Diese Angelegenheit wurde zuletzt behandelt im

ULV-Ausschuss 15.03..2016, TOP 7

 

Herr Dirscherl erläuterte folgenden Sachverhalt (die Präsentation der AU Consult GmbH ist als Anlage 4 beigefügt):

Die AU Consult GmbH (AUC) wurde beauftragt, die Abfallgebühren im Landkreis Ebersberg neu zu kalkulieren und hierüber ein Gutachten zu fertigen. Der Landkreis Ebersberg erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung Gebühren. Grundlage dieser Gebühren ist die Gebührenkalkulation. Zur Vorbereitung der Kalkulation wurde bereits ein Gutachten über die Nachsorgekosten der Deponie erstellt. Entsprechend dem Ergebnis dieses Nachsorgegutachtens ist eine Rückstellung gebildet worden, damit die Kosten der Deponienachsorge aus der aktuellen Gebühr herausgehalten werden und den Gebührenzahler nicht mehr belasten.

 

Für die Zeit Juli 2017 bis Juni 2021 sind die Abfallgebühren neu festzusetzen. Nach dem vorliegenden Gutachten erhöhen sich die Gebühren für Haushalte (Entsorgungsumlage) und Selbstanlieferer maßvoll. Die Anforderung für die Entsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) sind deutlich gestiegen. Die damit verbundenen Aufwendungen schlagen sich in den Entsorgungskosten nieder.

 

Das Gebührengutachten der Fa. AU Consult vom Februar 2017 wurde vom ULV in der Sitzung am 15.03.2017 abgenommen. Nach den vorliegenden Unterlagen verändern sich die Entsorgungskosten wie folgt:

 

 

 

 

 

2013 bis 2016

2017 bis 2021

Änderung

Entsorgungsumlage

217,-€/to

220,-€/to

+   1,38 %

Selbstanlieferer (Sperrmüll und Gewerbeabfall)

160,-€/to

171,-€/to

+   6,88 %

Leicht kontaminierter Bauschutt

 

148,-€/to

erstmals geson-dert erfasst

Asbest

154,-€/to

205,-€/to

+ 33,12 %

KMF

257,-€/to

374,-€/to

+ 45,53 %

 

Der Gebührenanstieg ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Die vorhandenen Überschüsse sind aufgebraucht. Sie wurden planmäßig in der letzten Kalkulationsperiode abgebaut. Die dadurch bewirkte Gebührensenkung von ca. 17 €/to entfällt nun.

 

Insgesamt ergibt sich tendenziell ein leichter Anstieg der Kosten (Inflation) sowie eine gegenüber der letzten Kalkulation erhöhte steuerliche Belastung. Die Zinserträge sind hingegen massiv gefallen. Der Rückgang bei der Restmüllbeseitigung und die Mehrkosten für Bio,- Grün- und Gartenabfall gleichen sich in etwa aus. Die Erhöhung der Entsorgungsumlage wirkt sich bei der Mülltonne des Bürgers letztlich mit einer Steigerung von 27 ct. / Jahr aus und dürfte die Gemeinden nicht unter den Druck einer Erhöhung ihrer Müllgebühren bringen.

 

Die Steigerungen bei den Selbstanliefergebühren sind durchaus erheblich, aber angesichts des hohen Aufwands auch notwendig. Sie betreffen aber nur denjenigen, der solche Abfälle zu entsorgen hat.

 

Der ULV-Ausschuss hat ohne Anmerkungen einstimmig beschlossen.

 

Der Landrat ergänzte, dass die Bürgermeister auf ihrer Dienstversammlung am 15.05.17 darüber informiert werden, dass keine Erhöhung der Gebühren ín den Gemeinden abzusehen sei. Ein entsprechender Informationstext für die Gemeindeblätter werde vorbereitet.

 

Zur Frage nach einer möglichen Umsatzsteuerpflicht teilte Frau Keller mit, dass der Landkreis die Option erklärt habe. Insofern laufe eine Frist bis zum Jahr 2020, um zu prüfen, ob steuerpflichtige Sachverhalte vorliegen.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der Landkreis Ebersberg erlässt die Vierte Änderungssatzung zur Gebührensatzung des Landkreises Ebersberg vom 01.06.2005 gemäß der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage „Vierte Änderungssatzung zur Gebührensatzung“. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.    Die Entsorgungsumlage nach dem KAG und § 4 der Delegationsverordnung wird für den Zeitraum 01.07.2017 bis 30.06.2021 auf Grundlage der „Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Abfallentsorgung im Landkreis Ebersberg vom Februar 2017, Fa. AU Consult GmbH, Augsburg“ mit 220,- €/to festgelegt.