Vorberatung        

 

An der Beratung nahmen teil: Christian Salberg, AL 6

 

Landrat Niedergesäß führte in das Thema ein. Die Thematik wurde bereits im letzten Jahr im Jugendhilfeausschuss behandelt; es wurde eine halbe Stelle für die offene und verbandliche Jugendarbeit genehmigt.

 

Herr Salberg erläuterte den Sachverhalt wie folgt:

 

Der KJR formulierte in der 8. Sitzung des JHA am 13.10.2016 den Wunsch nach einer Vollzeitstelle für eine/n Fachreferent/in für offene, verbandliche, interkulturelle, inklusive und integrative Jugendarbeit. Als Ergebnis der Befassung mit dem Thema billigte der JHA damals dem KJR eine halbe Stelle für die offene und verbandliche Jugendarbeit zu. Hinsichtlich der weiteren halbe Stelle der interkulturellen, inklusiven und integrativen Jugendarbeit machte der JHA dem KJR als auch dem Kreisjugendamt zur Auflage, ein gemeinsames Konzept auszuarbeiten und dem JHA und dem SFB im ersten Halbjahr 2017 vorzulegen. Erst danach würde über die weitere Halbtagsstelle der interkulturellen, inklusiven und integrativen Jugendarbeit beraten werden. Gleichzeitig beauftragte der JHA die Verwaltung mit der Prüfung, ob die Halbtagsstelle interkulturelle, inklusive und integrative Jugendarbeit gemeinsam mit einer anderen Stelle im Bereich Soziales ausgeschrieben werden kann.

Am 22.02.2017 und 08.03.2017 fanden die geforderten Austauschtreffen zwischen den mit dem Thema Integration befassten Bereichen des Landratsamtes und dem Kreisjugendring statt. Es wurde ein gemeinsames Integrationskonzept erarbeitet, das als Anlage zur Sitzungsvorlage zu diesem TOP übersandt wurde und aus zwei Konzeptteilen besteht. Der erste Konzeptteil befasst sich mit der offenen und verbandlichen Jugendarbeit und war nicht Gegenstand der gemeinsamen Beratungen. Der zweite Konzeptteil ab Seite 10 befasst sich mit der interkulturellen, integrativen und inklusiven Jugendarbeit und wurde einvernehmlich gestaltet. Der Konzeptteil interkulturelle, inklusive und integrative Jugendarbeit wird sowohl vom Kreisjugendring Ebersberg als auch vom Landratsamt als sinnvoll und zielführend erachtet. Es liegen keine Überschneidungen hinsichtlich der Aufgabeninhalte zwischen dem KJR und den Fachstellen des Landratsamtes Ebersberg vor. Der vom KJR für diesen Aufgabenbereich geltend gemachte Personalbedarf einer weiteren Halbtagsstelle scheint gerechtfertigt, lässt sich aber nach Übereinstimmung aller Beteiligten nicht mit einer weiteren halben Stelle im Landratsamt verbinden (unterschiedliche Zielsetzungen, unterschiedliche Vorgesetzte).

 

Nachdem die vom Jugendhilfeausschuss genehmigte Halbtagsstelle für die offene und verbandliche Jugendarbeit vom KJR bisher noch nicht besetzt wurde, wird empfohlen, die halbe Stelle für die offene und verbandliche Jugendarbeit gemeinsam mit der halben Stelle für die interkulturelle, inklusive und integrative Jugendarbeit auszuschreiben und als eine 1,0 VZ-Stelle „Fachreferent/in für offene, verbandliche, interkulturelle, inklusive und integrative Jugendarbeit“ beim KJR anzusiedeln. Weil jedoch mehrere Wortmeldungen und Meinungs-bilder im JHA am 13.10.2016 den Wunsch vernehmen ließen, der Stellenanteil für die interkulturelle, inklusive und integrative Jugendarbeit möge befristet werden, sollte dieser Intention Rechnung getragen werden. Der Beschlussvorschlag wurde deshalb so abgefasst, dass der Stellenanteil interkulturelle, inklusive und integrative Jugendarbeit zunächst auf drei Jahre befristet werden soll, die Stelle hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Effizienz nach zwei Jahren evaluiert werden sollte, um sie bei nachgewiesener Wirkung und Effizienz zu entfristen. Der KJR hingegen hat das  Interesse, den Stellenanteil von Anfang an unbefristet genehmigt zu erhalten.

 

In der anschließenden Diskussion waren sich die Kreisräte einig darüber, dass die Stelle zunächst befristet wird und nach einem Erfahrungsbericht über die Fortführung entschieden wird. Unklar ist die Aufgabenverteilung zwischen Landkreis und Kreisjugendring. Herr Salberg wurde deshalb gebeten, eine entsprechende Aufstellung zu fertigen.

 

Herr Kalnin merkte an, dass bei der Auswahl der Bewerber die Erfahrung mit Migranten eine Rolle spielen sollte.


Der SFB-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

1.    Dem SFB-Ausschuss wird vorgeschlagen, neben der bereits genehmigten halben Stelle für die offene und verbandliche Jugendarbeit eine weitere halbe Stelle für die interkulturelle, inklusive und integrative Jugendarbeit, zunächst befristet auf drei Jahre, beim Kreisjugendring Ebersberg auszuweisen und die zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 57.000 € im Personalkosten Budget des Kreisjugendrings Ebersberg einzuplanen.

2.    Nach zwei Jahren sind die im Bereich der interkulturellen, inklusiven und integrativen Jugendarbeit erzielten Ergebnisse zu evaluieren und im JHA und im SFB-Ausschuss vorzustellen. Bei nachgewiesener Wirkung und Effizienz ist der Stellenanteil mit Ablauf des dritten Jahres zu entfristen.

3.    Der Kreisjugendring Ebersberg erhält die Zusage, die 0,5 VZ-Stelle interkulturelle, inklusive und integrative Jugendarbeit zusammen mit der bereits genehmigten 0,5 VZ-Stelle offene und verbandliche Jugendarbeit auch als 1,0 VZ-Stelle ausschreiben zu können.