Vorberatung        

 

An der Beratung nahmen teil: Christopher Höhl, AL 2

 

 

Kreisrätin Poschenrieder erläuterte den Antrag der SPD-Fraktion vom 25.02.17. Sie machte insbesondere darauf aufmerksam, dass die Einstellung der Förderung eine zusätzliche Belastung für die Pflegebedürftigen bedeute.

 

Landrat Niedergesäß merkte an, dass die AG freiwillige Leistungen sich bereits mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Der in der Sitzungsvorlage formulierte Beschlussentwurf übernehme den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Frau Keller ergänzte, dass für die Förderung der Investitionskosten im Haushalt ein Betrag von 100.000 € veranschlagt sei. Es gebe aber keine Informationen darüber, was genau mit dem Geld geschieht.

 

Herr Höhl erläuterte, dass derzeit alle Pflegedienste, die ihren Betriebssitz im Landkreis Ebersberg haben – unabhängig von der Wirkungsstätte - berücksichtigt werden.

 

Die Kreisräte waren sich einig darüber, dass die vorhandenen Geldmittel nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden sollten.


Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Berichts bis spätestens zur letzten SFB-Ausschusssitzung 2017 beauftragt, welcher zu folgenden Fragen der SPD-Fraktion aus dem Antrag vom 25.02.2017 Stellung nimmt:

 

a.      Welche ambulanten Pflegedienste müssen ihre Investitionskosten (vollständig oder anteilig) bereits auf ihre zu Pflegenden umlegen?

b.      Wie hoch sind diese Kosten jeweils und wie viele Pflegebedürftige sind davon betroffen?

c.      Welche Ergebnisse wurden im Nachgang des Gesprächs am 17. November 2016 zwischen dem Landrat und Vertretern der ambulanten Pflegedienste verzeichnet und welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet?

d.      Nach welchen Kriterien findet die Überprüfung der Wirksamkeit der Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste statt?

e.      Wie schätzt der Landrat eine Konzentration der Angebote ambulanter Pflegedienste auf Ballungsräume ein?

f.       Wie viele Pflegebedürftige wären davon betroffen?

g.      Ob die Investitionskosten auch durch die gesetzlichen Versicherungen getragen werden.

 

  1. Der Bericht dient als Grundlage für die im Antrag aufgeworfene Frage, ob die Förderung der Investitionskosten künftig beibehalten, gestrichen oder verändert werden soll. Hierüber wird in der SFB-Ausschusssitzung beraten, in der der Bericht vorgestellt wird. Die Pflegedienste im Landkreis Ebersberg sollen im weiteren Verfahren gehört bzw. eingebunden werden.

 

  1. Dem Antrag der Kreistagsfraktion der SPD vom 25.02.2017 wurde damit vollumfänglich entsprochen.