An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Soziales und Bildung

Frau Keller erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll). Sie macht darauf aufmerksam, dass in der Grafik von Folie 2 das Jahr 2017 fehle.

Es werde ein verbessertes Ergebnis von rund 2 Mio. € gegenüber der Planung prognostiziert. Damit werde auch für 2017 ein Ergebnisüberschuss von mehr als 10 Mio. € möglich, der unmittelbar für Investitionen der Folgejahre eingesetzt werde, um in dieser Höhe Kreditaufnahmen zu vermeiden.

Nach der Präsentation bedankt sich KR Thomas Huber für den Überblick und Frau Keller beantwortet seine Fragen:

  • Die Planunterschreitung des Jugendamtes in Höhe von 150.000 € werde im Jugendhilfeausschuss am Donnerstag beraten. Das Jugendamt habe sehr gute Instrumente entwickelt, um bestmöglich und nachvollziehbar Planen und Wirtschaften zu können.
  • Die Planunterschreitung der Personalkosten von 800.000 € habe mit der hohen Fluktuation im sozialen Bereich und mit Fachkräftemangel (teilweise zu wenig oder nicht geeignete Bewerber) zu tun.
  • Bundesteilhabegesetz: Der Landkreis werde im Jahr 2018 400.000 € an Erträgen aus Bundesmitteln für die Kosten der Unterkunft generieren. Bei den Gemeinden seien es mehr als 2,5 Mio. €, die über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in deren Haushalte 2018 gelangen. Es könne auf den Landkreis eine Bezirksumlagensteigerung von bis zu 1,75 Punkten zukommen, trotz Umlagekraftsteigerung von 6,1 %. KR Thomas Huber regt an, die Zahlen den Gemeinden zur Verfügung zu stellen, damit entsprechende Rückstellungen gemacht werden könnten.
  • Die Periodenverschiebung der Abrechnung im Jobcenter sei ein Problem, das durch die verspätete Abrechnung der anerkannten Asylbewerber durch die Regierung von Unterfranken entstehe. Es werde rückwirkend (bis ins Jahr 2015) abgerechnet.

Der Landrat bittet das Gremium, den Bericht über die Haushaltsentwicklung 2017 zur Kenntnis zu nehmen.