Vorberatung |
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An der Beratung nahmen teil: Frau Sabine Kögl, AU Consult GmbH, Herr Johannes Dirscherl, SG 16 |
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Herr Dirscherl erläuterte, dass die Neu-Festsetzung der Gebühren bereits zum Januar 2017 geplant war. Erst jetzt konnte aber das Ergebnis der Betriebsprüfung 2016 in der Kalkulation berücksichtigt werden.
Die Einführung der neuen Gebühren ist nunmehr ab 01.07.2017 mit einer Laufzeit von vier Jahren vorgesehen, das bedeutet einen leichten Verlust für das erste Halbjahr 2017.
Frau Kögl erläuterte anschließend die Ermittlung des Gebührenbedarfs. Die entsprechende Power-Point-Präsentation ist als Anlage 4 beigefügt.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
Das Gebührengutachten der Fa. AU Consult vom Februar 2017 wird
abgenommen.
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der
Landkreis Ebersberg erlässt die Vierte Änderungssatzung zur Gebührensatzung des
Landkreises Ebersberg vom 01.06.2005 gemäß der Anlage 2 der Sitzungsvorlage„Vierte
Änderungssatzung zur Gebührensatzung“. Anlage 2 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2. Die
Entsorgungsumlage nach dem KAG und § 4 der Delegationsverordnung wird für den
Zeitraum 01.07.2017 bis 30.06.2021 auf Grundlage der „Ermittlung des
Gebührenbedarfs für die Abfallentsorgung im Landkreis Ebersberg vom Februar
2017, Fa. AU Consult GmbH, Augsburg“ mit 220,- €/to festgelegt.