Diese Angelegenheit wurde bereits beraten:

JHA-Ausschuss am 13.10.2016, TOP 5ö

SFB-Ausschuss am 29.03.2017, TOP 4 ö

An der Beratung nimmt teil:

Blandine Ehrl, Kreisjugendring Ebersberg

Der Landrat erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage und fügt hinzu, dass sich der SFB-Ausschuss am 29.03.2017 mit dem Thema befasst und dem Konzept einstimmig zugestimmt habe.

Frau Ehrl hat Bedenken zur Befristung der zweiten 0,5 VZ-Stelle. Sie stellt die Frage in den Raum, ob die erste 0,5 Stelle dann auch nur befristet sei.

Im Gremium wird über die Befristung sowie über die Ausschreibung der Stelle diskutiert.

Der Landrat erklärt, die bereits bewilligte 0,5 VZ-Stelle gehöre dauerhaft dem Kreisjugendring.

Der Beschlussvorschlag zu Nr. 3 wird um die Wörter „auch“ und „zu können“ ergänzt und somit wörtlich dem des SFB-Ausschuss angepasst.

Der Landrat stellt diesen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Neben der bereits genehmigten halben Stelle für die offene und verbandliche Jugendarbeit wird eine weitere halbe Stelle für die interkulturelle, inklusive und integrative Jugendarbeit, zunächst befristet auf drei Jahre, beim Kreisjugendring Ebersberg ausgewiesen. Die zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 57.000,- € sind im Budget des Kreisjugendrings Ebersberg ab 2018 zusätzlich einzuplanen. 

2.    Nach zwei Jahren sind die im Bereich der interkulturellen, inklusiven und integrativen Jugendarbeit erzielten Ergebnisse zu evaluieren und im JHA sowie im SFB-Ausschuss vorzustellen. Bei nachgewiesener Wirkung und Effizienz ist der Stellenanteil mit Ablauf des dritten Jahres zu entfristen.

3.    Der Kreisjugendring Ebersberg erhält die Zusage, die 0,5 VZ-Stelle interkulturelle, inklusive und integrative Jugendarbeit zusammen mit der bereits genehmigten 0,5 VZ-Stelle offene und verbandliche Jugendarbeit auch als 1,0 VZ-Stelle ausschreiben zu können.