Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13

An der Beratung nahmen teil:

Ana Stellmach, SG-Leitung 14, Finanzen, Beteiligungen

 

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1; Soziales und Bildung

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein.

Der Landkreis habe im Jahr 2005 als erster Landkreis in Bayern auf die Doppik umgestellt. Er gehöre nun auch zu den ersten Landkreisen, die einen Gesamtabschluss vorlegen. Damit sei nach elf Jahren die Einführung der Doppik abgeschlossen. Der Konzern Landkreis sei nun geboren, mit einem Bilanzvolumen von 357 Mio. €. Die wichtigste Tochter, die Kreisklinik, sei konsolidiert. Mit im Konsolidierungskreis aufgenommen sei auch das Sondervermögen der Kreisklinik und die Energieagentur gGmbH. Der Hauptzweck der Konsolidierung sei, die Kommune Landkreis ganzheitlich darzustellen. Die vielen Auslagerungen, vor allem der Schulden, habe die Innenministerkonferenz im Jahr 2003 bewogen, hier tätig zu werden.

Mit der heutigen Vorlage lege der Landkreis den Gesamtabschluss ein Jahr früher vor, als rechtlich gefordert.

Die Anstrengungen der Verwaltung seien so unsichtbar wie gewaltig gewesen. Der Abschluss sei prüfbar. Der Beteiligungsbericht, den die Kreisräte bisher im Februar bekommen haben, sei nun im Gesamtabschluss enthalten, eine separate Erstellung falle künftig weg.

Der Landrat verweist auf die anwesenden Kolleginnen Ana Stellmach, Simone Riedl und den Kollegen Patrick Schmid, die den Gesamtabschluss vorbereitet haben.

Der Landrat übergibt das Wort an Frau Stellmach, die den konsolidierten Jahresabschluss 2016 anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll) vorstellt.

KR Reinhard Oellerer erkundigt sich, warum der Zweckverband der staatlichen Realschule Vaterstetten wegen Unerheblichkeit nicht aufgenommen wurde und um welche sonstigen Verbindlichkeiten es sich bei der Höhe von 34 Mio. € handle. Frau Stellmach erklärt, dass der Zweckverband eigentlich hätte konsolidiert werden müssen, aber in Anbetracht dessen, dass der Zweckverband in ein paar Jahren aufgelöst werden solle, wurde dieser nicht aufgenommen. Des Weiteren seien die Jahresabschlüsse des Zweckverbandes noch nicht am Laufenden. Frau Keller fügt ergänzend hinzu, der Zweckverband werde aufgenommen, sollte er nicht aufgelöst werden.

Auf die Nachfrage von KR Dr. Ernst Böhm werde Frau Stellmach per Mail[1] (sh. Protokollnotiz) antworten.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.



[1] Protokollnotiz:

Wir haben in unserem Anlagevermögen verschiedene Investitionszuschüsse aktiviert. Die meisten sind Zuschüssen die wir an die Klinik gGmbH geleistet haben.

Wir haben aber auch andere Zuschüsse gebucht, hier ein paar Beispiele:

 

Zuschuss für Sportpark in Markt Schwaben.

Investitionszuschuss Verkehrsübungsplatz Grafing

Investitionszuschuss GWG (Wohnungsgenossenschaft Ebersberg eG)

Investitionszuschuss FOS/BOS Erding

Investitionszuschuss ambulante Pflegedienste 2006

 

 

In Punkt 7.2.1.5 der Bewertungsrichtlinie KommHV-Doppik ist folgende geregelt:   

 

An Dritte geleistete Zuwendungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die bei der Gemeinde immaterielle Vermögensgegenstände begründen,

sind zu aktivieren. Der Ansatz in der Eröffnungsbilanz erfolgt entsprechend dem Verhältnis der bisher verstrichenen zu ihrer gesamten Bindungsfrist.

Ist eine solche nicht festgelegt, kann von einer Bindungsfrist von zehn Jahren ausgegangen werden, allerdings sind die  VV Nr. 8.2.4 zu Art. 44 BayHO

bzw. 8.2.4 VVK zu beachten. Hiernach sind bei Grundstücken (einschließlich Gebäuden) und grundstücksgleichen Rechten pauschal 25 Jahre zu berücksichtigen,

soweit nicht im Zuwendungsbescheid eine andere Bindungsfrist festgelegt ist.

 

In der Regel wird eine andere Bindungsfrist im Zuwendungsbescheid festgelegt. Lediglich bei den Investitionskostenzuschüssen für die GWG greift der Landkreis

auf diese Regelung zurück und nimmt Abschreibungen über die Nutzungsdauer von 25 Jahren vor.

 


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Gesamtabschluss 2016 wird zur Kenntnis genommen und zur örtlichen Prüfung an das Revisionsamt weitergeleitet.