Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 15.03.2017, TOP 5 ö
LSV-Ausschuss am 22.03.2017, TOP 3 ö
SFB-Ausschuss am 29.03.2017 TOP 3 ö
Jugendhilfeausschuss am 06.04.2017, TOP 5 ö
Kreis- und Strategieausschuss am 24.04.2017 TOP 6
Frau Keller erläuterte folgenden Sachverhalt. Die entsprechende Präsentation ist als Anlage 2 beigefügt.
Gem. § 29 Abs. 2 Ziff. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages behält sich der Kreistag vor, über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall einen Betrag von 200.000 Euro übersteigen, zu beschließen.
1. ULV-Ausschuss
In diesem Teilbudget ist kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist
2. LSV-Ausschuss
In diesem Teilbudget ist kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist
3. SFB-Ausschuss
In diesem Teilbudget sind zwei genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.
Kostenstelle.
114: Sport und Kultur, Gastschüler:
Diese Kostenstelle wurde um 324.931 € bzw. 6,5 % überschritten.
Die Fachschulen werden spitz abgerechnet – d.h., wenn an Schulen investiert wird, steigen die Gastschulbeiträge, dies führte zu Mehraufwendungen. Eine Überschreitung ergab sich insbesondere bei den Aufwendungen für Gastschulbeiträge der Berufsschulen in Höhe von 410.400 € sowie für Fachschulen in Höhe von 100.000 €. Alleine die Landeshauptstadt München rechnete 2016 insgesamt 270.000 € mehr ab als noch im Vorjahr, was nach Angaben der Landeshauptstadt München auf größere Bauunterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Berufsschulen zurückzuführen ist.
Investitionsnummer
835-SO-020 RS Vaterstetten: Investitionszuschuss Erweiterung 2 – Überschreitung 575.553 €
Für den Investitionsanteil der Erweiterung 2 an der
Realschule Vaterstetten ergab sich die Abweichung, weil auf einer anderen
Investitionsnummer geplant wurde, als letztlich zu buchen war. Auswirkungen auf
den Gesamthaushalt hatte das nicht. An Gesamtkosten wurden 4.543.339 €
eingeplant und 4.514.496 € gebucht, sodass der Kostenrahmen um knapp 30.000 €
unterschritten wurde.
4. Jugendhilfeausschuss
In diesem Teilbudget ist kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist
5. Kreis- und Strategieausschuss
In diesem Teilbudget ist ein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist.
Kreisklinik gGmbH (041) – Überschreitung 520.800 €
Der Ansatz für Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände wurde
um rund 530.000 € überschritten. Die Überschreitung geht auf die höheren
Abschreibungen für geleistete Investitionszuwendungen an die Kreisklinik gGmbH
für die 80%ige Bezuschussung zurück. Es handelt sich 2016 um die OP-Sanierung
0,4,5 sowie den Bauabschnitt 8 und das Pfarrer-Guggetzer-Haus.
In der anschließenden Diskussion wurde nochmals deutlich, dass
Abweichungen asylbedingt entstanden sind. Frau Keller machte jedoch deutlich,
dass der Freistaat sich an seine Zusicherungen gehalten und vierteljährlich die
Kosten an den Landkreis erstattet habe,
so dass tatsächlich nur ein Eigenanteil von 10 % beim Landkreishaushalt
verbleibe.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Sport und Gastschüler) in Höhe von 324.931 € wird genehmigt.
2.
Die Überschreitung bei der Investitionsnummer
835-SO-020 RS Vaterstetten: Investitionszuschuss Erweiterung 2 in Höhe von
575.553 € wird genehmigt.
3. Die überplanmäßige Ausgabe auf Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH) in Höhe von 520.800 € wird genehmigt.