Beschluss: einstimmig angenommen

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 15.03.2017, TOP 5 ö

LSV-Ausschuss am 22.03.2017, TOP 3 ö

SFB-Ausschuss am 29.03.2017 TOP 3 ö

Jugendhilfeausschuss am 06.04.2017, TOP 5 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 24.04.2017 TOP 6

 

Frau Keller erläuterte folgenden Sachverhalt. Die entsprechende Präsentation ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Gem. § 29 Abs. 2 Ziff. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages behält sich der Kreistag vor, über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall einen Betrag von 200.000 Euro übersteigen, zu beschließen.

1. ULV-Ausschuss

In diesem Teilbudget ist kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist

 

2. LSV-Ausschuss

In diesem Teilbudget ist kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist

 

3. SFB-Ausschuss

 

In diesem Teilbudget sind zwei genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.

 

Kostenstelle. 114: Sport und Kultur, Gastschüler:

 

Diese Kostenstelle wurde um 324.931 € bzw. 6,5 % überschritten.

Die Fachschulen werden spitz abgerechnet – d.h., wenn an Schulen investiert wird, steigen die Gastschulbeiträge, dies führte zu Mehraufwendungen. Eine Überschreitung ergab sich insbesondere bei den Aufwendungen für Gastschulbeiträge der Berufsschulen in Höhe von 410.400 € sowie für Fachschulen in Höhe von 100.000 €. Alleine die Landeshauptstadt München rechnete 2016 insgesamt 270.000 € mehr ab als noch im Vorjahr, was nach Angaben der Landeshauptstadt München auf größere Bauunterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Berufsschulen zurückzuführen ist.

 

Investitionsnummer 835-SO-020 RS Vaterstetten: Investitionszuschuss Erweiterung 2 – Überschreitung 575.553 €

 

Für den Investitionsanteil der Erweiterung 2 an der Realschule Vaterstetten ergab sich die Abweichung, weil auf einer anderen Investitionsnummer geplant wurde, als letztlich zu buchen war. Auswirkungen auf den Gesamthaushalt hatte das nicht. An Gesamtkosten wurden 4.543.339 € eingeplant und 4.514.496 € gebucht, sodass der Kostenrahmen um knapp 30.000 € unterschritten wurde.

 

4. Jugendhilfeausschuss

In diesem Teilbudget ist kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist

 

5. Kreis- und Strategieausschuss

In diesem Teilbudget ist ein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist.

 

Kreisklinik gGmbH (041) – Überschreitung 520.800 €

Der Ansatz für Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände wurde um rund 530.000 € überschritten. Die Überschreitung geht auf die höheren Abschreibungen für geleistete Investitionszuwendungen an die Kreisklinik gGmbH für die 80%ige Bezuschussung zurück. Es handelt sich 2016 um die OP-Sanierung 0,4,5 sowie den Bauabschnitt 8 und das Pfarrer-Guggetzer-Haus.

 

In der anschließenden Diskussion wurde nochmals deutlich, dass Abweichungen asylbedingt entstanden sind. Frau Keller machte jedoch deutlich, dass der Freistaat sich an seine Zusicherungen gehalten und vierteljährlich die Kosten an den Landkreis  erstattet habe, so dass tatsächlich nur ein Eigenanteil von 10 % beim Landkreishaushalt verbleibe.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Sport und Gastschüler) in Höhe von 324.931 € wird genehmigt.

 

2.    Die Überschreitung bei der Investitionsnummer 835-SO-020 RS Vaterstetten: Investitionszuschuss Erweiterung 2 in Höhe von 575.553 € wird genehmigt.

3.    Die überplanmäßige Ausgabe auf Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH) in Höhe von 520.800 € wird genehmigt.