Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 18.03.2015, TOP 7

SFB-Ausschuss am 05.10.2016, TOP 13

 

Landrat Niedergesäß teilte einleitend mit, dass der SFB-Ausschuss sich bereits in den Jahren 2015 und 2016 mit dem Thema „Wohnberatung für Senioren“ befasst habe.

 

Herr Specht ergänzte, dass der SFB-Ausschuss mit seinem Beschluss vom 05.10.2016 der Verwaltung den Auftrag erteilt hatte, das Projekt an das Caritaszentrum Ebersberg zu vergeben. Die Umsetzung hatte sich bisher verzögert, da aufgrund der Richtlinien des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) der Projektträger

-       den Antrag selber stellen muss und

-       einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten tragen muss.

 

Nach intensiven Gesprächen mit Herrn Bohnert von der Caritas könne das Projekt nunmehr starten. Die ehrenamtlichen Berater seien schon entsprechend geschult und ausgebildet. Es stehe eine Fachkraft für die Gesamt-Koordination zur Verfügung.


Dem SFB wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Das Caritaszentrum Ebersberg stellt beim ZBFS einen eigenen Förderantrag, der die Personalkosten für die Fachkraft des Wohnberaters umfasst. Den hierfür erforderlichen Eigenanteil i.H.v. 10 v.H. übernimmt die Caritas.

2.    Der Landkreis übernimmt die übrigen Projektkosten i.H.v. ca. 14.100 € pro Jahr.

3.    Das Projekt endet nach zwei Jahren. Über eine Forstsetzung ist gesondert zu beschließen, nachdem dem SFB-Ausschuss im Herbst 2018 eine Evaluierung des ersten Jahres zur Beratung vorgelegt wird (auf den SFB-Beschluss vom 05.10.2016 wird verwiesen).