfolgte.

 

In der anschließenden Diskussion waren sich die Kreisräte einig, dass die Haushaltsplanung künftig noch exakter sein sollte; der KSA sehe sich hier in einer Vorbildfunktion für die anderen Budgets. Der Landrat merkte in diesem Zusammenhang an, dass viele Abweichungen der Asylproblematik geschuldet waren. Insgesamt habe der Landkreis bereits sehr gute und präzise Haushaltsinstrumente.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

Die überplanmäßige Ausgaben auf den Kostenstellen 031 (Energieagentur gGmbH) in Höhe von 112.907 €, 021 (Gemeinkostentopf) in Höhe von 195.085 €, 040 (Kreisklinik Sondervermögen) in Höhe von 160.300 € sowie 111 (EDV und Kommunikation) mit einer Überschreitung von 146.927 werden genehmigt.

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die überplanmäßige Ausgabe auf Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH) in Höhe von 520.800 € wird genehmigt.