Vorberatung |
Kreistag am 27.04.2015, TOP 10
ö ULV-Ausschuss am 28.09.2016,
TOP 6 ö |
An der Beratung nimmt teil: |
Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanager |
Der Landrat begrüßt den Klimaschutzmanager Herrn Gröbmayr und erteilt ihm das Wort.
Herr Gröbmayr berichtet mittels einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).
Herr Neugebauer übernimmt ab 17:55 Uhr die Protokollführung.
In der anschließenden Aussprache gibt es
folgende Beiträge:
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KR Lechner stellt fest, dass die Energiewende
keinen Rückhalt in der Bundes- und Landespolitik mehr habe. In 2007/08 hätte
große Euphorie bei den Kommunen im Wärmemarkt geherrscht, jetzt sei dort die
Luft raus. Wenn die Ziele des Klimaschutzmanagements auch nur im Ansatz
erreicht werden sollen, dann müsse es eine Resolution im Kreistag geben und der
Landkreis müsse mit gutem Beispiel vorangehen.
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KRin Poschenrieder wendet ein, dass wir nicht davon
ausgehen könnten, dass Privathaushalte derart viele PV- und
Solarthermie-Anlagen errichten würden, vielmehr müssten mehr Windräder
errichtet werden. Vom Landkreis erhoffe sie ordentliche finanzielle
Unterstützung.
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KR Wieser fordert, dass bei Baugenehmigungen
künftig auf die Klimafolgen geachtet werden müsse. Der Baustoff Holz müsse
stärker in den Mittelpunkt gestellt werden, der derzeitige Zuwachs beim Holz
sei gewaltig.
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KR Goldner schlägt vor, die Bauleitlinien des
Landkreises als Empfehlung auch in die Gemeindeparlamente zu bringen.
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KR Theurich bemerkt, dass das Thema Klima sehr
emotional behandelt werde. Es müssten Anreize geschaffen werden, keinesfalls
dürfe der Klimaschutz übergestülpt werden.
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KRin Kirchlechner schlägt vor, bei Entscheidungen
jedweder Art regelmäßig an unsere Klimaschutzziele zu erinnern, es müssten
dafür Mechanismen eingerichtet werden.
In diesem Zusammenhang geht der Landrat auf
den jüngsten ESZ-Artikel wegen möglicher Windräder im Ebersberger Forst ein. Er
erklärte, dort bestehe schon seit den 60er Jahren ein Landschaftsschutzgebiet
(LSG), das in den 80er Jahren bestätigt worden sei. Die Regierung von Oberbayern
sehe keinen Weg, dort im Weg der Erlaubnis bzw. Befreiung eine Genehmigung für
die Windräder zu bewirken. Vielmehr müsse das LSG zoniert werden, für diese
Änderung der LSG-Verordnung sei der Landkreis, sprich der Kreistag zuständig.
Der Naturschutzbeirat habe sich in dieser Angelegenheit bereits positiv
geäußert, auch er stehe der Sache aufgeschlossen gegenüber, weil der Eingriff
ins Wasserschutzgebiet geregelt werden könne, die 10-H-Regelung eingehalten
sei, und die Flugsicherung kein Problem mehr darstelle.
Der Landrat führt weiter aus, dass gerade
Grundlagen ermittelt würden, wie die artenschutzrechtlichen Prüfungen und die
Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeführt werden müssten. Er sei der Ansicht,
dass eine Schutzgebiets-Änderung erst nach Prüfung der Flora und Fauna erfolgen
könne, theoretisch müsse der ganze Forst (außerhalb der FFH-Gebiete und der 10-H-Flächen)
untersucht werden, wo überall Windenergie-Anlagen (WEA) errichtet werden könnten.
Selbstverständlich würden dabei die Vorgaben der Bayer. Staatsforstverwaltung
berücksichtigt. Abschließend stellt der Landrat fest, dass seiner Meinung nach fünf
WEA weder den Forst als Ganzes noch das LSG in Frage stellen würden.
Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die in der Präsentation des Klimaschutzmanagers genannten Meilensteine (Anlage 3 zum Protokoll) werden als zielführend angesehen. Die Energieagentur soll diese weiterverfolgen.