Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

14. Jugendhilfeausschuss am 16.02.2006, Top 2ö

15. Jugendhilfeausschuss am 16.02.2006, Top 4ö

01. Jugendhilfeausschuss am 26.06.2014, Top 9ö

09. Jugendhilfeausschuss am 06.04.2017, Top 6ö

An der Beratung nahmen teil:

Christian Salberg, Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie und Demografie

Florian Robida; stellvertretender Abteilungsleiter 6

Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1; Zentrales und Bildung

Felix Aschauer; Verein Horizonte e.V.

Der Vorsitzende Martin Esterl übergibt das Wort an Herrn Salberg, der den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage vorträgt.

Während des Sachvortrages übernimmt der Landrat um 16:50 Uhr den Vorsitz.

Herr Salberg fügt ergänzend hinzu, dass selbst wenn das Kreisjugendamt Ebersberg den Grundsatz der Demokratieförderung unterstütze und viele der durchgeführten Projekte des Aktionsbündnisses begrüße, nicht darüber hinwegtäuschen könne, dass

1.    der ursprüngliche Förderzweck nicht mehr bestehe,

2.    die in den Jahren 2015 und 2016 genehmigten Fördermittel des Landkreises in Höhe von 26.000 € nur zu 60 % (in Höhe von 15.611 €) abgerufen worden seien,

3.    die selbst gesteckte Zielsetzung, die Förderung auf den gesamten Landkreis auszudehnen, nicht gelungen sei und dies trotz der umfangreichen finanziellen Förderung durch den Landkreis und des Bundes mit

2011:  65.000 €

2012:  90.000 €

2013: 100.000 €

2014:  90.000 €

2015: 31.000 € (20.000 € Bund und 11.000 € Landkreis)

2016: 39.000 € (24.000 € Bund und 15.000 € Landkreis)

2017: 44.000 € (davon 20.000 € zusätzlich)

Insgesamt 459.000 €,

4.    die beantragten Fördergelder nach der Pressemitteilung GRASS21 vom 26.01.2017 ausschließlich der Stadt Grafing und der VG Aßling zugutekommen würden.

Die Zuständigkeit des SFB-Ausschusses ergebe sich aus der Zielsetzung und den Projekten von GRASS21, die den Demografie Bereich betreffen und keine Jugendhilfeleistungen darstellen. Die Fachstellen im Landratsamt (Familien-, Inklusions-, Integrations- und Ehrenamtsbeauftragte) haben die gleichen Zielsetzungen und könnten auch von diesen abgedeckt werden.

Die Projekte von GRASS21 konzentrierten sich die letzten Jahre nur auf den südlichen Landkreis, vor allem in der Verwaltungsgemeinschaft Aßling und der Stadt Grafing. Im nördlichen Landkreis dürfte GRASS21 unbekannt sein. Eigentlich sollen alle Gemeinden im Landkreis von diesen Fördermitteln profitieren.

Herr Robida teilt mit, dass bereits vor zwei Jahren auf diesen Missstand hingewiesen und trotzdem weiterhin keine landkreisweiten Projekte durch GRASS21 durchgeführt worden seien.

Der Landrat erteilt Herrn Aschauer das Wort, der es bedauert, dass so wenig Kommunikation stattfinde. Die Höhe der Fördermittel war ihm nicht bekannt, daher habe GRASS21 diese nicht ausgeschöpft. Der heutige Beschlussvorschlag über die Einstellung des Brennpunktetopfes sei ihm ebenfalls nicht bekannt gewesen. Er habe auch für das Jahr 2017 von anderen Gemeinden Projektanträge bekommen. Er hoffe, dass heute eine für alle zufriedenstellende Lösung zustande komme. Es sollten zumindest die Eigenprojekte gefördert werden, das wären 25.000 € für die Jahre 2017 – 2019.

KRin Renate Pfluger erklärt, dass die CSU-FDP-Fraktion dem Beschlussvorschlag voll zustimme, da in der Sachverhaltsdarlegung alles erklärt wurde und es rein um den Brennpunktetopf ginge. Dieser sei eine freiwillige Leistung und keine Pflichtaufgabe. Sollten sich wieder Brennpunkte ergeben, seien genügend Fachleute im Amt.

KR Uwe Peters fehle die Transparenz; er hätte gerne in der letzten JHA-Sitzung mehr Informationen über die Verwendung der Mittel gehabt. Er frägt an, ob es für GRASS21 dann noch Mittel gäbe, wenn der Brennpunktetopf eingestellt würde.

Herr Robida antwortet darauf, sollten sich wieder Brennpunkte ergeben, werde der Ausschuss informiert. Für den Antrag von GRASS21 sei der SFB-Ausschuss zuständig und dieser müsse über die Mittel befinden.

Frau Keller teilt dem Gremium mit, dass das Budget des SFB-Ausschusses 16 Mio. € betrage. Dort werde natürlich auch über die Verwendung der Mittel und den Stellenwert der Maßnahme diskutiert.

Der Landrat ergänzt, dass der SFB-Ausschuss das zuständige Gremium hierfür wäre.

Frau Ulrike Bittner sehe eine gewisse Problematik in der Gesamtheit des Beschlusses. Für sie gehe es hier um Jugendhilfeleistungen. Der Antrag sei bereits letztes Jahr im Jugendamt eingegangen und erst jetzt werde darüber beraten. Sie schlage einen Kompromiss vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Eigenmittel für das Jahr 2017 heute genehmige und für die Jahre 2018 und 2019 solle der SFB-Ausschuss entscheiden.

Herr Salberg erklärt, dass der Antrag zwar auf den 28.10.2016 datiert, aber erst am 30.03.2017 per Fax im Jugendamt eingegangen sei und somit zu spät, um im letzten Jugendhilfeausschuss hätte behandelt werden können.

KR Martin Esterl sehe den Antrag ebenfalls mehr in der Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses. Schwester Christophora habe mit ihm telefoniert und die Projekte von GRASS21 in der Jugendhilfeeinrichtung Zinneberg als hochwirksam bezeichnet. Herr Esterl schlägt vor, dass Herr Aschauer in der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung einen Vortrag hält, um so GRASS21 in allen Gemeinden bekannt zu machen. Des Weiteren plädiere er für eine jährliche Berichterstattung über die Verwendung der Mittel.

Herr Robida merkt an, dass die Mittel über die Kreisumlage getragen würden.

KRin Martina Matjanowski plädiert für die Erhaltung und Pflege von präventiven Maßnahmen. Es dürfe zu keinem Stillstand kommen; daher solle bewusst abgewogen werden.

KR Dr. Wilfried Seidelmann könne sich vorstellen, dass eventuell auch mehr Mittel benötigt würden, wenn der gesamte Landkreis und nicht nur einige Gemeinden von den Projekten profitierten.

Anmerkung aus dem Gremium, es müsse nur über die im Antrag angegebenen 10.000 € (Gelder für Landkreisprojekte) für das Jahr 2017 abgestimmt werden, da für die 5.000 € (notwendige Eigenmittel) die jeweiligen Gemeinden aufkommen müssten.

Der Landrat fasst die Diskussionspunkte aus dem Gremium zusammen und schlägt einen Kompromiss vor.

Der Beschlussvorschlag wird entsprechend abgeändert und der Landrat lässt darüber abstimmen.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der „Brennpunktetopf“ wird aufgelöst, da die ursprüngliche Zielsetzung nicht mehr existiert.

2.   Die Verwaltung wird in Kooperation mit den Gemeinden beauftragt, im Rahmen der Jugendhilfe- und Sozialplanung bei Kenntnis über die Entstehung neuer Brennpunkte den Jugendhilfeausschuss sofort zu informieren.

3.   Der Förderanteil für das Jahr 2017 in Höhe von 10.000 € wird bewilligt.

4.   Für die Jahre 2018 und 2019 ist dem zuständigen SFB-Ausschuss bis zu seiner Herbstsitzung 2017 ein landkreisweites Konzept zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

5.   Das Projekt ist in der Bürgermeisterdienstversammlung vorzustellen.