Kreisrat Oellerer fragte an, wie mit den Mietkostenbescheiden der Regierung von Unterfranken umzugehen sei für den Fall, dass die Kosten nicht vom Landkreis übernommen werden. Ein Hartz IV – Empfänger sei nicht in der Lage, beispielsweise 1.800 € in einer Summe zu zahlen.

 

Frau Keller erklärte, dass Ratenzahlung vereinbart werden könne mit Kleinst-Raten in Höhe von 10 €.

 

Kreisrat Eckert erkundigte sich, ob bei dem Besprechungstermin zu dem Thema Resolutionen am 03.05.17 auch zwei Vertreter der Fraktion teilnehmen können.

 

Der Landrat sagte dies zu.

 

Kreisrat Eckert erkundigte sich nach einer möglichen Gewinnausschüttung durch die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg an die Kommunen.

 

Der Landrat teilte mit, dass der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse, Herr Josef Bittscheid, in der nächsten Bürgermeisterdienstversammlung zu Gast sein werde und auch dieses Thema angesprochen werde. Der Kreistag werde sich dann in einer der nächsten Sitzungen mit der Thematik befassen. Er persönlich halte gar nichts von einer möglichen Gewinnausschüttung an die Landkreise. Die Kreissparkassen seien nicht dazu da, die kommunalen Haushalte zu finanzieren, sondern den Bürgern eine sichere Kontoverbindung zu gewährleisten und der örtlichen Wirtschaft eine sichere Finanzierung. Die Gewinne seien nötig, um die Eigenkapitalquote der Sparkassen zu stärken. Nur so kann das wachsende Geschäftsvolumen in einer wachsenden Region gesichert bzw. ermöglicht werden.

 

 

 

Ende des öffentlichen Teils: 18:12