Vorberatung        

 

An der Beratung nahmen teil:

 

 

Der Landrat teilte mit, dass mit Datum 24.04.17 (Sitzungsdatum) ein weiterer Antrag der SPD-Fraktion zum Thema „Mietverträge im Ebersberger Forst“ vorgelegt wurde und zu Beginn der Sitzung zur Tagesordnung erhoben wurde. Er erinnerte daran, dass im KSA am 14.11.16 ein einstimmiges Votum für ein entsprechendes Mietverhältnis abgegeben wurde. Er wies im weiteren darauf hin, dass der Antrag der SPD-Fraktion vom 12.04.17 vollumfänglich in der vorliegenden Sitzungsvorlage beantwortet wurde.

 

Kreisrat Hingerl erläuterte, dass er aus der Fraktion heraus den Auftrag bekommen habe, den Antrag vom 24.04.17 zu formulieren. Er selber stehe zu dem im November 2016 gefassten Beschluss, solange keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen. Es sei nicht einzusehen, dass der Landkreis schlechter gestellt sein solle als die Gemeinden.

 

In der anschließenden Aussprache wurden vor allem folgende Argumente vorgebracht:

 

  • Es ist keine neue Sachlage eingetreten, die eine neue Beschlusslage erforderlich macht. Es wurde kein Gewerbetreibender aus dem Landkreis abgeworben oder übervorteilt.
  • Es liegt Rechtssicherheit vor.
  • Die Steuereinnahmen entlasten den Kreishaushalt und damit über die Kreisumlage auch die Gemeindehaushalte.
  • Das „Ebersberger Modell“ wird herangezogen, um die Steuer-Ungerechtigkeit in Deutschland anzuprangern.
  • Der Gesetzgeber habe die Regelung des Mindeststeuersatzes von 200 % getroffen; die Frage der Gerechtigkeit stehe nicht zur Diskussion.
  • Das Thema werde in den Medien reißerisch, nicht objektiv und ohne sachliches und fachliches Wissen behandelt.

 

Abschließend erläuterte der Landrat das Abstimmungsverfahren:

 

Über den Antrag der ödp-Fraktion vom 02.03.17 sei abzustimmen.

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde in der Sitzungsvorlage beantwortet.

Über den Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.17 sei abzustimmen, weil er einstimmig zur Tagesordnung erhoben wurde.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgende Beschlüsse:

Antrag der ödp-Fraktion vom 08.02.17:

Einstimmig abgelehnt:

  1. Die Mietverträge mit den sogenannten Briefkastenfirmen im Staatsforst (St. Hubertus 2) werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

2.   Es werden keine neuen Mietverträge mit Firmen in diesem Zusammenhang
      eingegangen.

3.  Der Mietvertrag (Anmietung des  sogenannten Seegrasstadels) mit den
     Bayerischen Staatsforsten wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

 

Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.17:

Abgelehnt bei vier Ja-Stimmen:

 

Der Landkreis fordert den zuständigen Gesetzgeber auf Vorschriften zu erlassen, welche Steueroasen/Briefkastenfirmen in dieser Form künftig verhindern. Weiterhin bitten wir unsere Mandatsträger, dass sie unsere Forderung tatkräftig unterstützen.