Der Landrat stellte die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur Niederschrift der vorausgehenden Sitzung wurden nicht erhoben, damit gilt diese als genehmigt.

 

Der Landrat erläuterte, dass in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses darüber beraten wurde, wie Resolutionen formal zu behandeln seien. In der Regel liegen die Themen nicht in der primären Zuständigkeit des Kreistages. Die Rechtsaufsicht der Regierung von Oberbayern bestätigte auf Anfrage die Nicht-Zuständigkeit.

 

Die Fraktionssprecher haben sich darauf verständigt, dass weitere Beratungen zunächst in der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung erfolgen sollen; insbesondere solle definiert werden, wann eine Zuständigkeit gegeben sei. Die Antragsteller wollen zur vorliegenden Resolution einen zweiten Entwurf formulieren. Bis zur Sitzung des Kreistages am 24.07.17 soll nach Möglichkeit ein Konsens zwischen den Fraktionen erarbeitet werden, deshalb werde dieser Tagesordnungspunkt heute nicht behandelt.