Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

Kreistag am 27.04.2015, TOP 10 ö

ULV-Ausschuss am 28.09.2016, TOP 6 ö

An der Beratung nimmt teil:

Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanager

 

Der Landrat begrüßt den Klimaschutzmanager Herrn Gröbmayr und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Gröbmayr berichtet mittels einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll).

 

Herr Neugebauer übernimmt ab 17:55 Uhr die Protokollführung.

 

In der anschließenden Aussprache gibt es folgende Beiträge:

 

·      KR Lechner stellt fest, dass die Energiewende keinen Rückhalt in der Bundes- und Landespolitik mehr habe. In 2007/08 hätte große Euphorie bei den Kommunen im Wärmemarkt geherrscht, jetzt sei dort die Luft raus. Wenn die Ziele des Klimaschutzmanagements auch nur im Ansatz erreicht werden sollen, dann müsse es eine Resolution im Kreistag geben und der Landkreis müsse mit gutem Beispiel vorangehen.

·      KRin Poschenrieder wendet ein, dass wir nicht davon ausgehen könnten, dass Privathaushalte derart viele PV- und Solarthermie-Anlagen errichten würden, vielmehr müssten mehr Windräder errichtet werden. Vom Landkreis erhoffe sie ordentliche finanzielle Unterstützung.

·      KR Wieser fordert, dass bei Baugenehmigungen künftig auf die Klimafolgen geachtet werden müsse. Der Baustoff Holz müsse stärker in den Mittelpunkt gestellt werden, der derzeitige Zuwachs beim Holz sei gewaltig.

·      KR Goldner schlägt vor, die Bauleitlinien des Landkreises als Empfehlung auch in die Gemeindeparlamente zu bringen.

·      KR Theurich bemerkt, dass das Thema Klima sehr emotional behandelt werde. Es müssten Anreize geschaffen werden, keinesfalls dürfe der Klimaschutz übergestülpt werden.

·      KRin Kirchlechner schlägt vor, bei Entscheidungen jedweder Art regelmäßig an unsere Klimaschutzziele zu erinnern, es müssten dafür Mechanismen eingerichtet werden.

 

In diesem Zusammenhang geht der Landrat auf den jüngsten ESZ-Artikel wegen möglicher Windräder im Ebersberger Forst ein. Er erklärte, dort bestehe schon seit den 60er Jahren ein Landschaftsschutzgebiet (LSG), das in den 80er Jahren bestätigt worden sei. Die Regierung von Oberbayern sehe keinen Weg, dort im Weg der Erlaubnis bzw. Befreiung eine Genehmigung für die Windräder zu bewirken. Vielmehr müsse das LSG zoniert werden, für diese Änderung der LSG-Verordnung sei der Landkreis, sprich der Kreistag zuständig. Der Naturschutzbeirat habe sich in dieser Angelegenheit bereits positiv geäußert, auch er stehe der Sache aufgeschlossen gegenüber, weil der Eingriff ins Wasserschutzgebiet geregelt werden könne, die 10-H-Regelung eingehalten sei, und die Flugsicherung kein Problem mehr darstelle.

 

Der Landrat führt weiter aus, dass gerade Grundlagen ermittelt würden, wie die artenschutzrechtlichen Prüfungen und die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeführt werden müssten. Er sei der Ansicht, dass eine Schutzgebiets-Änderung erst nach Prüfung der Flora und Fauna erfolgen könne, theoretisch müsse der ganze Forst (außerhalb der FFH-Gebiete und der 10-H-Flächen) untersucht werden, wo überall Windenergie-Anlagen (WEA) errichtet werden könnten. Selbstverständlich würden dabei die Vorgaben der Bayer. Staatsforstverwaltung berücksichtigt. Abschließend stellt der Landrat fest, dass seiner Meinung nach fünf WEA weder den Forst als Ganzes noch das LSG in Frage stellen würden.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Die in der Präsentation des Klimaschutzmanagers genannten Meilensteine (Anlage 3 zum Protokoll) werden als zielführend angesehen. Die Energieagentur soll diese weiterverfolgen.