Frau Keller erläuterte die
Entwicklung des Teilbudgets des Kreis- und Strategieausschusses anhand einer Präsentation.
Diese ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.
Im Übrigen trug sie
folgenden Sachverhalt vor:
Dieser Sitzungsvorlage liegen
die Abschlussberichte 2016 zugrunde. Mit der Organisationsänderung zum 1.1.2017
wurde das zentrale Controlling aus dem Bereich Finanzen herausgenommen und als
unabhängige Fachstelle bei der Stabsstelle Revisionsamt angegliedert. Die
Berichte bleiben unverändert und dienen dem Finanzbereich für das externe Rechnungswesen und dem
zentralen Controlling für das interne
Rechnungswesen. Der Bereich Finanzen prüft die Einhaltung der Budgets, die vom
Kreistag zur Verfügung gestellt wurden. Im zentralen Controlling werden die
Berichte ausgewertet und mit den Sachgebiets- und Abteilungsleitungen im Rahmen
der Controllinggespräche besprochen und analysiert. Zu den Abschlussberichten
findet auch ein jährliches Gespräch beim Landrat statt.
Die Organisationsveränderung
bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Finanzen und zentralem Controlling.
Alle Berichte und Analysen werden gegenseitig zur Verfügung gestellt, um einen
optimalen Informations- und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen.
Mit der
Organisationsänderung wurde die Unabhängigkeit des zentralen Controllings vom
Finanzbereich und der Abteilungsleitung Zentrales und Bildung umgesetzt. Das
zentrale Controlling agiert also künftig auch gegenüber dem Finanzbereich
unabhängig.
Der Buchungsschluss war der 31.01.2017,
das vorgestellte Ergebnis ist endgültig.
Frau Keller wies auf die
Unterschreitung der Erträge in Höhe von 2.596.517 € hin und sie teilte mit,
dass dies in erster Linie aus ungeplanten Aufwendungen für Zuführungen zu
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs
in Höhe von 3,2 Mio € resultiert. Dieser Betrag diene als zweckgebundene
Rückstellung für eine künftige Erhöhung der Bezirksumlage.
Frau Keller erläuterte die
genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben.
Die Abweichung im Bereich
KST 031/Energieagentur ergebe sich daraus, dass der Zuschuss für die
Energieagentur auf mehrere Jahre verteilt als Einnahme geplant war, die Zahlung
jedoch in einer Summe erfolgte.
In der anschließenden
Diskussion waren sich die Kreisräte einig, dass die Haushaltsplanung künftig
noch exakter sein sollte; der KSA sehe sich hier in einer Vorbildfunktion für
die anderen Budgets. Der Landrat merkte in diesem Zusammenhang an, dass viele
Abweichungen der Asylproblematik geschuldet waren. Insgesamt habe der Landkreis
bereits sehr gute und präzise Haushaltsinstrumente.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:
Die überplanmäßige Ausgaben auf den Kostenstellen 031 (Energieagentur gGmbH) in Höhe von 112.907 €, 021 (Gemeinkostentopf) in Höhe von 195.085 €, 040 (Kreisklinik Sondervermögen) in Höhe von 160.300 € sowie 111 (EDV und Kommunikation) mit einer Überschreitung von 146.927 werden genehmigt.
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die überplanmäßige Ausgabe auf Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH) in Höhe von 520.800 € wird genehmigt.