Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

 

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Frau Keller erläutert den Sachverhalt der Ausgleichszahlungen und anderen Begünstigungen durch den Landkreis anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll).

Nach § 11 der Satzung der Kreisklinik gGmbH unterliege der Wirtschaftsplan keiner beschlussmäßigen Behandlung durch die Gesellschafterversammlung. Die Aufgabe des Kreistages sei lediglich die Transferzahlungen zu genehmigen.

Die Kreisklinik stelle folgende Anträge im Zusammenhang mit dem Betrauungsakt im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2018:

  • Zinslose Verpachtung der Grundstücke
  • Verlustausgleich (sollten auch in den Folgejahren Verluste erwirtschaftet werden, so wäre im Jahr 2020 der Verlust des Jahres 2015 in Höhe von 2.187.369,64 € vom Gesellschafter –Landkreis- auszugleichen.
  • Bürgschaftserklärung (2018 könne die Bürgschaft vom 09.05.2005 in Höhe von 9.000.000 € zurückgegeben werden, sodass sich die Summe der Bürgschaftserklärungen auf 80.221.226 € reduziere)
  • Unterstützung von Marketingmaßnahmen (2018 in Höhe von 32.000 €)
  • Änderung der Eigenbeteiligung (Zuschüsse des Landkreises erhöhen sich für BA 8 und BA 9)
  • Sanierung Personalwohnbau 3 (gefördert werden 30 % der Baukosten und 30 % des Bodenrichtpreises – Gesamtförderung von 50 % der tatsächlichen Baukosten nicht unwahrscheinlich). Botschaft des Verwaltungsrates der WBE gKU laute, es bestehe Interesse an einer Realisierung, wenn das Vorhaben günstig, zügig und standardisiert mit bewährten Partnern umsetzbar sei.
  • Von-Scala-Haus (2018 solle das Projekt von der Warteliste genommen und 2019 im Haushalt eingeplant werden)
  • Neubau Zentrale Notaufnahme (eine belastbare Kostenschätzung gebe es hier noch nicht; vorsorglich werde mit einer Bausumme von ca. 10 Mio. € geplant, wobei eine Förderung der Regierung mit 7 Mio. € berücksichtig werde. Die Maßnahme solle auf die Warteliste genommen und 2018 beim Gesellschafter beraten werden)

Auf der Warteliste steht derzeit ein Betrag von 5 Mio. € für „diverse Baumaßnahmen“ von der Kreisklinik. Mit der Herunternahme dieser Position können voraussichtlich beide Maßnahmen im Haushalt eingeplant werden. Die zentrale Notaufnahme müsse dann nicht auf die Warteliste gesetzt werden.

Von Seiten des Gremiums bestehe Sorge, dass der Gesellschafter (der Landkreis) Verluste der Klinik übernehmen müsse, wenn diese nicht innerhalb von fünf Jahren durch entsprechende Gewinne ausgeglichen werden können. Es bestehe eine gewisse Verwunderung über den Satzungstext, durch den der Landkreis in eine gewisse Zwangshaftung komme. Es stelle sich auch die Frage, wie die Verluste nachvollzogen werden könnten und ob es ein gewisses Controlling gebe, um rechtzeitig die „Reißleine“ ziehen zu können.

Frau Keller erklärt, dass bisher die Liquidität der Kreisklinik nie gefährdet gewesen sei. Frau Keller und ihr Team recherchieren im Rahmen der Beteiligungsrichtlinie des Kreistags (Beteiligungsverwaltung) regelmäßig. Sollten sich Sachverhalte in eine nicht gewünschte Richtung entwickeln, würde sie sofort auf den Kreistag zukommen. Des Weiteren seien Mitglieder des Kreistages im Aufsichtsrat der Klinik vertreten, die über die Bedarfe der Klinik entscheiden. Dieser habe die Aufsicht über die Geschäftsführung der Klinik und arbeite mit dieser eng zusammen.

Der Landrat erklärt, dass der Verlust im Jahr 2015 auch mit Personalmehrungen zusammenhänge. Dies sei für die optimale pflegerische Versorgung der Bürger unabdingbar. Der Bund müsse hier gegenüber den Kliniken Sorge tragen, dass diese vernünftig finanziert werden. Der Bayerische Landkreistag stehe hinter den Kliniken. Die Kliniken hätten auch regelmäßige Ausstände, da die Versicherungen öfters zeitverzögert zahlen. Dies wurde bereits im Aufsichtsrat kritisch diskutiert.

KR und Aufsichtsratsmitglied der Kreisklinik Reinhard Oellerer erklärt, der Aufsichtsrat sei verpflichtet, dem Kreistag wichtige Informationen mitzuteilen. Wenn ein Kreistagsmitglied das Bedürfnis habe, einen Punkt zu klären, müsse dieser hierüber beim Kreistag einen Beschluss herbeiführen.

KR Albert Hingerl bittet um Aushändigung der Satzung, damit er sich diese mittags durchlesen könne. Es sei ihm ein persönliches Bedürfnis, sich darüber zu informieren und habe nichts mit Misstrauen gegenüber dem Aufsichtsrat zu tun.

Auf die Frage von KR Udo Ockel, ob jemals Verluste ausgeglichen werden mussten, antwortet Frau Keller, nein, es wurden Verluste geschrieben, aber im Laufe folgender Jahre durch die Kreisklinik stets ausgeglichen.

Der Landrat erklärt, dass, wenn es bundespolitisch so weiterginge, er dies nicht ausschließen möchte. Die neue Bundesregierung müsse die Kliniken besser ausstatten, um die Bürger optimal medizinisch versorgen zu können.

KRe Reinhard Oellerer und Alexander Müller erkundigen sich, wieso sich der Anteil des Freistaates beim Bauabschnitt 8 von Plan 2017 12.875.000 € auf Plan 2018 10.637.000 € reduziert habe; ob dies an den Planungen liege (die nicht förderungsfähig seien) oder an den Förderrichtlinien.

Herr Neugebauer werde sich bei der Klinikleitung erkundigen und die Antwort als Protokollnotiz anfügen.[1] (sh. Protokollnotiz)

Der Landrat könne zum Bauabschnitt 9 vermelden, dass dieser voraussichtlich um 1 Mio. € günstiger werde als geplant. 80 % der Leistungen seien bereits vergeben.

KR Albert Hingerl erkundigt sich, wer Bauherr beim Personalwohnbau sei. Frau Keller erklärt, dass der Landkreis nicht der Bauherr sei. Der Landrat ergänzt, es müsse erst das Verfahren geklärt werden.

KR und Bürgermeister Walter Brilmayer teilt mit, dass sich morgen der Technische Ausschuss mit dem Personalwohnbau beschäftige. Er macht auf einen Fehler in der Folie 12 aufmerksam, in der es statt ‚Kinder‘-, Krankenpflege heißen müsse.

Der Landrat erklärt zum geplanten Ärztehaus in der von-Scala-Straße, dass hier ein 3 ½ stöckiger Bau geplant sei. In den Stockwerken sei angedacht, eine ambulante psychosomatische Abteilung (die Finanzierung übernehme der Bezirk), eine Krankenpflegeschule, Arztpraxen, eine Apotheke sowie Räumlichkeiten für die Geschäftsführung unterzubringen. Der Landkreis sei aktuell mit ca. 2 Mio. € dabei.

Auf die Frage von KR Dr. Ernst Böhm erklärt der Landrat, dass der Bezirk in Kooperation mit verschiedenen Kliniken gehe, um Psychosomatik vor Ort anbieten zu können.

KR Dr. Ernst Böhm finde die Kooperation sinnvoll. Ihm stelle sich die Frage, was heute anders sei, um die Planung für ein Ärztehaus zu rechtfertigen, nachdem es vor einigen Jahren nicht zustande kam. Der Landrat erklärt, dass nach seiner Einschätzung die Kommunikation zwischen dem damaligen Investor und den Ärzten die Situation vor Ort nicht optimal betrachtete. Es bestehe jetzt ein reales Interesse der Ärzte für eine Etage.

Auf die Einwände von KR Dr. Ernst Böhm, die hierfür angedachten 2 Mio. € auch in den Haushalt aufzunehmen erklärt der Landrat, dass diese in den 5 Mio. € „diverse Maßnahmen Gesamtprojekte“ enthalten sei. Frau Keller ergänzt, dies sei nur ein Merkposten für den Haushalt und die Warteliste.

Frau Keller schlägt vor, wenn Konsens im Gremium bestehe, die Ziffer 3 „Die Maßnahme ‚Von-Scala-Haus‘ soll 2019 von der Warteliste genommen werden“ und Ziffer 4 „Die Maßnahme ‚Neubau Zentrale Notaufnahme Kreisklinik‘ wird auf die Warteliste gesetzt“ zu streichen, da diese Maßnahmen bereits im Beschluss (Gesamtmaßnahme/diverse Maßnahmen) enthalten seien.

Das Gremium ist damit einverstanden und der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.



[1] Protokollnotiz: Antwort von Geschäftsführer Stefan Huber:

Die Kreisklinik erhielt eine Höchstsatzförderung. Diese wird mit einem Prozentsatz der förderfähigen Kosten definiert und liegt hier bei knapp über 80 %.

 

Die Kreisklinik hatte insgesamt eine Reduktion der Baukosten erreichen können, was grundsätzlich erstrebenswert ist. Leider sind aber an der Kreisklinik die Architekten- und Planerhonorare aufgrund der sehr alten und noch immer gültigen Verträge aus den 90er Jahren unverhältnismäßig hoch. Hier werden wesentlich weniger Kosten gefördert, als der Kreisklinik tatsächlich entstehen. Daher die Erhöhung des Eigenanteils.

 

Die Förderbehörde hat ihre Förderung gem. den gesetzlichen Vorschriften vollständig umgesetzt und ausbezahlt.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Wirtschaftsplan 2018 der Kreisklinik Ebersberg gGmbH mit den Ausgleichszahlungen und anderen Begünstigungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Landkreishaushalt wird zur Kenntnis genommen.

2.    Im Kreishaushalt werden für das Jahr 2018 folgende Zuschussbescheide geplant und in Aussicht gestellt:

BA 8:                        942.084 €

BA 9:                     3.000.000 €

Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Verwendungsnachweisen.