Der Landrat eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Gegen die Niederschriften der 13. Sitzung des ULV-Ausschusses am 21.06.2017 und der 14. Sitzung am 18.07.2017 gibt es keine Einwände. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.