Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 27.09.2017, TOP 6 Ö

SFB-Ausschuss am 04.10.2017, TOP 6 Ö

Jugendhilfeausschuss am 12.10.2017, TOP 4 Ö

LSV-Ausschuss am 18.10.2017, TOP 3 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 13.11.2017, TOP 5 Ö

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

 

Der Landrat eröffnet um 14:20 Uhr wieder die Sitzung.

 

 

 

 

 

Frau Keller erläutert den Sachverhalt sowie das Ziel der heutigen Beratung anhand einer Präsentation (Anlage 5 zum Protokoll):

  • Die Ergebnisbudgets der Teilhaushalte sollen heute festgelegt werden, damit für die zweite Lesung ein Haushaltsentwurf vorgelegt werden könne.
  • Die Investitionen (einschließlich Warteliste) sollen festgelegt werden, damit für die zweite Lesung der künftige Schuldendienst aktualisiert werden könne.

Die Schulden des Landkreises betragen 409 € pro Einwohner (Stand: 31.12.2015).

Die Verschuldung kann sich 2018 nochmals entspannen und auf 48 Mio. € sinken. Dies sei von folgenden Faktoren abhängig:

  • Ein möglichst hoher Ergebnisüberschuss (über 9 Mio. €)
  • Investitionstätigkeit v.a. im Schulbereich
  • Entwicklung der Liquidität
  • Der Aufbau der Verschuldung sei in der Finanzplanung derzeit wie folgt abgebildet:

2018: 6 Mio. €, 2020: 15 Mio. €, 2021: 20 Mio. € Summe: 41 Mio. €

Damit werde die Verschuldung bis Ende 2021 wieder auf 69,3 Mio. € ansteigen.

Der Haushalt des Landkreises weise aktuell einen Ergebnisüberschuss von 9.090.300 € aus. Dieser Überschuss werde von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • (Pauschal-)kürzungen in den Teilhaushalten von über 2 Mio. €
  • Unveränderte Höhe der Kreisumlage bei 47,5 %.
  • Vorläufige Planung der Schlüsselzuweisungen, Krankenhausumlage und sonstige FAG-Zuweisungen, endgültige Daten auf Basis der Einwohnerzahlen zum 31.12.2016 erst Mitte Februar 2018 verfügbar.

Mit dem Überschuss von 9 Mio. € können von den 24,8 Mio. € Investitionen im Kreishaushalt 2018 knapp 36 % über geplante Eigenmittel finanziert werden. Die restlichen 64 % müssen und können aus den Liquiditätsreserven des Kreishaushalts finanziert werden.

Frau Keller erläutert, je mehr Überschüsse im Haushalt erzielt würden, umso entlastender wirke es sich auf die Verschuldung aus. Der Landrat schlägt vor, in der Darstellung (Folie 62) eine „Kurve“ mit der realen Planung einzuzeichnen.

Auf Nachfrage von KR Albert Hingerl teilt Frau Keller mit, dass bis zur nächsten Sitzung eine detaillierte Übersicht der Investitionen zu den jeweiligen Fachausschüssen erstellt werde.

KR Dr. Ernst Böhm merkt an, dass die geplanten Gastschulbeiträge in Höhe von 15 Mio. € eine Anzahlungsschuld des Landkreises Münchens sei und somit als Vorauszahlung auf die Passivseite der Bilanz geschrieben werden müsste. Frau Keller erklärt, dass es sich hierbei im Prinzip um einen „Zuschuss“ handle, der sich auflöst.

Der Landrat bedankt sich bei Frau Keller und deren Team Frau Stellmach, Frau Riedl und Herrn Schmid für die Vorarbeit.

KR Albert Hingerl merkt an, in Anbetracht des Masterplans Schulen sei das Ziel noch nicht erreicht, wenn der Kreishaushalt 9 Mio. Ergebnisüberschuss ausweise, aber 10 Mio. € benötige. Der Landrat erklärt, mit den Steuerprognosen könne man vermuten, dass es keinen Einbruch geben werde und es nicht ausgeschlossen sei, dass am Jahresende doch 10 Mio. erwirtschaftet werden.

KR Thomas Huber sehe ebenfalls die große Herausforderung durch den Masterplan Schulen. Seit dem Jahr 2014 wurde die Kreisumlage nach unten angepasst. Seit den letzten 10 Jahren hatten wir im Jahr 2017 die niedrigste Kreisumlage trotz gestiegener Sozialausgaben. Mit 47,5% Kreisumlagepunkten könnte ein Ergebnisüberschuss von 9 Mio. € erzielt werden. Der Landkreis brauche aber einen Überschuss von 10 Mio. €. Die Diskussion solle dahingehend geführt werden, was der Landkreis an Entlastungsmöglichkeiten brauche.

Frau Keller erklärt, dass die Bezirksumlage auch in den nächsten Jahren steigen werde.

Nach der Beratung stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.  Die Fachausschüsse erhalten folgende Teilbudgets:

a)  Dem Kreis- und Strategieausschuss wird ein Teilbudget in Höhe von 8.607.877 € zur Verfügung gestellt.

b) Dem LSV-Ausschuss wird ein Teilbudget in Höhe von 12.184.808 € zur Verfügung gestellt.

c)  Dem ULV-Ausschuss wird ein Teilbudget in Höhe von 5.323.366 € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus plant der Teilhaushalt der Kommunalen Abfallwirtschaft (Kostenrechnende Einrichtung) ein ausgeglichenes Ergebnis von 0 €.

d) Dem Jugendhilfeausschuss wird ein Teilbudget in Höhe von 12.873.234 € zur Verfügung gestellt.

e)  Dem SFB-Ausschuss wird ein Teilbudget in Höhe von 17.107.969 € zur Verfügung gestellt.

2.  An Investitionen werden im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 24.776.829 € eingeplant.

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 04.12.2017 den Haushalt 2018 unter Berücksichtigung der Korrekturen (plus die zusätzlichen Stellenanforderungen Plan 2018 mit 200.735 € aus TOP 6 ö; – außer die Stelle 6.86 Jugendsozialarbeit –Schulsozialarbeit für Gemeinde Vaterstetten) zu erstellen und die Haushaltssatzung vorzubereiten.