Vorberatung        

 

An der Beratung nahmen teil:

 

 

LR übergibt das Wort an Herrn Köll, dieser trägt die versandte Sitzungsvorlage vor. Die Priorität A bedeute, dass dort aufgeführte Maßnahmen indiskutabel seien. Es wird festgestellt, dass „geboten“ juristisch gesehen „soll“ bedeute.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Prioritätenliste wird beschlossen und ist ab der Haushaltsplanung 2018 Grundlage für die Haushaltsplanung des LSV-Ausschusses.