An der Beratung nehmen teil:

Klaus Breindl, Sprecher der PG „Landkreis Ebersberg-Modellregion für

flächendeckendes Carsharing“

Augustinus Meusel, Wirtschaftsförderer

 

Der Landrat begrüßt Herrn Breindl und führt in den Sachverhalt ein.

 

Er berichtet, dass er zusammen mit Herrn Breindl im Februar 2017 auf einer bundesweiten Carsharing-Konferenz referiert habe. Bisher werde Carsharing hauptsächlich in Großstädten angeboten.

 

Im Landkreis würde bisher in acht Gemeinden ein Carsharing angeboten und das Projekt soll noch weiter ausgebaut werden. Das Landratsamt Ebersberg nehme ebenfalls am Carsharing teil und nutze einen PKW der Grafinger Autoteiler (GAT) als Dienstwagen. Carsharing sei auch im Interesse der angestrebten Energiewende und werde v.a. durch gutes ehrenamtliches Engagement betrieben.

 

Herr Meusel fügt hinzu, dass das Modellprojekt im Zuge des Mobilitätskonzepts im Jahr 2012 beschlossen worden sei. Um dieses weiter vorantreiben zu können, sei nun eine finanzielle Förderung für personelle Unterstützung notwendig.

 

Herr Breindl geht auf drei Punkte des Antrages gemäß der Sitzungsvorlage näher ein. Er führt an, dass das Carsharing-Modell im Zuge des vom ULV-Ausschuss beschlossenen Mobilitätskonzepts entstanden sei. Die Projektgruppe beantrage nun einen Zuschuss von 7.500 € für den Carsharing-Trägerverein e.V., um die Arbeit in einem sinnvollen Rahmen weiterführen zu können. Anträge zu anderweitigen Fördermitteln seien bisher leider nicht zielführend gewesen.

 

Mit der personellen Unterstützung sollen auch keinesfalls die einzelnen Carsharing-Vereine wirtschaftlich gefördert werden. Hierbei gehe es ausschließlich darum, das Projekt in den einzelnen Orten u.a. durch Marketing, Vernetzung und Synergien erfolgreich umsetzen zu können.

 

Mit dem Zuschuss soll eine 450 €-Kraft vom Trägerverein eingestellt werden, die nicht zum ehrenamtlichen Personenkreis gehöre, um auch einen entsprechenden Mehreffekt erzielen zu können.

 

KR Alexander Müller begrüßt das Carsharing-Modell, allerdings handle es sich hierbei erneut um eine freiwillige Leistung des Landkreises und er möchte daher wissen, wie viele Bürger das Carsharing nutzen würden und für welche Fahrten (Arbeit/privat). Welche Einkommensgruppen nehmen teil und könnten die Nutzer alternativ mehr Gebühren bezahlen, indem sie sich ja ggf. ein eigenes Auto bzw. einen Zweitwagen ersparen könnten. Ferner bestünde die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung zu gewerblichen Anbietern wie Taxis oder Leihwagenfirmen. Fördergelder zur Anschaffung von E-Autos könne er eher unterstützen.

 

KR Martin Lechner sieht in dem Zuschuss keinesfalls eine Förderung einzelner Nutzer, sondern dass die Vereine u.a. besser zusammenarbeiten können. Eine Unterstützung zur Anschaffung von E-Autos könne er sich aber ebenfalls vorstellen.

 

KR Philipp Goldner meldet sich zu Wort, dass mit Carsharing, durch viele Studien belegt, eindeutig weniger Kilometer gefahren und auch weniger Parkplätze in den Gemeinden benötigt werden würden. Bündnis 90/Die Grünen werde dem Antrag zustimmen.

 

Herr Breindl bestätigt, dass mit Carsharing sowohl der fließende als auch der ruhende Verkehr reduziert werde. Eine Studie in der Schweiz habe u.a. ergeben, dass jährlich pro Carsharing-Nutzer 290kg CO2 eingespart werden würden. Zudem merkt er an, dass die Vereine keine Gewinnerzielung hätten und auch gut wirtschaften würden. Eine Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmen bestünde daher nicht. Mit Carsharing könne ferner der einzelne Mobilitätsbedarf abgedeckt werden (kleines oder großes Auto, Lieferwagen, Anhänger etc.). Das Angebot von E-Autos käme sehr teuer und diese seien auch nicht immer praktikabel. Eine Kombination mit den alltäglichen Autos wäre allerdings vorstellbar.

 

Derzeit, teilt Herr Breindl weiter mit, würde 1 % der Bevölkerung im Landkreis quer durch alle Altersklassen, Familienkonstellationen und Gehaltsstufen Carsharing nutzen.

 

KRin Magdalena Föstl könnte sich eine Anschubfinanzierung begrenzt auf drei Jahre vorstellen mit der Aussicht, evtl. dann die Anschaffung von E-Autos zu fördern.

 

KRin Melanie Kirchlechner meldet sich zu Wort, dass im Vergleich zu den Kosten bei der Erstellung eines öffentlichen Parkplatzes (mind. 5.000 €, exklusive Unterhalt) die Förderung ein wirklich geringfügiger Betrag sei. Ferner würde ein Carsharing-PKW sieben private Autos ersetzen und die Nutzung durch die Mitglieder würde gezielter und geplanter erfolgen.

 

KRin Bianka Poschenrieder begrüßt die stärkere Vernetzung unter den Carsharing-Anbietern. Sie schlägt vor, sich mit dem Modell der Stadt München auseinanderzusetzen. Dort würde Carsharing direkt an den S-Bahnhöfen angeboten und die PKW-Buchung könne gleichzeitig mit dem Bahnticket erfolgen.

 

Der Landrat teilt mit, dass der Bundestag nun ein Gesetz verabschiedet habe, das die Ausweisung für Carsharing-Stellplätze rechtlich ermögliche.

 

Herr Breindl antwortet auf Nachfrage, dass eine Förderung über fünf Jahre perspektivisch besser sei, um auch Personal mit entsprechendem Fachwissen einstellen zu können.

 

Der Landrat formuliert einen neuen Beschlussvorschlag und lässt über diesen abstimmen.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Der Landkreis Ebersberg gewährt dem Carsharing Trägerverein als freiwillige Leistung ab dem Jahr 2018 befristet zunächst bis Ende 2020 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 7.500 €. Bis dahin sollte der Aufbau eines Systems gelingen, das von den Nutzern getragen wird.

 

2.   Bis Mitte 2020 ist dem ULV-Ausschuss ein Bericht vorzulegen, auf dessen Basis entschieden werden soll, ob die Förderung verlängert oder umstrukturiert werden soll.