Beschluss: Kenntnis genommen

Diese Angelegenheit wurde zuletzt behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2016, TOP 9

Frau Keller erläuterte folgenden Sachverhalt:

Zur Finanzleitlinie des Landkreises ist eine halbjährliche Berichterstattung vereinbart. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.02.2016 die Finanzleitlinie angepasst und neu beschlossen. Die Warnindikatoren sowie die Berichterstattung blieben unverändert.

Die Warnindikatoren werden halbjährlich durch den Kreis- und Strategieausschuss überprüft. Darüber hinaus ist die Finanzleitlinie sowie deren Indikatoren auch Gegenstand der jährlichen Haushaltsberatung.

1. Aktuelle Entwicklungen in der Zinssicherung

Die letzte Adjustierung wurde im Dezember 2016 vorgenommen. Durch Teilauflösungen von Verträgen konnte ein Betrag in Höhe von 74.000 € zu Gunsten des Landkreises Ebersberg generiert werden. Dieser Betrag wurde in den neuen Vertrag zur Sicherung des Zinsrückgangs beim Bankhaus Lampe eingezahlt.

Nachfolgend das aktuelle Portfolio mit dem Restschuldenstand am 31.03.2017:

 

Nummer

Zinssatz

Zinsbindung bis

Vertragslauf-
zeit

Restschuld am 31.03.2017

DARL0001

4,65

30.06.2028

30.06.2028

           3.539.917,84

DARL0005

4,37

30.12.2018

30.12.2018

               102.258,50

DARL0016

2,83

30.03.2024

30.12.2026

            3.294.223,76

DARL0017

2,83

30.03.2024

30.12.2026

               189.395,99

DARL0060

5,16

30.09.2019

30.09.2019

              447.380,37

DARL0061

3,06

30.12.2027

30.12.2027

           2.750.000,00

DARL0065

1,15

15.02.2019

15.02.2019

              320.410,00

DARL0067

4,35

15.02.2024

15.02.2029

           1.446.308,00

DARL0068

1,36

15.02.2020

15.02.2020

              509.869,00

DARL0070

0,00

13.11.2021

13.11.2021

           2.380.650,00

DARL0073

0,91

30.12.2017

30.12.2028

           3.750.000,00

DARL0077

0,00

30.03.2025

30.03.2025

             5.400.000,00

DARL0078+86

0,00

29.03.2026

15.02.2036

                950.000,00

DARL0079

0,59

30.03.2019

30.03.2019                      

             1.026.505,50

DARL0080

0,24

30.03.2020

30.03.2020

             7.500.000,00

DARL0083(72)

0,26

30.09.2020

30.09.2020

             5.425.000,00

DARL0085(74)

0,11

30.12.2018

30.12.2018

             6.300.000,00

DARL0087+88

0,05

15.05.2026

15.02.2036

             1.582.000,00

DARL0089

0,08

30.06.2020

30.06.2028

             5.625.000,00

DARL0091+92

0,00

19.10.2026

15.08.2036

             1.170.000,00

 

Summe

 

53.708.918,96

 

Nachrichtlich

PPP Kirchseeon

4,76

01.09.2028

01.09.2028

           6.425.045,78

 

Seit der letzten Berichterstattung haben sich die Schulden des Landkreises um 1.122.599 € durch Tilgung reduziert. Im Berichtszeitraum wurden neue Kredite aufgenommen (DARL0091 + 92). Es fand keine Umschuldung statt. Innere Darlehen gegenüber der Kommunalen Abfallwirtschaft bestehen derzeit nicht.

 

Die Schulden des Landkreises betragen bei einer Einwohnerzahl zum 31.12.2015 von 137.421 derzeit rund 409 € pro Einwohner. Sie liegen damit weiterhin über dem Durchschnitt Bayerns bei der Landkreisverschuldung von nach wie vor 244 € pro Einwohner (Stand: 31.12.2015). Die durchschnittliche Verschuldung Oberbayerns wurde noch nicht veröffentlicht.

Der Leitzins der europäischen Zentralbank betrug seit 04.09.2014 nur noch 0,05 %. Am 12.03.2016 wurden die Zinsen endgültig abgeschafft. Der Leitzins ist auf 0,00 % gesunken. Seither verharrt er auf dieser Marke. Der 3-Monats-Euribor beträgt - 0,329 % (März 2017), d.h., für Geldanlagen im 3-Monats-Euribor muss Geld bezahlt werden. Kommunaldarlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren sind derzeit mit einem Zins von 0,38 % zu bekommen, bei 20 Jahren beträgt der Zinssatz 1,58 %. Die Kreditkonditionen entwickeln sich seit der letzten Berichterstattung seitwärts, d.h., kaum verändert auf sehr niedrigem Niveau.

Habenzinsen sind nicht zu erzielen. Die wenigen Altanlagen sind inzwischen ausgelaufen. Dies ist für den Landkreis aber derzeit nicht bedeutend. Wir befinden uns mit unserer Liquidität an der unteren Grenze. Die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg hat am 01.02.2017 sogenannte Verwahrgelder in Höhe von 0,4 % eingeführt. Der Landkreis hat einen Freibetrag in Höhe von 6 Mio €. Die darüber hinaus vorhandene Liquidität wird mit diesem Zinssatz belastet. Der Landkreis hat überschüssige Liquidität auf die Raiffeisenbank Ebersberg eG umgebucht.

Leider verliert angespartes Vermögen täglich an Wert, dies wirkt sich sehr nachteilig auf die Altersversorgungen aus. Weil aber die Vorteile niedriger Zinsen derzeit in dauerhafte Ausgabenerhöhungen fließen (enorm gestiegener Staatskonsum, vor allem durch die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen), ist es nur eine Frage der Zeit, ab wann diese Zahlungsverpflichtungen über höhere Steuern finanziert werden müssen. Dann haben Sparerinnen und Sparer beides: entwertete Altersvorsorge und höhere Steuern.

Die bisher erzielten Zinsrückerstattungen im Überblick:

2007

54.611

2012

400.000

2008

339.140

2013

63.204

2009

222.999

2014

40.091

2010

367.590

2015

16.741

2011

612.300

2016

0

Summe

1.596.640

Summe

2.116.676

 

2017 gibt es keine Kreditermächtigung im Haushalt.

 

2. Warnindikatoren aus der Finanzleitlinie:

Warnindikator Schuldenabbau: Ab 2035 darf die Verschuldung des Landkreises höchstens 20 % des Gesamtbetrags der Aufwendungen der Haushaltssatzung des jeweiligen Planjahres betragen. Im Planjahr 2017 beträgt der Gesamtbetrag der Aufwendungen 137 Mio €, würde die Regel also bereits wirksam sein, wäre der Indikator überschritten. Am Jahresende 2017 wird die Verschuldung bei ca. 50 Mio € liegen, das wären 36 % und damit 5 % weniger als im Vorjahr. Die deutliche Verbesserung liegt vor allem daran, dass der Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2015 auf 2017 von 112 Mio € auf 137 Mio € gestiegen ist (+ 22 %). Verantwortlich dafür sind die Aufwendungen für Asyl im Sozialamt und im Jugendamt. Darlehen werden vom Landkreis in 20 Jahren getilgt. Der Indikator ist einhaltbar, wenn der Grad der Neuverschuldung kontinuierlich zurückgefahren wird, d.h. die Neuverschuldung unter der Tilgung liegt. Dieses Vorhaben wird in den nächsten Jahren einen deutlichen Einbruch erleiden – es sind neue Kredite in Höhe von 33 Mio € in der Finanzplanung aufgezeigt.

Das Finanzmanagement kann nur die Zinsentwicklung steuern und beeinflussen, die Kreditaufnahmen dagegen nicht, sie sind die Folge von Investitionsentscheidungen des Kreistags.

Warnindikator Ergebnisüberschuss: Dieser Indikator muss im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung eingehalten werden und beeinflusst unmittelbar die Höhe der jeweils festzulegenden Kreisumlage. Der Ergebnisüberschuss muss mindestens 4 % der Verschuldung bzw. mindestens 2 Mio € betragen. Mit einem geplanten Ergebnisüberschuss 2017 in Höhe von 7,9 Mio € liegt die Planung deutlich über dem Warnindikator.

Warnindikator Schuldendienst: Zins und Tilgung dürfen nicht mehr als 6,8 Mio € in der Planung betragen. 2017 betragen Zins und Tilgung 5,8 Mio € und damit 100.000 € weniger als im Vorjahr.

Warnindikator Schuldenstand: Er darf 65 % des Gesamtbetrages der jährlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts nicht überschreiten. Er beträgt am 31.12.2017 36 %, damit 6 % weniger als im Vorjahr.

Warnindikator Eigenfinanzierungsanteil: Bei Investitionen dürfen nicht mehr als 75 % der Nettoaufwendungen über Darlehen finanziert werden. Dies ist 2017 sichergestellt. Investitionen in Höhe von 13 Mio € stehen keine Kreditaufnahmen gegenüber, damit sind die Investitionen des Jahres 2017 vollständig aus Eigenmitteln finanziert.

Alle Warnindikatoren der Finanzleitlinie sind eingehalten und haben sich gegenüber dem Vorjahr erneut verbessert.

 

Kreisrätin Gruber regte an, die Übersicht über die laufenden Kredite mit dem Datum der Kreditaufnahme zu ergänzen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

Den nächsten Halbjahresbericht erhält der Kreis- und Strategieausschuss in seiner Sitzung im Oktober 2017.