Vorberatung |
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An der
Beratung nahmen teil: Christopher Höhl, AL 2, Jochen
Specht, Team Demografie |
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Kreisrat Jorga erläuterte den Antrag der CSU-FDP-Fraktion vom 22.02.2017:
Derzeit entwickeln sich die Menschen ab einem
Lebensalter von 65 Jahren zu einer der stärksten Bevölkerungsgruppe
in Deutschland. Die Kurve habe sich wie folgt entwickelt:
1950 9%, 2017 21.81%, ab 2030 31% konstant und es werde unterschieden zwischen jungen Alten, Alten
und Hochbetagten.
Diese Entwicklung werde auch im Landkreis genau beobachtet,
erforderliche Maßnahmen seien im Demografie-Konzept des Landkreises
beschrieben. Im Bereich Versorgung und Pflege, der im Übringen nicht nur für
Senioren, sondern für die ganze Bevölkerung gelte, tauchen immer häufiger
Begriffe wie Geronto, Sucht, Demenz, Palliativ, Hospiz und Morbidität auf. Wer
in Deutschland Hilfe brauche, habe ein Recht darauf. Dieses fast staatliche
Handeln sei nahezu vollständig an private Dienstleister, Firmen und Unternehmen
in
• Sozialverbänden mit Beschäftigungsgesellschaften
• Kapitalgesellschaften und
• andere
Unternehmensformen
vergeben worden. Sie seien die größte Branche der deutschen
Volkswirtschaft und damit die Hauptakteure auch im Bereich der
ambulanten und (voll) stationären Pflege.
Die Menschen gehen heute in ein Krankenhaus, um dort wieder gesund herauszukommen,
in Pflegeheimen lasse sich dieser Wunsch kaum realisieren.
Eine Umfrage, wo die Menschen einmal sterben möchten, ergab
folgendes Ergebnis:
zu Hause: 76% (Realität 20 %)
Hospiz: 10 % (Realität 3 %)
Krankenhaus: 6 % (Realität 46 %)
Alten-/Pflegeheim 2 % (Realität 31 %)
(Quelle: Statistik: Bertelsmann- Stiftung)
Kranke und Pflegebedürftige wollen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit bleiben
Mehr als 90% der älteren Bürger wollen nicht in ein Heim. Jeder kenne einen Pflegebedürftigen, kenne einen der pflege, pflege selber oder werde zum Teil schon selbst gepflegt und mache sich sein eigenes Bild. Dieses Bild aber wurde und werde durch die Medien positiv und negativ mitgeprägt.
Da werden einerseits Pflegenoten von 1.0 und 1.1 in der Zeitung gefeiert, obwohl jeder wisse, dass sie ein Humbug seien. Andererseits werde über Personalmangel und schlechte Arbeitsbedingungen und riesigen Kontrollaufwand in den Einrichtungen geklagt. Bis über fünfzig Bewohner und Bewohnerinnen müssen durch eine Pflegekraft ins Bett gebracht werden. Ministeriell wurden zusätzliche Stellen für den Nachtdienst freigegeben, nur es fehlten die Leute, der Markt sei leer.
Unter vorgehaltener Hand werde immer wieder beteuert, dass die Pflegekräfte ausgepowert seien, sie können nicht mehr, es komme zu Pflegefehlern, es werde falsch dokumentiert.
Die Noten der Heimaufsicht werden nicht veröffentlicht, weil die Einrichtungen sich weigern, sie bekanntzugeben.
Ein weiterer Faktor seien individuelle Meldungen. So beschwere sich ein Angehöriger über den Münchner Merkur, dass für die Verpflegung, d.h., den Naturaleinsatz nur 4.56 € zur Verfügung stünden. Das München-Stift erklärte hierzu, dieser Satz läge im oberen Mittelfeld, die Spanne liege zwischen 3.30 € und 4.98 € und dies bei einem Pflegesatz von 3.500.-€ im Monat. Rund das Doppelte geben private Einrichtungen dafür aus. Da koste der Heimplatz aber schon 6.000.- € im Monat.
Nach Vorfällen mit Todesfolge und anderen Delikten im Kreis Haßberge erklärte Frau Ministerin HumI am 21. Januar, dass die Heimaufsicht gesetzlich neu geregelt werden soll. Mehr Transparenz, mehr Ehrlichkeit in der Bewertung der Heime wurde gefordert.
Viele Vorkommnisse und Beanstandungen würden nicht stattfinden, wenn es in allen Heimen gute und funktionsfähige Bewohnervertretungen gäbe. Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz gebe die Möglichkeit zu einem Engagement.
Der Ausweichweg über die Heimfürsprecher sei nicht sehr befriedigend. Auch die Kommunen könnten sich noch mehr in das Projekt Teilhabe mit den Einrichtungen ( § 46 AV Pflege WOK) einbringen. Die Entwicklung sei initiativ zu verfolgen.
Überlegungen zur Meinungsbildung in der Pflege und Gedanken zur Verbesserung von Mitwirkung und Mitbestimmung in Pflegeheimen sollten periodisch über die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur berichtet werden.
Zuerst stelle sich immer wieder die Frage nach dem Mitteieinsatz und ihrer Verwendung, nach der Qualität, die dafür geliefert wird. Der Gesetzgeber weise als Kostenträger nur auf seine Leistungen aus Pflege- und Sozialkassen hin, vergesse aber dabei herauszustellen, dass ein Großteil der Gelder durch den zu Pflegenden selbst und wenn erforderlich, durch seine Angehörigen bezahlt werde. Hier wäre ein Benchmark zu den Leistungen der Pflegeheime im Landkreis anstrebenswert.
Die Anzahl der Pflegeeinrichtungen wächst im Schnitt jährlich um 5.5 %
In Verbindung mit dem AGSG §§ 68 ff solle untersucht werden,
wieviel Einrichtungen mit welchem Angebot in Zukunft benötigt werden. Hierzu
werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Erstellen einer
bürgerfreundlichen Broschüre, in der sich alle Einrichtungen im Landkreis
Ebersberg qualifiziert vorstellen mit:
- Darstellen der Strukturen und Leistungen in einer Übersichtsmatrix mit wesentlichen
Angaben wie
- Anzahl der Zimmer mit Anzahl der Betten,
- Betreuung und Plfege in den Bereichen Rüstig, Pflegegrade 0 – 5,
Geronto/beschützende Abteilung mit Vollzeit-, Tages-, Kurzzeitpflege, eingestreute
Tagespflege, Verhinderungs-, Übergangspflege, spezielle Betreuung bei Demenz,
Alzheimer, Parkinson,
- Ist eine Palliativbetreuung möglich? Wird mit dem SAPV-Team im Landkreis
Ebersberg zusammengearbeitet? - Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung in der häuslichen, teilambulanten, ambulanten und stationären Altenpflege.
Eine begleitende Unterstützung durch einen Pflegestützpunkt sei dringend zu empfehlen.
Im Sinne der Patienten sei es wichtig, die Umsetzung des Hospiz-
und Palliativgesetzes im ambulanten Bereich in unseren Pflegeheimen und in der
Kreisklinik zu forcieren.“
In der anschließenden Diskussion herrschte Einigkeit darüber, dass ein „Pflegebericht“ – wie von der CSU-FDP-Fraktion gefordert, durchaus sinnvoll sei und für die Bürger und Senioren die notwendige Transparenz liefere, um sich einen Überblick über die Pflegesituation im Landkreis zu verschaffen. Wichtig sei jedoch im Vorfeld eine Definition der Parameter (über was soll berichtet werden).
Problematisch sei auch die Immobiliensituation und der Kostendeckungsgrad. Es bedürfe einer über 90-% Belegung, bis eine Gewinnerzielung beginne. Der Staat habe sich aus der Finanzierung für Pflegeeinrichtungen völlig zurückgezogen. Denkbar wäre die Gründung einer Gesellschaft, die zunächst ein Heim baue und dann auch selbst betreibe.
Landrat Niedergesäß brachte abschließend zum Ausdruck, dass mit dem vorliegenden Antrag ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema angesprochen werde. Der Antrag greife jedoch in staatliche Aufgaben ein; die Kreisgremien verfügen über keine Legitimation. Dennoch sei es wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Der SFB-Ausschuss
fasste folgenden Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt,
a) alle
zwei Jahre einen periodischen Bericht über die Situation der ambulanten und
(voll-) stationären Pflege im Landkreis Ebersberg zu erstellen und dem
SFB-Ausschuss zu berichten. Der erste Bericht ist nach Möglichkeit bis Ende
2017/Frühjahr 2018 fertigzustellen.
b) alle
Betreiber von entsprechenden Einrichtungen im Landkreis im Laufe des kommenden
Jahres zu einem Informationsaustausch einzuladen, ggf. auch im Rahmen der
Gesundheitsregion+.