Sitzung: 24.04.2017 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 2017/2853/1
Diese Angelegenheit wurde zuletzt behandelt im
ULV-Ausschuss 15.03..2016, TOP 7
Herr Dirscherl erläuterte folgenden Sachverhalt (die Präsentation der AU Consult GmbH ist als Anlage 4 beigefügt):
Die AU Consult GmbH (AUC) wurde beauftragt,
die Abfallgebühren im Landkreis Ebersberg neu zu kalkulieren und hierüber ein
Gutachten zu fertigen. Der Landkreis Ebersberg erhebt für die Benutzung der
öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung Gebühren. Grundlage dieser Gebühren
ist die Gebührenkalkulation. Zur Vorbereitung der Kalkulation wurde bereits ein
Gutachten über die Nachsorgekosten der Deponie erstellt. Entsprechend dem
Ergebnis dieses Nachsorgegutachtens ist eine Rückstellung gebildet worden,
damit die Kosten der Deponienachsorge aus der aktuellen Gebühr herausgehalten
werden und den Gebührenzahler nicht mehr belasten.
Für die Zeit Juli 2017 bis Juni 2021 sind die Abfallgebühren neu
festzusetzen. Nach dem vorliegenden Gutachten erhöhen sich die Gebühren für
Haushalte (Entsorgungsumlage) und Selbstanlieferer maßvoll. Die Anforderung für
die Entsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) sind deutlich
gestiegen. Die damit verbundenen Aufwendungen schlagen sich in den
Entsorgungskosten nieder.
Das Gebührengutachten der Fa. AU Consult vom Februar 2017 wurde vom ULV
in der Sitzung am 15.03.2017 abgenommen. Nach den vorliegenden Unterlagen
verändern sich die Entsorgungskosten wie folgt:
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2013 bis 2016 |
2017 bis 2021 |
Änderung |
Entsorgungsumlage |
217,-€/to |
220,-€/to |
+ 1,38
% |
Selbstanlieferer
(Sperrmüll und Gewerbeabfall) |
160,-€/to |
171,-€/to |
+ 6,88 % |
Leicht
kontaminierter Bauschutt |
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148,-€/to |
erstmals geson-dert erfasst |
Asbest |
154,-€/to |
205,-€/to |
+ 33,12 % |
KMF |
257,-€/to |
374,-€/to |
+ 45,53 % |
Der Gebührenanstieg ist auf mehrere Faktoren
zurückzuführen. Die vorhandenen Überschüsse sind aufgebraucht. Sie wurden
planmäßig in der letzten Kalkulationsperiode abgebaut. Die dadurch bewirkte
Gebührensenkung von ca. 17 €/to entfällt nun.
Insgesamt ergibt sich tendenziell ein
leichter Anstieg der Kosten (Inflation) sowie eine gegenüber der letzten
Kalkulation erhöhte steuerliche Belastung. Die Zinserträge sind hingegen massiv
gefallen. Der Rückgang bei der Restmüllbeseitigung und die Mehrkosten für Bio,-
Grün- und Gartenabfall gleichen sich in etwa aus. Die Erhöhung der Entsorgungsumlage
wirkt sich bei der Mülltonne des Bürgers letztlich mit einer Steigerung von 27
ct. / Jahr aus und dürfte die Gemeinden nicht unter den Druck einer Erhöhung
ihrer Müllgebühren bringen.
Die Steigerungen bei den Selbstanliefergebühren
sind durchaus erheblich, aber angesichts des hohen Aufwands auch notwendig. Sie
betreffen aber nur denjenigen, der solche Abfälle zu entsorgen hat.
Der ULV-Ausschuss hat ohne Anmerkungen einstimmig beschlossen.
Der Landrat ergänzte, dass die Bürgermeister auf ihrer Dienstversammlung am 15.05.17 darüber informiert werden, dass keine Erhöhung der Gebühren ín den Gemeinden abzusehen sei. Ein entsprechender Informationstext für die Gemeindeblätter werde vorbereitet.
Zur Frage nach einer möglichen Umsatzsteuerpflicht teilte Frau Keller mit, dass der Landkreis die Option erklärt habe. Insofern laufe eine Frist bis zum Jahr 2020, um zu prüfen, ob steuerpflichtige Sachverhalte vorliegen.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden
Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
1.
Der Landkreis Ebersberg erlässt die Vierte
Änderungssatzung zur Gebührensatzung des Landkreises Ebersberg vom 01.06.2005
gemäß der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage „Vierte Änderungssatzung zur
Gebührensatzung“. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Die Entsorgungsumlage nach dem KAG und § 4 der
Delegationsverordnung wird für den Zeitraum 01.07.2017 bis 30.06.2021 auf
Grundlage der „Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Abfallentsorgung im
Landkreis Ebersberg vom Februar 2017, Fa. AU Consult GmbH, Augsburg“ mit 220,-
€/to festgelegt.