Beschluss: einstimmig angenommen

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

01. Kreistag am 05.05.2014, TOP 12 ö

Herr Neugebauer erläuterte folgenden Sachverhalt:

Der Landkreis Ebersberg ist u.a. Mitglied im Zweckverband der Kommunalen Schwangerenberatung und entsendet einen Verbandsrat.

Das Vertretungsrecht und die Zusammensetzung der Verbandsversammlung in Zweckverbänden sind im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) geregelt.

Der Landkreis Ebersberg wird durch den Landrat vertreten. Mit seiner Zustimmung und der seines gewählten Stellvertreters kann der Kreistag auch andere Stellvertreter bestellen (§ 31 Abs. 3 KommZG).

In der Wahlperiode 2014-2020 wurde mit Beschluss des Kreistages am 05.05.2014 Frau Stefanie Geisler, Abteilungsleiterin für Soziales, als weitere Stellvertreterin benannt, die den Landrat und seinen gewählten Stellvertreter im Falle, dass beide verhindert sind, vertreten sollte.

In der Zwischenzeit hat Frau Geisler zu einer anderen Dienststelle gewechselt, daher wird dem Kreis- und Strategieausschuss Frau Elfriede Melbert, Leiterin des Sachgebietes Betreuungsstelle, Schwangerenberatung und Suchtberatung, als fachlich zuständige Mitarbeiterin aus dem Landratsamt als weitere Stellvertreterin vorgeschlagen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Kreistag bestellt für den ‚Zweckverband Kommunale Schwangerenberatung‘ als weitere Stellvertreterin für den Landrat und seinen gewählten Stellvertreter als Verbandsrätin nach Art. 31 KommZG Frau Elfriede Melbert, Sachgebietsleiterin der Betreuungsstelle, Schwangerenberatung und Suchtberatung im Landratsamt Ebersberg.