Vorberatung |
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An der
Beratung nahmen teil: Christopher Höhl, AL 2 |
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Kreisrätin Poschenrieder erläuterte den Antrag der SPD-Fraktion vom 25.02.17. Sie machte insbesondere darauf aufmerksam, dass die Einstellung der Förderung eine zusätzliche Belastung für die Pflegebedürftigen bedeute.
Landrat Niedergesäß merkte an, dass die AG freiwillige Leistungen sich bereits mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Der in der Sitzungsvorlage formulierte Beschlussentwurf übernehme den Antrag der SPD-Fraktion.
Frau Keller ergänzte, dass für die Förderung der Investitionskosten im Haushalt ein Betrag von 100.000 € veranschlagt sei. Es gebe aber keine Informationen darüber, was genau mit dem Geld geschieht.
Herr Höhl erläuterte, dass derzeit alle Pflegedienste, die ihren Betriebssitz im Landkreis Ebersberg haben – unabhängig von der Wirkungsstätte - berücksichtigt werden.
Die Kreisräte waren sich einig darüber, dass die vorhandenen Geldmittel nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden sollten.
Der
SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
- Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines
Berichts bis spätestens zur letzten SFB-Ausschusssitzung 2017 beauftragt,
welcher zu folgenden Fragen der SPD-Fraktion aus dem Antrag vom 25.02.2017
Stellung nimmt:
a. Welche ambulanten Pflegedienste müssen ihre
Investitionskosten (vollständig oder anteilig) bereits auf ihre zu Pflegenden
umlegen?
b. Wie hoch sind diese Kosten jeweils und wie viele
Pflegebedürftige sind davon betroffen?
c. Welche Ergebnisse wurden im Nachgang des Gesprächs
am 17. November 2016 zwischen dem Landrat und Vertretern der ambulanten
Pflegedienste verzeichnet und welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet?
d. Nach welchen Kriterien findet die Überprüfung der
Wirksamkeit der Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste statt?
e. Wie schätzt der Landrat eine Konzentration der
Angebote ambulanter Pflegedienste auf Ballungsräume ein?
f. Wie viele Pflegebedürftige wären davon betroffen?
g. Ob die Investitionskosten auch durch die
gesetzlichen Versicherungen getragen werden.
- Der Bericht dient als Grundlage für die im
Antrag aufgeworfene Frage, ob die Förderung der Investitionskosten künftig
beibehalten, gestrichen oder verändert werden soll. Hierüber wird in der
SFB-Ausschusssitzung beraten, in der der Bericht vorgestellt wird. Die
Pflegedienste im Landkreis Ebersberg sollen im weiteren Verfahren gehört
bzw. eingebunden werden.
- Dem Antrag der Kreistagsfraktion der SPD vom
25.02.2017 wurde damit vollumfänglich entsprochen.